Der Zugang zu Integrationskursen sowie zu verschiedenen (Arbeitsmarkt-)Förderinstrumenten für Geflüchtete hängt aktuell davon ab, ob ihnen eine sog. „gute Bleibeperspektive“ prognostiziert wird. Dieses Konstrukt, von dem aktuell Menschen aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea profitieren, ist hoch umstritten.
- Wie positionieren Sie sich zu dem Konstrukt der „guten Bleibeperspektive“?
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um einen einheitlichen Zugang Geflüchteter zu Förderinstrumenten sowie zu differenzierten und qualifizierten Sprachkursen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherzustellen?
- Werden Sie die landesweiten Sprachkurse (Deutsch für Flüchtlinge) für jene ohne sog. „gute Bleibeperspektive“ fortsetzen und ausweiten?
- Werden Sie auch fortgeschrittene Sprachkurse im Bereich B1-C2 für Geflüchtete unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus fördern?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Für uns bedeutet eine gute Bleibeperspektive, dass zu uns geflüchtete Menschen einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erwarten können. Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Qualifizierte Deutschkenntnisse sind aber nicht nur eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sie erleichtern auch die notwendige Kommunikation mit Behörden, Ärzten und im Alltag. Daher hat sich die SPD für das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ stark gemacht, etwa im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/20. Für das Jahr 2019 stehen nun zwei Millionen Euro an Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, ebenso für 2020. Das Landesprogramm sowie u. a. die Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft leisten eine qualifizierte sprachliche Erstorientierung, die allen zu uns Geflüchteten auch zukünftig zur Verfügung stehen soll. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Wer aus politischen Gründen verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Deshalb wurde im Grundgesetz als eine Lehre aus der nationalsozialistischen Vergangenheit das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen. Durch den Asylkompromiss wurde dieses Grundrecht 1992 seiner Substanz beraubt. Auch die Verschärfungen des Asylrechts seit 2015 lehnen wir ab. Wir fordern Integrationsmaßnahmen für alle Geflüchteten und sind gegen die Unterscheidung von Asylsuchenden nach guter oder schlechter „Bleibeperspektive“, zumal dieses Konstrukt willkürlich ist und nicht einmal die bereinigten Anerkennungsquoten berücksichtigt. Der wichtigste Schritt für eine gute Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Wir wollen, dass allen Geflüchteten direkt nach Ankunft in Brandenburg Angebote zum Spracherwerb unterbreitet werden. Die Integrationskurse des Bundes greifen zu spät und schließen diejenigen ohne gesicherte Bleibeperspektive aus. Das Programm »Deutsch für Geflüchtete«, das sich an all jene richtet, die keine Chance haben an den Integrationskursen des Bundes teilzunehmen, verstetigen und ausbauen. Gleichzeitig ist ein Ausbau der berufsbezogenen Spracherwerbskurse erforderlich. Vor allem für Flüchtlingsfrauen ist es wichtig, Kursangebote mit Kinderbetreuung zu schaffen. Fortgeschrittene Sprachkurse können neu zu uns gekommene Menschen dabei unterstützen, sich gesellschaftlich und persönlich zu entwickeln und beispielsweise in der Wissenschaft und komplexen Berufen eine Chance auf Betätigung zu erlangen. Daher setzen wir uns für ein fortgeschrittenes Angebot an Sprachvermittlung ein. |
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Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.