Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD Brandenburg versteht sich als eine Partei, die das kulturelle Spektrum in seiner Gesamtheit in den Blick nimmt und das Wirken von Kulturschaffenden schützt und unterstützt. Kultur verstehen wir als ein öffentliches Gut. Sie muss allen zugänglich sein, unabhängig von Elternhaus, Einkommen, Abstammung, Bildung oder Gesundheit.
Brandenburg war immer erfolgreich, wenn es als offenes und tolerantes Land Menschen zusammengeführt hat. Wir verstehen unser Land als Bürgerdemokratie und wollen mehr Beteiligung und Transparenz auf allen Ebenen und damit mehr Mitwirkungschancen ermöglichen. Deshalb werden wir neue Dialogstrukturen und eine direktere Kommunikation zwischen Bevölkerung und Landesregierung schaffen und unterstützen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, jede Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen. Wir wollen die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt fördern.
Zahlreiche Maßnahmen werden in Brandenburg unterstützt, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung beitragen. Seit 2011 ist das Land Brandenburg mit dem Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Wir unterstützen die Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch, dass wir uns für bessere Zugangsmöglichkeiten für Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen einsetzen.
Die Gleichberechtigung aller Geschlechter erfüllen wir in Brandenburg mit Leben. So sind wir mit der Aufnahme von paritätischen Listen in das Landeswahlgesetz bundesweiter Vorreiter. Diese Regelungen gilt es, in den kommenden Jahren umzusetzen. Wir werden Frauen weiter dabei unterstützen, sich aktiv einzubringen. Dabei schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt für alle Geschlechter.

Eine offene und demokratische Gesellschaft gibt es nur mit kultureller Vielfalt, künstlerischer Freiheit und dem Zugang zu kultureller Bildung für alle Menschen. Allen rechtspopulistischen Versuchen, kritischen Kulturbeiträgen die Förderung zu entziehen, stellen wir uns konsequent entgegen. Wir erwarten von landesgeförderten (sozio-)kulturellen Einrichtungen, dass sie sich inklusive Ziele zur aktiven Teilhabe marginalisierter Gruppen wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder Migrant*innen setzen. Wir ermutigen Museen, Theater, Musik- und Kunstschulen etc. zur entsprechenden konzeptionellen Erweiterung ihres Programms, um marginalisierte Bevölkerungsgruppen als Partner*innen, Publikum und Personal zu gewinnen. Dazu sind ggfs. Zielvereinbarungen zu schließen und entsprechend finanziell abzusichern. Das Land muss geeignete Fortbildungs- und Unterstützungsangebote dazu sicherstellen. Wir wollen Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung baulicher Investitionen und dem Ausbau des digitalen Angebots kultureller Einrichtungen zur Voraussetzung machen und mit einem systematischen Berichtswesen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachvollziehbar machen. Gerade angesichts zunehmender nationalistischer und rassistischer Tendenzen werden wir Gedenkstätten über die Gräuel des Nationalsozialismus und das Unrecht in der DDR und mit ihrer wichtigen aufklärenden und demokratiefördernden Funktion sowie die damit verbundene Bildungsarbeit verlässlich weiter fördern. Außerdem wollen wir bisher vernachlässigte Erinnerungsorte in den Blick nehmen, wie zum Beispiel der Armenier, der Sinti und Roma, der Kolonialgeschichte und des jüdischen Lebens vor 1933. Wir wollen kulturelle Bildung zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen und Angebote der Jugendkultur stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Kulturförderung muss nach transparenten und klaren Kriterien erfolgen – dazu braucht es die entsprechenden Entscheidungsregeln. Staatliche Vorgaben für die Kulturschaffenden sind eher kontraproduktiv.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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