Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.
Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das Land Brandenburg bindet verschiedene Bevölkerungsgruppen über Beauftragte, Beiräte, Fachstellen oder Aktionspläne institutionell politische Prozesse ein. Hierzu zählen u.a. die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung oder der Aktionsplan „Queeres Brandenburg“. Um die Arbeit im Bereich der Senioren noch besser zu unterstützen, werden wir in der nächsten Wahlperiode einen Landesseniorenbeauftragten installieren. |
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Demokratie braucht eine starke und lebendige Zivilgesellschaft. Sie lebt von Menschen, die sich einmischen, sich für andere engagieren und unser Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und Kirchen, in NGOs, bei Demonstrationen und im Sportverein, in Communitys und Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere vielfältige Gesellschaft zusammenhält, und es muss vom Staat mit Hilfe der Gemeinnützigkeit anerkannt werden. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Auch im Rahmen unserer programmatischen Arbeit arbeiten wir bereits jetzt z. B. mit Betroffenenvertretungen zusammen. Diesen Weg werden wir auch weiter beschreiten. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.