Eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen, ist ein zentraler Schritt zur Teilhabe am Berufsleben. Mit der Ausbildungsduldung sollte auch geduldeten Auszubildenden eine Bleibeperspektive ermöglicht werden. Die Umsetzungspraxis in Brandenburg setzt jedoch hohe Hürden für die Erteilung einer Ausbildungsduldung.
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Hürden beim Zugang zu qualifizierten Berufsausbildungen für Geflüchtete abzubauen?
- Werden Sie die kommunalen Ausländerbehörden anweisen, Ermessensspielräume bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen im Zweifel im Sinne der Betroffenen und der Ausbildungsbetriebe zu nutzen?
- Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie das Erlangen von Schul- und Hochschulabschlüssen Ermessensduldungen erteilt werden?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD schätzt im höchsten Maße das Engagement von Betrieben, Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kommunen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit. Wir werden diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen. Brandenburg hat hinsichtlich einer Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren durch den Landtagsbeschluss „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“ (Drucksache 6/11580-B) vom Juni 2019 die richtigen und notwendigen Schlüsse in die Wege geleitet. Danach sollen möglichst viele Geflüchtete zeitnah in Arbeit gebracht werden. Der Landtag fordert die Landesregierung in dem Beschluss u. a. auf, rechtzeitig zum Beginn des diesjährigen Ausbildungsjahres die allgemeine Weisung Nr. 1/2019 im Aufenthaltsrecht zur Duldungserteilung zu ergänzen und dahingehend zu konkretisieren, dass bei der Beurteilung zum Vertreten müssen der fehlenden Identitätsklärung und zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung sorgfältige Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollen. Zugleich soll es laut dem Landtagsbeschluss den Hinweis geben, dass bei der Entscheidung der Ausländerbehörden zur Erteilung von Ermessensduldungen für die Fortführung von begonnenen Ausbildungen, für Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen auch Integrationsleistungen wohlwollend berücksichtigt werden sollen. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Umfassende Integration gelingt insbesondere über die Integration in Ausbildung und Arbeit, da so gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Oftmals scheitern jedoch Arbeitsaufnahme bzw. Aufnahme einer Berufsausbildung an nicht erteilten Arbeitsgenehmigungen, trotz Qualifizierung der Geflüchteten. Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird. |
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Wir unterstützen die Bemühungen des/der Einzelnen, sich durch Schulabschluss, Berufsausbildung und Studium eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Dazu gehören auch berufsvorbereitende Maßnahmen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.