Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) befinden sich in isolierten Kasernen, so gut wie ohne Kontakt in die Gesellschaft und zu unterstützenden Strukturen außerhalb. Die soziale Beratung und gesundheitliche und materielle Versorgung obliegt dem Innenministerium bzw. der Zentralen Ausländerbehörde. Es besteht kein freier Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung und kein Zugang zu unabhängiger Asylverfahrens- und sozialrechtlicher Beratung. Häufig verbleiben Menschen weit über die zugelassene maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in der Einrichtung. Das betrifft auch besonders Schutzbedürftige, die nicht, wie erforderlich, entsprechend ihren Bedürfnissen aufgenommen, untergebracht und versorgt werden.
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Isolation von Menschen in der EAE zu beenden und den Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung sowie unabhängiger Beratung zu gewährleisten?
- Wie werden Sie dafür sorgen, dass die besondere Schutzbedürftigkeit bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung vorrangig Beachtung findet?
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die schnellstmögliche Verteilung von Menschen aus der Erstaufnahmeeinrichtung zu ermöglichen, insbesondere von besonders Schutzbedürftigen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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In Brandenburg haben die landeseigene Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und die Gesetzgebung, v. a. das Landesaufnahmegesetz (LAufnG), gemeinsam mit den vielen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dafür gesorgt, die Herausforderungen zu meistern. Wir unterstützen weiterhin die gute Zusammenarbeit der genannten Akteure und setzen zukünftig auf die engagierte Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAE, auch und gerade für besonders Schutzbedürftige. Dies gilt z. B. für die gesundheitliche Versorgung oder auch die Unterbringung in voneinander baulich getrennten Wohnheimgebäuden von Familien und allein reisenden Frauen oder Mädchen einerseits und allein reisenden Männern andererseits. Auch Minderjährige, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, haben Anspruch auf besonderen Schutz. Wir stehen zu der Einhaltung der gesetzlich festgelegten maximalen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Mit dem novellierten LAufnG wurde insbesondere die Unterbringung, Betreuung und soziale Unterstützung von Asylsuchenden in den Kommunen durch die zusätzliche Unterstützung des Landes verbessert. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien. Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden. Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.