Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen

International haben sich Aktionspläne gegen Homo*-, Trans*- und Inter*feindlichkeit als Instrument zur Förderung der Akzeptanz dieser Personengruppen bewehrt. In Sachsen wurde am 21.09.2017 der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen veröffentlicht. Trans* und intergeschlechtliche Personen sind hier jedoch bei den Angeboten und Maßnahmen bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Unterstützen Sie die Erweiterung des sächsischen Aktionsplans um die Thematik der geschlechtlichen Vielfalt, insbesondere von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in all ihren Variationen, und seine Weiterführung?

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Der Landesaktionsplan umfasst unserer Ansicht nach die geschlechtliche Vielfalt und all ihre Variationen, weswegen eine Erweiterung nicht notwendig erscheint.

Der Landesaktionsplan für die Vielfalt von Lebensentwürfen war ein erster wichtiger Schritt bei der Schaffung eines Problembewusst- seins in der Landespolitik für die Lebensumstände und Bedürfnisse von LSBTIQ im Freistaat. Wir wollen den bestehenden Aktionsplan evaluieren und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Wir brauchen einen Landesaktionsplan 2.0. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen.

Insgesamt ist der Landesaktionsplan (LAP) unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Vor allem müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung benannt werden. Das gilt insbesondere für die Erweiterung auf das Thema geschlechtliche Vielfalt, insbesondere trans* und intergeschlechtliche Menschen. Wir haben uns bereits im Landtag mit dem Antrag „männlich, weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen“ dafür eingesetzt und neben der Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Bundesgesetzes zur sog. „Dritten Option“ auf Landesebene auch die Fortschreibung des LAP in diesem Bereich gefordert (vgl. Drs. 6/17115, Nr. II. 7).

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Ja. Wir halten den Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen für ein sinnvolles Instrument, dass wir fortschreiben wollen. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bisher im Aktionsplan nicht ausreichend berücksichtigt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die bundesgesetzlichen Vorgaben, welche in der Praxis auch entsprechend umgesetzt werden müssen. Hinsichtlich intergeschlechtlicher Menschen ist eine Landesregelung nicht geplant.

Wir wollen allen Menschen ein möglichst diskriminierungsfreies Leben ermöglichen. In manchen Bereichen befinden wir uns als Gesellschaft gerade erst auf dem Weg. Über Sensibilisierungsmaßnahmen und Weiterbildung sollen die genannten Probleme vermieden werden. Auch die Aufstellung und Anpassung von Online-Masken ist den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.

Damit Trans*Menschen wie auch intergeschlechtliche Menschen sich nicht zwangsoffenbaren müssen, setzen wir uns für mehr Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Verwaltung und Behörden ein. Entsprechende Regelungswerke, Statistiken, Formulare sind dahingehend zu überprüfen, ob die Gefahr einer Zwangsoffenbarung unnötig droht. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die Anforderungen an die Namensänderung bei trans*Menschen durch Amtsgerichte nicht überhöht werden, etwa durch Vorlage eines drittes Gutachten oder die Weigerung Atteste anzuerkennen. Vielmehr müssen auch hier Justiz und Verwaltung sensibilisiert werden. Auf Bundesebene befürworten wir die Abschaffung des Transsexuellengesetzs.

Das sogenannte Transsexuellengesetz gehört in unseren Augen abgeschafft. Wir stellen uns gegen die Vorgabe, Gutachten vorlegen zu müssen, um die eigene Geschlechtsidentität zu „beweisen“. Auf Landesebene fordern wir, dass sämtliche Ansprachen, Formulare, Anträge etc. diskriminierungsfrei gestaltet sind. Das schließt selbstverständlich ein, dass Verwaltungsdokumente alle Geschlechter berücksichtigen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang liefert. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung
muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Akzeptanz von LSBTI* in Sachsen stärken – Hassgewalt entgegentreten

Die Landesregierung muss es allen Menschen ermöglichen, zu jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz – das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*). Der „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ muss weiterentwickelt und ausfinanziert werden. Die Landesregierung muss homophober/transfeindlicher Gewalt entschlossen entgegentreten.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Landesaktionsplan im Dialog mit LSBTI*-Vereinen weiterentwickelt, ausfinanziert und evaluiert wird?
  2. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das jährlich Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität veröffentlicht. Werden Sie dafür sorgen, dass diese Zahlen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen extra ausgewiesen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Evaluation des Landesaktionsplanes streben wir an. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern. Eine Erweiterung der Kriminalstatistik ist nicht geplant.

Der Landesaktionsplan soll auf die gleiche Weise fortentwickelt werden, wie er entstanden ist: durch intensive Zusammenarbeit mit der Community und den entsprechenden Verbänden. Als wir den Plan aufgestellt haben, wurde er in Workshops und im ständigen Austausch durch Petra Köpping mit den Akteuren aufgestellt. So muss er auch weiterentwickelt werden. Finanziell absichern heißt für uns, dass vor allem die Gelder, die wir bisher dafür seit 2014 erstreiten konnten, mindestens in dieser Höhe weiter bereitgestellt werden. Und – sehr wichtig – dass eine langfristige und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität gesondert ausgewiesen werden.

Wir treten ein für ein Leben frei von Diskriminierung für LSBTIQ*, sei es in Schule, Pflegeheim oder auf dem Arbeitsplatz. Wir möchten den LAP unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Zukünftig müssen konkrete Maßnahmen in allen Bereichen benannt werden sowie Zeiträume und Zuständigkeiten festgelegt werden. Hinsichtlich des Problems Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wurde bisher aufgrund fehlender Zahlen kein Handlungsbedarf gesehen. Das wollen wir ändern. Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir fordern seit Jahren, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität eindeutig erfasst werden. Polizeikräfte ebenso wie die Beschäftigten der Justiz müssen in dieser Hinsicht sensibilisiert und geschult werden, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, die Betroffenen angemessen zu unterstützen und Hürden abzubauen, Straftaten auch tatsächlich anzuzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung, innerhalb der Polizei eine Ansprechperson für LSBTIQ* zu benennen.

Frage 1: Ja.
Frage 2: Ja. Die Erfassung dieser Kategorie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Beamten entsprechend geschult werden, solche Fälle auch zu erkennen bzw. dies auch entsprechend ausreichend erfasst wird.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

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Der Landesaktionsplan sieht im Rahmen von Fortbildungen u.a. auch eine Sensibilisierung in diesem Bereich vor.

Dieses Thema sollte in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt und in der Überarbeitung der Landes-Antidiskriminierungs-Strategie aufgenommen werden. Natürlich sollen dort, wie bisher in guter Praxis durch Petra Köpping gehandhabt, die Vertreter*innen der Community weiter intensiv eingebunden sein.

Ja, wir setzen uns dafür ein, in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Dabei sind Vertreter*innen aus der Community mit einzubinden.

Eine entsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten sehen wir als dringend notwendig an. Dabei geht es um sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes, Schulen und Polizei, Justiz und Behörden. Das schließt ein, dass sämtliche Verwaltungsschreiben, Formulare, Anträge etc. geschlechtergerecht ausgestellt werden, das heißt auch, wo nicht notwendig, sollen Angaben zum Geschlecht auch nicht erhoben werden, ansonsten gilt es, die Möglichkeit eines „divers“-Geschlechtseintrag durchgängig einzufügen. Wir setzen uns für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans ein, dabei müssen die Bereiche Inter*- und Trans*-Geschlechtlichkeit deutlich mehr Beachtung finden

Ja, das werden wir.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

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Grundlage der Ausgestaltung von Verwaltungsdokumenten ist für uns das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Uns Sozialdemokrat*innen geht es bei geschlechtergerechter Sprache und Politik nicht um ein Dogma. Es geht uns um das Sichtbarmachen aller. Wer unsichtbar bleibt, bleibt oft unbedacht. Deswegen setzen wir uns überall für eine geschlechtergerechte Sprache ein und plädieren gleichzeitig für einen pragmatischen Umgang, der die Lesbarkeit von Texten erhält (z.B. wechselnder Gebrauch der Geschlechter).

Grundvoraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein Bewusstsein für die Problematik. Ausdruck eines solchen Bewusstseins ist unter anderem die Sprache. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache kann insofern dabei helfen, bei den Adressat*innen das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu schärfen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten unumgänglich. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gehört zu den Urprinzipien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir natürlich nicht nur parteiintern leben, sondern in der Gesellschaft etablieren wollen. Deswegen werden wir umfassend und konsequent daran arbeiten, dass sächsische Rechtsvorschriften, amtliche – auch interne – Schreiben und Vordrucke Frauen* nicht nur „mitmeinen“ sondern ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende. Die deutsche Sprache eröffnet durch substantivierte Partizipien viele Möglichkeiten, wenn man offen dafür ist. In der rechtsförmlichen Sprache muss sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) durchsetzen.

Ja. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass noch immer Dokumente und Schreiben im generischen Maskulinum verfasst sind, mit dem Verweis, es seien ja alle gemeint. Sprache ist ein wichtiger Indikator für Macht, Herrschaftsverhältnisse und Diskriminierung. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass eine geschlechtersensible und geschlechtergerechte Sprache in allen Dokumenten und Schreiben zur Anwendung kommt.

Wir werden niemandem vorschreiben, welche konkrete Form der Geschlechteransprache zu wählen ist. Mit der jeweils von uns verwendeten Form meinen wir immer Personen jeglicher Geschlechter. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

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Teilhabe von LSBTIQ*-Personen im öffentlichen Dienst sicherstellen

Eine wirkliche Akzeptanz von LSBTIQ* im täglichen Arbeitsleben ist auch in Sachsen noch längst nicht überall vorhanden. In einer deutschlandweiten Befragung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen am Arbeitsplatz berichteten die Befragten von Diskriminierungen, die sie selbst oder bei anderen erlebt haben. Diese Diskriminierungen umfassen ein breites Spektrum, das von Tuscheln und Gerüchten (54,6 %) über Mobbing (21,6 %), Karriereblockaden (18,8 %) bis hin zu sozialer Ausgrenzung (21,9 %) und physischer Gewalt (8,3 %) reicht (LAP Stand 06/2017). Das Land Sachsen hat als Arbeitgeber selbst eine Vorbildfunktion und sollte sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in die Personalentwicklung und Personalentscheidungen optimal integriert wird.

  1. Wie werden Sie einen diskriminierungsfreien Zugang für lsbtiq* Personen zum öffentlichen Dienst sicherstellen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Vielfalt am Arbeitsplatz ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Der wichtigste Weg führt über Sensibilisierungsmaßnahmen in Aus- und Weiterbildungen. Es ist außerdem wichtig, dass eine Verantwortungskultur bei Vorgesetzten herrscht, damit sie der Schutzfunktion gegenüber ihren Mitarbeiter*innen gerecht werden. Ziele und Maßnahmen sind im Landesaktionsplan Vielfalt festgehalten, die wir einerseits konsequent umsetzen und andererseits weiterentwickeln wollen. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt ist der Freistaat darüber hinaus eine Selbstverpflichtung eingegangen, die wir ernst nehmen. Für einen diskriminierungsfreien Zugang soll auch das anonymisierte Bewerbungsverfahren einen Beitrag leisten.

Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert werden, sowohl im Arbeitsalltag als auch im Besonderen bei der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Es empfehlen sich anonymisierte Bewerbungsverfahren. Beschwerdestellen müssen für LSBTTIQ* Mitarbeitende besser zugänglich gemacht werden und diese müssen besonders für deren Problemlage senibilisiert werden, wie Führungskräfte und Mitarbeitende (s.o.). Hierzu sind verbindliche Aufklärungs- und Fortbildungsangebote unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Einen diskriminierungsfreien Zugang für LSBTIQ*-Menschen wollen wir durch den konsequenten Abbau von Diskriminierungen bereits im Bewerbungsprozess erreichen. Weiterhin wollen wir alle Beteiligten für das Thema sensibilisieren. Auch im öffentlichen Dienst bedarf es einer Kultur des gegenseitigen Respekts.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage sind entsprechende rechtliche Grundlagen, an die wir uns halten.

An mancher Stelle braucht es bereits heute einer solchen Ermutigung und Aufforderung nicht, an anderer schon. Es ist uns wichtig, besonders im Alltagshandeln für diese Anliegen zu sensibilisieren. Gleichzeitig sind die formalen Vorschläge zu prüfen, auch vor dem Hintergrund, dass bei ihrer Übernahme den Menschen keine langfristigen Nachteile entstehen, wenn sich etwa Probleme durch vermeintlich fälschlich ausgestellte Zeugnisse ergeben.

Derzeit bietet die Universität Leipzig die Möglichkeit an, im universitären Identitätsmanagement eine vorläufige Namensänderung vorzunehmen, die Hochschule für Grafik und Buchkunst berücksichtigt den Wunschnamen bei der Erfassung der Kurslisten. Wir wollen Schulen und Hochschulen dazu ermuntern und befähigen, diese Art der Flexibilisierung – wo es gesetzlich möglich ist – zu nutzen und auszubauen und nicht ausschließlich auf offiziellen Ausweisdokumenten zu beharren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, den Namens- und Geschlechtseintragungsprozess zu erleichtern.

DIE LINKE befürwortet eine selbstbestimmte Geschlechteransprache und Namensverwendung und wird sich deshalb auch dafür einsetzen.

Ja.

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Unterstützung für LSBTIQ*-Personen im Bildungsbereich

Schulen haben eine Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schüler*innen zu gewährleisten. Ein Ziel ist hierbei die Verhinderung von Benachteiligung anhand der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Aufklärungsprojekte an Schulen und anderen Einrichtungen sowie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sachsenweit unterstützen und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Freistaat Sachsen werden bereits entsprechende Beratungsangebote gefördert. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern.

Projektförderungen sind über die entsprechenden Förderrichtlinien möglich und sollen unterstützt werden.

Wir GRÜNE wollen flächendeckend Schulaufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Dabei können entsprechende Projekte als Ganztagsangebot, Schulprojekt oder über ein schulisches Budget gefördert werden. Gerade im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen explizit empfohlen (siehe Sächsisches Schulgesetz, Orientierungsrahmen Familien und Sexualerziehung). Unbedingt zu beachten ist dabei das Informationsrecht der Eltern und die Qualitätssicherung bei Angeboten Externer. Eine einseitige Interessenvertretung ist zu vermeiden. Eine zentrale Stelle im Kultusministerium muss dabei zur Prüfung von Unterlagen und im Bedarfsfall zum Untersagen einer vertraglichen Bindung zweifelhafter Externer befugt sein.

Zu diesem Zweck wird DIE LINKE entsprechende Initiativen und Organisationen konsultieren, um wirksame Maßnahmen auszuloten.

Bestehende Beratungsangebote wollen wir weiter unterstützen. Diskriminierungen an der Schule, auch insbesondere Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen, werden wir konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es einer Sensibiliserung der Lehrkräfte, Ansprechpartner für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Wir sind der Meinung, dass man über solche Themen nicht viel sprechen sollte, sondern: einfach machen.

Ja, es gibt bereits einige gute Beispiele für die Umsetzung von Unisex-Toiletten. Oftmals bedeutet es nicht die Einführung von neuen Toilettenräumen, sondern ist durch Beschilderung leicht umsetzbar. Dies gilt aus unserer Sicht natürlich auch für Unisex-Toiletten in Landesbehörden oder dem Landtag.

Ja.

Jeder sollte, ohne sich stigmatisiert oder unwohl zu fühlen, eine Toilette an Schulen oder Hochschulen besuchen können. Die Beschilderung von Toiletten sollte aber nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Die sächsischen Hochschulen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob durch die Umbenennung von Toiletten oder baulichen Maßnahmen, Diskriminierungen abgebaut werden können.

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Schutz vor Gewalt für Trans*- und Inter* Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Anliegen sollte in den kommenden Beratungen zum Doppelhaushalt mit erörtert werden.

Wir werden den von uns begonnenen Prozess des Aufbaus von Beratungsstrukturen und Zufluchtsmöglichkeiten für die Antidiskriminierungsarbeit fortsetzen.

Ja, es braucht ausreichend finanzielle Mittel um bestehende Beratungsstrukturen für LSBTIQ* Menschen zu verstetigen und in ländlichen Regionen, z.B. als mobile Beratung flächendeckend auszubauen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefordert. Zudem sind Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen flächendeckend einzurichten, an die sie sich wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind.

Ja.

Ja. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich die notwendigen Ressourcen.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es ausreichende Gesetzgebungen, deren Anwendung und Beachtung ist maßgebend.

Beratungsstrukturen in diesem Bereich wurden bereits, u. a. durch das AGG, geschaffen. Wichtig ist aber vor allem ein weiterer Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft, den wir auch auf allen uns möglichen Ebenen voranbringen wollen.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind klar formuliert: Jede Form sexueller Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten. Auch hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen und ist zur Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen verpflichtet. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen in Fällen sexualisierter Übergriffe vor. Sie sowie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen umfassend über die Thematik, also die Erscheinungsformen, die Folgen und die rechtliche Handhabe gegen sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz informieren und Betroffene unterstützen. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Die Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen sind hierfür zu sensibilisieren.

Sexualisierte Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – diese Tatsache muss leider noch immer fortwährend betont werden, um sie in allen Köpfen zu verankern. Befragungen zufolge erleiden Frauen am Arbeitsplatz sehr häufig sexualisierte Übergriffe, was zeigt, dass eine stärkere Sensibilisierung – insbesondere von Führungskräften mit Personalverantwortung – dringend notwendig ist.

Daneben muss das Thema sexualisierte Gewalt häufiger Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Die Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieb, Unternehmen oder der Behörde ist ebenfalls voranzubringen.

Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Gewalt kommt. Wir werden uns dafür Eisnetzen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt, ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Dabei bieten die §§ 13, 14 15 AGG bereits erste wirksame Handlungoptionen. Weiterhin steht auch jeder Arbeitgeber in der Verantwortung.

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Trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt stärken

Trans- und intergeschlechtliche Personen leiden nicht nur unter diskriminierenden Verhaltensweisen der Kolleginnen und Kollegen, sie stehen auch häufig unter dem Zwang, im früheren Geschlecht zu arbeiten, um den Arbeitsplatz zu behalten. Transgeschlechtliche Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Sehr oft arbeiten sie unter ihren Qualifikationen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Ausgrenzung von trans* und inter* Personen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken?

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Eingriff in die Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nach GG Artikel 9 mit der Autonomie der Sozialpartner geregelt. Ein Eingriff der Politik ist daher ausgeschlossen.

Dieses Thema sollte im Landesantidiskriminierungsgesetz aufgegriffen werden.

Trans*Personen werden im hohem Maße individuell und strukturell benachteiligt. So sind etwa die Arbeitslosenraten und der Anteil der Erwerbsunfähigkeit unter Trans*Personen überdurchschnittlich hoch. Sie haben geringere Aufstiegschancen und werden unterdurchschnittlich entlohnt. Auch hier enthält das AGG klare Formulierungen. Jede Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten. Um hier zu unterstützen und zu beraten, müssen die Beratungsangebote ausgebaut werden. Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretung müssen sensibilisiert und Fortbildungsangebote geschaffen werden. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen.

Befragungen zeigen in der Tat, dass Trans*- und Inter*-Personen, die sich outen oder einer Geschlechtsangleichung unterziehen, besonders häufig von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen sind. Sehr oft versuchen Trans*- und Inter*-Personen ihre Identität zu verheimlichen, aus Angst vor Ausgrenzung oder gar dem Jobverlust. Das ist für die Betroffenen eine massive Belastung. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung strikt ab und kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, äußerer Erscheinung, gesundheitlicher Verfasstheit und Alter respektvoll miteinander umgehen, Diskriminierungen entschieden entgegen stehen und keinen Platz lassen, für Anfeindungen oder Ausgrenzungen. Diskriminierungen müssen konsequent geahndet werden.

Als Freie Demokraten werden wir versuchen, sämtliche gesellschaftliche Zwänge in diesem Bereich zu mindern. Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Zwängen kommt und jeder ohne Angst seinem eigenen Lebensentwurf nachgehen kann.

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

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Die Sächsische Landesärztekammer bietet heute bereits Fortbildungen im Zusammenhang mit der geschlechtlichen Vielfalt an, auch ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kammer und entsprechenden Verbänden vorgesehen. Dem Anliegen wird damit bereits Rechnung getragen.

Dafür werden wir den Landesaktionsplan Vielfalt mit den entsprechenden Akteuren, etwa der Landesärztekammer, weiterentwickeln und umsetzen.

Gesundheit ist für alle Menschen ein wichtiges Gut. Die Durchsetzung gleicher Gesundheitschancen für LSBTIQ* ist deshalb ein wichtiges Ziel. Wir fordern ein flächendeckendes Beratungsangebot und Fort- und Ausbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von Inter* und Trans*personen. Die Bedürfnisse von Trans- und Inter*Personen müssen verpflichtender Gegenstand der medizinischen Fachkräfte Ausbildung sein.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

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Verbesserung der medizinischen Versorgung von LSBTIQ*-Personen

Ein Ziel des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen des Landes Sachsen ist es, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Personen in Sachsen zu verbessern und der Diskriminierung dieser Menschen im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?
  2. Welche Möglichkeiten werden Sie nutzen, um insbesondere die Belange von Trans*- und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen?
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Die Maßnahmen wurden in noch einmal unterteilten Einzelzielen (Sensibilisierung und Qualifizierung von medizinischen Angeboten; Präventionsarbeit; Diskriminierung älterer LSBTTIQ*-Menschen) ebenfalls im Landesaktionsplan festgehalten. Diese gilt es umzusetzen und weiterzuentwickeln

Wir setzen uns für die verbindliche Umsetzung und die Fortschreibung des Aktionsplans Vielfalt zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitsbereich ein. Wir fordern konkrete Maßnahmen, Umsetzungszeiträume sowie konkrete Zuständigkeiten um Fortbildungsangebote für Ärzt*innen und Fachpersonal zur Sensibilisierung und Qualifizierung bei der gesundheitlichen Versorgung von LSBTIQ zu schaffen. Um die Belange von Trans* und Inter*personen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen, sind hierzu Fachexpert*innen aus der Community einzubinden. Durch Publikationen ist das Wissen in die Breite zu tragen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Studien und Befragungen zeigen, dass medizinisches Personal sehr häufig die Anliegen von Trans*- und Inter*-Personen nicht fachlich fundiert und adäquat behandelt. Beispielsweise werden nach wie vor und trotz gegenteiliger Aussagen Bundes- und Landesärztekammern noch immer geschlechtsvereindeutigende Operationen an Säuglingen vorgenommen, ohne medizinische Indikation. Wir haben in dieser Wahlperiode einen Antrag eingebracht, um genau diesen eklatanten Missstand zu thematisieren und eine Veränderung der medizinischen Praxis zu bewirken. Darüber hinaus haben wir auch in der Haushaltsdebatte für ein Inter*-Kompetenzzentrum gekämpft, indem interdisziplinäre Fachkompetenz gebündelt wird, um Inter*-Personen und ihre Angehörigen umfassend und adäquat beraten und behandeln zu können. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. Darüber hinaus muss in der medizinischen Ausbildung eine fundierte fachliche Kenntnis zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit vermittelt werden.

Es ist wichtig, die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-Menschen in Sachsen zu verbessern. Dies wollen wir erreichen, indem wir auf Bundeseebene entsprechende gesetzliche Voraussetzungen hinterfragen, Diskriminierungen deutlich begegnen, im medizinischen Bereich für mehr Sensibilisierung und Aufklärung sorgen und die besondere Situation transgeschlechtlicher Jugendlicher besser berücksichtigen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem sicherstellen

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Freistaat Sachsen verfügt mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“ über ein Instrument, mit dem das barrierefreie Bauen auch im Gesundheitsbereich gefördert werden kann. Dieses Programm wird von uns sehr begrüßt und soll fortgeführt werden.

Für genau diesen Zweck haben wir das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ sowohl inhaltlich erweitert, als auch um eine weitere Million Euro aufgestockt.

Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen zu erhöhen, muss zielstrebig verfolgt werden, indem die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Darüber hinaus wollen wir Medizinische Gesundheitszentren in Sachsen fördern. Sie können gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges medizinisches Angebot bündeln. Die Erreichbarkeit für die Patientinnen – mit oder ohne Beeinträchtigung – wird verbessert, die sektorenübergreifende Versorgung wird gefördert (durch Interprofessionalität im Haus) und auch die Barrierefreiheit kann besser gefördert und sichergestellt werden als in altangemieteten Praxen.

Die medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bereich sozialer Daseinsvorsorge. Die fehlende Barrierefreiheit im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung ist demzufolge eine schwerwiegende strukturelle Benachteiligung insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Deshalb halten wir es zum einen für erforderlich, die Pflicht zur Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung gesetzlich festzuschreiben, z. B. in einem Inklusionsgesetz. Zum anderen sehen wir den Freistaat Sachsen in der Pflicht zur Finanzierung von Maßnahmen der Barrierefreiheit, vor allem auch in Arztpraxen. So hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag innerhalb der Haushaltdebatten der vergangenen Jahre immer wieder die Auflage eines Aktionsprogrammes Barrierefreiheit gefordert. Wir sehen es als staatliche Verantwortung an, steuernd sowie durch die Bereitstellung finanzieller Mittel einzugreifen, damit Arztpraxen sowie andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung schrittweise und zügig so umgestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Anreize sind in diesem Falle nach unserer Erfahrung, z. B. mit dem Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“, zwar nicht abzulehnen, aber sie sind auch nicht ausreichend, um angesichts des Ärztemangels vor allem im ländlichen Raum Sachsens und des Kostendrucks im Gesundheitswesen in absehbarer Zeit zu einem flächendeckenden Netz barrierefreier Arztpraxen zu kommen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wir wollen diese Themen in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt aufgreifen und mit den entsprechenden Akteuren aus der Pflege weiterentwickeln. Dazu gehört etwa die Aufnahme des Themas in die Ausbildung. Der Aktionsplan ist auch die beste Plattform, um möglichst breit und nicht nur punktuell wirken zu können.

Wir setzen uns für eine moderne Pflege ein, die der Vielfalt der zu Pflegenden Rechnung trägt. Die Reform der Pflegeberufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes obliegt den Bundesländern und erfolgt derzeit auch in Sachsen. Im Sinne einer Pflege, die sich an den jeweiligen Bedürfniskonstellationen orientiert, muss dabei die Vermittlung kultur- und diversitätssensibler Aspekte in der Ausbildung selbstverständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Ausbildung Kenntnisse über Lebensrealitäten von LSBTIQ* Menschen vermittelt und dafür sensibilisiert wird, um Diskriminierung oder Zwangsouting zu verhindern. Wir fordern, dasss der Landesaktionsplan (LAP) im Bereich fortgeschrieben wird unter Einbindung von Expert*innen aus der Community.

Gewalt in der Pflege ist ein Tabu-Thema mit einem großen Dunkelfeld. Es ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmen eine Sensibilisierung für die besonderen Belange von LSBTTIQ-Menschen besteht. Selbstverständlich kann dies so nicht hingenommen werden. Deshalb begrüßen wir, dass das Thema Gewalt im Abschnitt 2.3.2 des Berichtes der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ berücksichtigt wurde. Als Gewalt begünstigende Umstände sind sicher die überdurchschnittlichen Belastungen Pflegender zu sehen. Deshalb setzen wir uns besonders für deren Entlastung ein. Wir unterstützen die im Bericht dargelegten Handlungsoptionen, wie Entwicklung von verbindlichen Handlungsabläufen bei Aggression und Gewalt, Präventions- und Deeskalationsstrategien, Fallberatungen, Supervision, klare Qualitätsstandards und Meldepflichten sowie intensive Auseinandersetzung mit als gewaltfördernd identifizierten Ursachen für aggressive Übergriffe. Außerdem ist es wichtig, in Sachsen Präventionsprojekte zu etablieren und bekannt zu machen, wie es sie anderswo bereits gibt. Dabei sollte es unbedingt eine wissenschaftliche Begleitforschung geben, um ein umfassendes Konzept zu entwickeln, in dem auch die besonderen Belange aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt werden. Es wäre zudem sinnvoll, dass sich Protagonist*innen des „Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ mit Akteur*innen der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention verständigen. Unser Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung von LSBTTIQ-Projekten ist davon unberührt.

Wir wollen alle Beteiligten im Bereich der Ausbildung bzw. von Weiterbildungen stärker sensibilisieren. Prävention ist auch hier der beste Weg, Gewalt bzw. Diskriminierungen vorzubeugen. Innerhalb der Pflege ist dabei noch einmal ein besonderer Fokus auf die Altenpflege zu legen: Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.
Ziel der Altenpflege ist nach unserem Verständnis die Förderung der älteren Menschen bezüglich ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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