Stärkung demokratischer Werte

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ist nur ein Baustein zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen. Notwendig wäre die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes.

  1. Werden Sie sich für die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen einsetzen?
  2. Welche Eckpunkte sind Ihnen dabei besonders wichtig?
  3. Welche Akteur*innen werden Sie an der Konzeptionierung beteiligen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir wollen ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird. Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen. Daran beteiligt werden sollen alle relevanten Akteure der sächsischen Demokratiearbeit. Wichtig ist uns im Besonderen, dass Demokratieförderung hier nicht nur als politische Bildung verstanden wird, sondern sich in praktischer Erfahrung gründet. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für eine Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen ein. Deshalb haben wir im neuen Schulgesetz den Klassenrat ermöglicht. Und deshalb ist es uns wichtig, die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung und das Ehrenamt zu stärken. Überall dort, wo Menschen für eine gemeinsame Sache Verantwortung übernehmen, werden demokratische Werte praktisch erfahren und verinnerlicht.

1. Ja.

2. Wenngleich es eine Maßgabe des „WOS“-Programmes ist, dass sich Angebote an die sächsische Mehrheitsbevölkerung richten sollen, zeigt die Praxis, dass Teilnehmende häufig Personen sind, die bereits eine grundsätzliche Antidiskriminierungspraxis verfolgen. Ein gesamtgesellschaftliches Handlungskonzept muss daher besonders große staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen in den Blick nehmen. Hierzu gehören staatlicherseits bspw. die Polizei, die Verwaltung, das Schulwesen und auch der Katastrophenschutz und seitens nichtstaatlicher Akteure bspw. große Unternehmen und der Kulturbetrieb.

3. An der Konzeptionierung sind Politik (Staatsregierung und Parlament), Wissenschaft und Zivilgesellschaft (bspw. die Dachverbände der Antidiskriminierungsarbeit) gleichermaßen zu beteiligen.

Ja und unbedingt! Aufgrund der angegebenen Zeichenzahl können wir nur einige Schwerpunkte nennen, wie das Sichtbarmachen und Bekämpgen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Alltagsrassisimus und –diskriminierung; ferner das Aufzeigen der Gründe von Radikalisierungstendenzen und deren aktive Bekämpfung; sowie den Kampf gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Wir stehen für eine breite soziale und politische Beteiligung und sehen viel Potential vor allem in lokalen Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Ja. Das werden wir. Wichtig ist dabei, dass wir alle gesellschaftlichen Akteure einbinden und konkrete Handlungsschritte daraus folgen.

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Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Neben der Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist umfassende Barrierefreiheit für alle ein zentrales Element der praktischen Durchsetzung des Wahlrechts. Dies betrifft sowohl den Zugang zu den Wahlräumen, die Verwendung von Hilfsmitteln als auch die Unterstützung durch Hilfspersonen bei der Stimmabgabe.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Barrierefreiheit der nächsten Landtagswahl und der Kommunalwahlen einschließlich der Wahlräume uneingeschränkt gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung einer barrierefreien Wahl sind aktuell in der Vorbereitung und sollen zur kommenden Landtagswahl gelten. Hinsichtlich der Wahlräume gelten die entsprechenden Vorgaben der Wahlgesetze, welche deutlich machen, dass Wahlräume so ausgestaltet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Umsetzung der Vorgaben obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.

Die Kommunen sind als durchführende Behörden bei Wahlen in der Pflicht, gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit einzuhalten und einen barrierefreien Zugang sowie die Verwendung von Hilfsmitteln und notwendiger Unterstützung zu gewährleisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2019 einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht‘ in den Landtag eingebracht, mit dem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse beseitigt werden sollten und Wahlverfahren/Wahlmaterialien so ausgestaltet werden sollten, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht uneingeschränkt Gebrauch machen können. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Für seine Umsetzung werden wir auch weiterhin eintreten.

Regelungen zur Barrierefreiheit bei Wahlen einschließlich der Wahlräume gehören in alle maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, wie Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz. Das unterstützen wir entweder durch eigene parlamentarische Initiativen oder ggf. durch die Unterstützung der Initiativen anderer Fraktionen. Es ist unbedingt zu empfehlen, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, um barrierefreie Wahlräume auszuwählen Wahlunterlagen zu gestalten und die barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Bei Wahlen in Deutschland müssen Wähler mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und uneingeschränkt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dies beginnt bereits beim Wahlrecht an sich. Beim erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen waren wir Mitantragsteller. Barrierefreiheit muss jedoch auch bei der Durchführung der Wahlen gewährleistet werden, d.h. Wahllokale sind entsprechend ausgestattet werden bzw. der Weg zu barrierefreien Wahllokalen entsprechend vereinfacht und ermöglicht werden.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
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In der SPD Sachsen gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die mit ihrer Arbeit wichtige Perspektiven der Antidiskriminierungsarbeit einbringen. Dazu gehören etwa die AG Selbstaktiv oder die AG Migration und Flucht. Wir achten außerdem nach dem Reißverschlussprinzip darauf, dass unsere Listen mindestens im Geschlechterverhältnis 60:40 besetzt sind. Die Arbeit in der SPD steht auch Nicht-Mitgliedern offen, sodass alle Bevölkerungsgruppen sich an den politischen Prozessen innerhalb der SPD beteiligen können, sofern sie unser Grundverständnis teilen. Wir können und müssen uns aber auch weiterentwickeln. Ein Ziel ist dabei vor allem eine vielfältigere Mitgliedschaft, etwa im Geschlechterverhältnis oder in Bereich Migration.

Nicht nur bei der innerparteilichen politischen Willensbildung wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stark auf Transparenz gesetzt, und Partei und Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen achten bei ihren Veranstaltungen auf möglichst weitgehende Barrierefreiheit. Ziel ist, den Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen zu ermöglichen, in eigenem Selbstbewusstsein eigene Interessen, Bedürfnisse und Positionen zu vertreten. Die Mandatsträger*innen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen auf Landesebene sind seit langem nach Frauen und Männern quotiert; mit den Wahlen im Mai konnten wir den Anteil von Frauen mit Mandaten erneut steigern. Wie bei anderen Parteien, Verbänden und Institutionen ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen mit Migrationshintergrund und von älteren Menschen noch ausbaufähig. Es bleibt eine andauernde Herausforderung, Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen Zugang zu Informationen, Veranstaltungen, Netzwerken sowie Sach- und Personalentscheidungen zu verschaffen.

Da gerade die Politik ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Interkulturalität und Inklusion sind ebenso fest verankert. Um Ausgrenzung aufgrund von finanziellen Ressourcen zu vermeiden, gibt es bei uns stets Kostenerlasse bzw. -zuschüsse. Finanzielle Vorleistungen sind bei Nominierungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Büro- und Veranstaltungsräume werden nach der Maßgabe der barrierefreien Zugänglichkeit ausgesucht. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir auf Anfrage Gebärdendolmetscher_innen ebenso wie Kinderbetreuung an. Auf Parteitagen werden Nachteilsausgleichsräume zur Verfügung gestellt. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe zu ermöglichen und eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen zu leisten. Für weitere Anregungen sind wir immer offen.

Unser Ziel ist es, intern durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts offen für alle liberalen Mitstreiter zu sein und dabei eine Gemeinschaft zu bilden, in der sich jeder wohl fühlt. Barrieren in der Kommunikation versuchen wir
abzubauen, die Parteitage werden soweit möglich barrierefrei ausgestaltet, Gebärdendolmetscher kommen jedoch bisher nur selten zum Einsatz. Uns ist es wichtig, dass jeder am Parteileben partizipieren kann. Für uns steht dabei
jedoch keine Personengruppe im Zentrum, sondern jede einzelne Person mit all ihren Stärken, Wünschen und Besonderheiten.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

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Betroffenen Gruppen und Interessenvertretungen sind prinzipiell bei der Er- und Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubinden. Für uns beispielhaft sind die Erarbeitungsprozesse, die Petra Köpping mit ihrem Geschäftsbereich durchgeführt hat. Dies soll auch der Anspruch für weitere Beteiligungsverfahren sein.

Die Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen in Gesetzgebungsverfahren ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns für die Selbstvertretung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung etwa in Landesbeiräten ein, welche Beratungs- und Anhörungsrechte gegenüber Ministerien haben. In Fachgesprächen stehen wir im direkten Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Um die politische Teilhabe zu stärken, fordern wir ein aktives und passives Wahlrecht für Ausländer*innen auf kommunaler Ebene, die dauerhaft in Sachsen leben. Mit der Kampagne „Meine Stimme fehlt! Meine Stimme zählt!“ hat die GRÜNE Fraktion im Landtag die Öffnung des Kommunalwahlrechts gefordert und einen Gesetzesentwurf bereits vorgelegt.

Wir sind sehr gut vernetzt mit vielen verschiedenen Akteur_innen der Zivilgesellschaft, mit Verbänden, Vereinen und Initiativen. Für Gesetzesvorhaben oder anderen parlamentarischen Initiativen beziehen wir sehr häufig Expert_innen in die Ausarbeitung ein. Darüber hinaus stehen wir grundsätzlich immer als Ansprechpartner für Hinweise, Anmerkungen oder Fragen zur Verfügung.

Diskriminierungsrisiken wollen wir frühzeitig erkennen, in dem wir den Dialog frühzeitig suchen. Weiterhin ist es wichtig, dass alle Parteien offen sind, da die politische Willensbildung immer am Besten über Parteien erfolgt. Durch ein gutes, respektvolles und kommunikatives Miteinander werden wir auch Diskriminierungen in Zukunft weiter zurückdrängen.

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Stärkung der Migrant*innenbeiräte

Derzeit existieren in den drei kreisfreien Städten sowie in Zittau kommunale Migrant*innenbeiräte, die unter unterschiedlichen Namen geführt werden. Die Rechte der Migrant*innenbeiräte variieren. Alle vier Beiräte besitzen das Rederecht im Stadtrat, lediglich der Leipziger Beirat hat das Antragsrecht, nur der Dresdner Beirat wird durch Migrant*innen selbst gewählt, alle anderen Beiräten werden lediglich durch den Stadtrat benannt.

  1. Werden Sie die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene unterstützen? Welchen rechtlichen Rahmen sehen Sie für diese vor?
  2. Sollen geflüchtete Menschen aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können? Wenn ja, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status?
  3. Welche Rechte werden Sie den Mitgliedern des Beirats sowie dem Beirat als Gremium auf Landesebene garantieren? Welche Recht sollten sie auf kommunaler Ebene haben?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie die Partizipation von Migrant*innen und Geflüchteten auf kommunaler und Landesebene stärken?
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Wir werden die Einrichtung der Migrant*innenbeiräte auf den jeweiligen Ebenen unterstützen. Im Moment müssen wir, aufgrund eines Kompromisses für die Unterstützung den Umweg über den neu gegründeten Dachverband gehen. Wir wollen es aber in einem Integrations- und Teilhabegesetz festschreiben. Darin sollen auch die Konditionen für die Wahl bestimmt werden. Das Gesetz soll in Zusammenarbeit mit den Akteuren der sächsischen Migrationspolitik entstehen und die Maßnahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II, auch im Bereich Teilhabe, aufgreifen und weiterentwickeln.

Mit dem Entwurf für ein sächsisches Teilhabegesetz fordern wir die Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene. Die Organisationsmitglieder des Landesbeirates sollen gesetzlich geregelt werden und umfassen unter anderem Vertreter*innen des Dachverbandes Sächsischer Migrant*innenorganisationen. Die Teilnahme in Migrant*innenbeiräten auf kommunaler Ebene soll unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Status erfolgen, um Diskriminierungen auszuschließen. Wir streben Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte auf kommunaler Ebene sowie Stellungnahmen und Empfehlungen auf Landesebene an.

Die Linksfraktion ein „Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration“ in den Landtag eingebracht, der die hier angesprochenen Fragen umfänglich behandelt. Darin wird die Unterstützung der Einrichtung von Migrant*innenbeiräten auf kommunaler und Landesebene systematisch geregelt. Geflüchtete sollen, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, aktiv und passiv an der Wahl der Migrant*innenbeiräte teilnehmen können. Es sollen auf verschiedenen Ebenen Beiräte gebildet werden, die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind. Ein Sächsischer Landesrat für Integrations- und Migrationsfragen soll aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund sowie Männer und Frauen gleichberechtigt. Kommunale Räte hätten das Recht, einen Vertreter in die Sitzungen des Kreistages, des Stadtrates oder des Gemeinderates zu entsenden, dem in Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund sowie das gedeihliche und friedvolle Zusammenleben berühren, ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht zusteht. Kommunale Beauftragte für die Belange der Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden von den Landkreisen und Gemeinden mit eigener Verwaltung verpflichtend bestellt. Sie sollen auf die Wahrung der Belange der in der jeweiligen Gemeinde, der Stadt oder im jeweiligen Landkreis lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung eines von Anerkennung und gegenseitigem Respekt aller Menschen sowie von Offenheit und Toleranz für andere Kulturen getragenen gedeihlichen und friedvollen Zusammenlebens sowie die weitere Festigung bereits bestehender Teilhabe- und Integrationsstrukturen hinwirken.

Wenn dies in einzelnen Kommunen gewünscht und sinnvoll ist, haben alle Beteiligten dafür auch unsere Unterstützung. Wir werden dies jedoch von der jeweiligen Kommune abhängig machen. Eine stärkere Partizipation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kann am Ende nur für unsere gesamte Gesellschaft von Vorteil sein. Auf Landesebene gibt es von unserer Seite bisher keine konkreten Planungen.

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