Akzeptanz von LSBTI* in Sachsen stärken – Hassgewalt entgegentreten

Die Landesregierung muss es allen Menschen ermöglichen, zu jeder Zeit, an jedem Ort ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Pflegeheim oder am Arbeitsplatz – das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*). Der „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ muss weiterentwickelt und ausfinanziert werden. Die Landesregierung muss homophober/transfeindlicher Gewalt entschlossen entgegentreten.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Landesaktionsplan im Dialog mit LSBTI*-Vereinen weiterentwickelt, ausfinanziert und evaluiert wird?
  2. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das jährlich Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität veröffentlicht. Werden Sie dafür sorgen, dass diese Zahlen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für Sachsen extra ausgewiesen werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Eine Evaluation des Landesaktionsplanes streben wir an. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern. Eine Erweiterung der Kriminalstatistik ist nicht geplant.

Der Landesaktionsplan soll auf die gleiche Weise fortentwickelt werden, wie er entstanden ist: durch intensive Zusammenarbeit mit der Community und den entsprechenden Verbänden. Als wir den Plan aufgestellt haben, wurde er in Workshops und im ständigen Austausch durch Petra Köpping mit den Akteuren aufgestellt. So muss er auch weiterentwickelt werden. Finanziell absichern heißt für uns, dass vor allem die Gelder, die wir bisher dafür seit 2014 erstreiten konnten, mindestens in dieser Höhe weiter bereitgestellt werden. Und – sehr wichtig – dass eine langfristige und dauerhafte Finanzierung gesichert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zahlen zu homophober und transfeindlicher Hasskriminalität gesondert ausgewiesen werden.

Wir treten ein für ein Leben frei von Diskriminierung für LSBTIQ*, sei es in Schule, Pflegeheim oder auf dem Arbeitsplatz. Wir möchten den LAP unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Zukünftig müssen konkrete Maßnahmen in allen Bereichen benannt werden sowie Zeiträume und Zuständigkeiten festgelegt werden. Hinsichtlich des Problems Hasskriminalität gegen LSBTIQ* wurde bisher aufgrund fehlender Zahlen kein Handlungsbedarf gesehen. Das wollen wir ändern. Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Wir fordern seit Jahren, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität eindeutig erfasst werden. Polizeikräfte ebenso wie die Beschäftigten der Justiz müssen in dieser Hinsicht sensibilisiert und geschult werden, um entsprechende Zusammenhänge zu erkennen, die Betroffenen angemessen zu unterstützen und Hürden abzubauen, Straftaten auch tatsächlich anzuzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Forderung, innerhalb der Polizei eine Ansprechperson für LSBTIQ* zu benennen.

Frage 1: Ja.
Frage 2: Ja. Die Erfassung dieser Kategorie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Beamten entsprechend geschult werden, solche Fälle auch zu erkennen bzw. dies auch entsprechend ausreichend erfasst wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorgehen gegen rechte Gewalt

Der Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) meldete für das Jahr 2018 einen Anstieg rechter Gewaltstraftaten in Ostdeutschland um etwa acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zählte in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin 1.212 Angriffe mit 1.789 Betroffenen. Unter den Betroffenen waren mehr als 250 Kinder und Jugendliche. Zwei Drittel der Angriffe waren rassistisch motiviert. In Sachsen zählten die Opferberatungsstellen „Support für Betroffene rechter Gewalt“ der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Sachsen) 317 rechtsmotivierte und rassistische Angriffe. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent. Auch gab es ein Tötungsdelikt in Aue. Noch immer liegen die Zahlen der erfassten rechten Straftaten von Landes- und Bundeskriminalamt unter den Zahlen der Opferberatungsstellen.

  1. Welche Konzepte verfolgen Sie, um Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, die häufig Grundlage rechtsmotivierter Gewalttaten sind?
  2. Welche Konzepte verfolgen Sie, um effektiv gegen rechte Strukturen in Sachsen vorzugehen und damit organisierter rechtsmotivierter Gewalt vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.
  2. Mit uns wird es keine Bagatellisierung von Neonazismus in Sachsen geben! Wir setzen uns daher für ein umfassendes Handlungsprogramm gegen Neonazis, dass insbesondere Immobilien und das Konzertgeschehen in Sachsen in den Blick nimmt, ein. Deutlich verbessern muss ich die Transparenz der Behörden, bspw. müssen die Kommunen und die Zivilgesellschaft besser informiert und frühzeitig eingebunden werden.

Personelle Aufstockung bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgt für eine zielstrebige Verfolgung von Täter*innen – Schnellverfahren und verschleppte Verfahren lehnen wir gleichermaßen ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll nach seinem Totalversagen aufgelöst werden. Eine neue Behörde zur Terrorabwehr mit weniger Personal und klar begrenzten und umfassend kontrollierten Befugnissen übernimmt diese Aufgabe. Ein Institut zur Demokratieforschung, welches insbesondere auch Netzwerke der sog. Neuen Rechten in den Blick nimmt, komplementiert den Beratungs- und Transparenzansatz.

Dem Grundsatz nach haben wir dem „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“  (Drs 18/12907), Unterrichtung durch die Bundesregierung zugestimmt. Wir vertreten darüber hinaus den Standpunkt, auch unter dem Eindruck steigender nationalistischer, rechtsextremer und fremden- und menschenfeindlicher Tendenzen in unserer Gesellschaft, dass dies bei weitem nicht mehr ausreicht. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, muss allen Akteuren staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art jedwede Unterstützung, personell als auch materiell zur Verfügung gestellt werden, sei es im Rahmen der politischen Bildung, der Verfolgung und Ahndung von Straftaten, der Achtung von Menschenrechten, im Kampf gegen Rassismus und Hass im Internet und nicht zuletzt in der Forschung. Aufgrund der beschränkten Zeichenanzahl und der Vielzahl unserer Aktivitäten im parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum, die diesen Rahmen sprengen würden, verweisen wir beispielhaft auf unsere Große Anfrage vom 21.09.2016 „Die Entwicklung der extremen Rechten in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen und Maßnahmen zur Zurückdrängung des Problems!“ (Drs 6/6532) und unserem dazu eingereichten Entschließungsantrag (siehe dazu Drs 6/8350).

Der Kampf gegen Extremismus und allgemein Diskriminierungen ist für uns selbstverständlich. Ideologien der Ungleichwertigkeit verhindert man am Besten präventiv durch gute Bildung. Die politische Bildung sollte daher in den Schulen einen stärkeren Stellenwert erhalten. Straftaten und Verstöße müssen natürlich entsprechend geahndet und angeprangert werden. Hierbei ist auch eine mutige Zivilgesellschaft gefragt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Thematisierung von anti-muslimischem Rassismus

In den letzten Jahren sind negative Haltungen und auch gewaltvolle Handlungen gegen muslimisch markierte Menschen und islamisch geprägte Orte wie Moscheen angestiegen. Daraus ergibt sich eine gefühlte und reale zunehmende Bedrohung ihrer Sicherheit.

  1. Wie bewerten Sie den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus?
  2. Welche politische, juristische und soziale Unterstützung werden Sie Betroffenen anbieten, um sich in Deutschland sicher zu fühlen?
  3. Unterstützen Sie den Vorschlag, eine*n Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zu berufen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Rassismus der sich gegen jedwede kulturelle und religiöse Vorstellungen richtet, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dagegen vorzugehen. Die Berufung eines/einer Beauftragten ist nicht vorgesehen.

Keine Form von Rassismus ist zu tolerieren. Auch die steigenden Zahlen im Bereich der Hassverbrechen gegen Muslime ist nicht hinnehmbar. Der Kampf dagegen und gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Betroffenen bieten sich alle Beratungs- und Antidiskriminierungsstrukturen, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und in Zukunft weiter stärken wollen. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene ist kein Bestandteil unseres Regierungsprogramms.

  1. Den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus betrachten wir mit Sorge, insbesondere auch, weil Täter*innen häufig der „politischen Mitte“ zuzurechnenden Milieus entstammen. Wir sehen in der Zurückdrängung anti-muslimischer Ressentiments eine Hauptaufgabe der Antidiskriminierungsarbeit der nächsten Jahre in Sachsen. Gleichsam müssen aber auch Teile der muslimischen Menschen in Sachsen als Adressat*innen der Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden und bspw. sexistische Rollenbilder und antisemitische Vorurteile in den Blick genommen werden.
  2. Muslimische Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Eine Exklusion selbiger durch politische Aussagen lehnen wir ab und sind von uns nicht zu erwarten. Durch ausreichend qualifiziertes Personal innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sollen Hass-Verbrechen auch als solche benannt und konsequent verfolgt werden. Im Bereich erst seit kurzer Zeit in Sachsen lebender muslimischer Menschen setzen wir auf die bestehenden Maßnahmen der Integration, die geeignet sind, Muslimen das Ankommen zu erleichtern und Ressentiments in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.

3. Die Berufung eines Beauftragten erachten wir nur als sinnvoll, wenn dieser auch mit den notwendigen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Einen „zahnlosen Tiger“ aus Image-Gründen lehnen wir ab.

Rassismus lehnen wir ab und bekämpfen ihn. Menschenverachtende Äußerungen und die Herabwürdigung von Muslimen sind nicht nur im Landtag zu hören. Dabei bleibt es nicht nur bei Worten. Laut dem Sachsenmonitor 2018 fühlt sich nahezu jeder zweite Sachse durch Muslime manchmal „wie ein Fremder im eigenen Land“, 41 Prozent würden Muslimen gern die Zuwanderung untersagen. Wir beobachten in der Mehrheitsgesellschaft mangelndes Wissen und verzerrte, undifferenzierte Bilder über den Islam. Wir setzen auf einen verstärkten Dialog mit islamischen Gemeinden und Organisationen. Dies muss vor allem auf kommunaler Ebene geschehen. Wünschenswert sind Projekte wie lokale Interkulturelle Zentren, die auch als Anlaufpunkte und Begegnungsorte für Muslime/Muslima und Interessierte fungieren können. Wünschenswert sind auch umfassende Bildungsangebote über den Islam in seiner Differenziertheit.

Für von Diskriminierung und Gewalt Betroffene sollen die Beratungs- und Anlaufstellen wie das Antidiskriminierungsbüro und die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen gestärkt und ggf. auf die Zielgruppe spezialisiert werden. Unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768) sieht die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeauftragten und einem Sächsischen Migrationsbeauftragten auf Landesebene vor. Die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist von den Aufgabenbereichen des Migrationsbeauftragten umfasst.

Bezüglich der Einführung eine*r Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zeigen wir uns offen und werden darüber in der kommenden Legislatur mit Akteuren der Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen.

Mit großer Traurigkeit erkennen wir in der Gesellschaft immer wieder rassistische Tendenzen. Diesen wollen wir entschlossen entgegentreten, unabhängig davon, ob dieser sich gegen Muslime oder Juden oder andere Gruppen richtet. Jeder sollte sich in Sachsen wohlfühlen. Verstöße müssen entsprechend geahndet werden, in allen Bereichen wollen wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts etablieren. In einem Beauftragten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sehen wir bisher keinen Mehrwert für Betroffene. Wir wollen das Thema Rassismus allgemeiner angehen. So gibt es auch in Sachsen beispielsweise weiter einen verbreiteten Antisemitismus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Die Angriffe auf und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzten, nehmen zu. Sie reichen von verbalen Attacken über Diffamierungen und Anfeindungen in den sozialen Medien bis hin zu Übergriffen (Sachbeschädigungen) auf die Vereinsräumlichkeiten.

  1. Was werden Sie tun, um diesen Angriffen entgegenzuwirken?
  2. Wie werden Sie die Vereine und Initiativen bei ihrer Arbeit unterstützen und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich bieten die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Möglichkeiten um dem Anliegen gerecht zu werden. Unser Ziel ist es, Straftaten effektiver und schneller zu verfolgen.

Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Notwendig ist ein Personalaufbau bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, um eine konsequente Verfolgung der Straftaten zu gewährleisten. Ebenso bedarf es einer Weiterbildung der Beamten, um politisch motivierte Straftaten auch als solche zu benennen. Gefährdete Einrichtungen sind nicht erst nach einer Tat, sondern bereits proaktiv regelmäßig zu bestreifen und in polizeiliche Einsatzkonzepte einzubeziehen.
  2. Notwendig ist der regelmäßige Austausch seitens staatlicher Strukturen mit den Vereinen und Verbänden. Nur so werden Problemlagen frühzeitig erkannt. Die jährlich stattfindenden Demokratiekonferenzen des Demokratiezentrums Sachsen sind hierzu ein erster wichtiger Schritt gewesen. Zukünftig muss dieser Ansatz verstärkt und verstetigt werden. Die Art der Unterstützung ist dann problemabhängig zu treffen.

Wir stehen für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung jeglicher Angriffe und Anfeindungen gegen Initiativen und Vereine, die sich für eine demokratische und menschenrechtsorientierte Gesellschaft einsetzen und stellen uns öffentlich an deren Seite. Wir bieten diesen Vereinen und Initiativen Podien und unterstützen sie in ihrem gesellschaftlichen Einsatz. Darüber hinaus engagieren sich Mitglieder unserer Partei in solchen Vereinen und Initiativen. Wir unterstützen diese inhaltlich und finanziell und durch die Einbringung entsprechender parlamentarischer Initiativen.

Entgegenwirken kann man am Besten durch Prävention. Diese Vereine und Initiativen wollen wir durch Beratungsangebote unterstützen, durch eine gute ausbildete und ausgestatte Polizei schützen sowie durch ein gesellschaftliches Klima des Respekts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 – dem internationalen Frauenkampftag – angekündigt, mit der Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu beginnen. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Die Konvention richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum.

Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt hat und weiterhin plant. Der Freistaat hat sich ebenfalls frühzeitig mit der Umsetzung auseinandergesetzt. So ist zum einen eine Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des Landesaktionplans zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention geplant. Weiterhin wurden im aktuellen Doppelhaushalt Mittel zur Förderung des Sächsischen Hilfesystems (Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen, etc.) eingestellt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit im Hinblick auf die Bedürfnisse der Konvention verstärkt ausgerichtet.

Wir wollen dieses Hilfesystem weiter stärken.

Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Sexualisierte und häusliche Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Deswegen braucht es strukturelle Abhilfe. Aktuell gibt es in Sachsen zwar viele Einzelmaßnahmen, geförderte Projekte und Einrichtungen. Aber eine wirkliche Strategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen in puncto Prävention und Intervention abstimmen, gibt es nicht. Wir fordern deshalb zunächst die landesweite Koordination der vorhandenen Hilfsangebote durch eine zentrale Stelle. Dreh- und Angelpunkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention sind die Schutzeinrichtungen und Interventions- und Beratungsstellen. Sie müssen flächendeckend vorhanden sein. Können Kommunen ihren finanziellen Beitrag zur Errichtung oder zum Betrieb eine Hilfestelle nicht leisten, muss sie der Freistaat mit im Landeshaushalt dafür vorgesehen Mitteln unterstützen. Priorität hat dabei aktuell die Errichtung von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Erzgebirge und im Nordsachsen. Bei der Neuerrichtung und bei eventuellen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Einrichtungen sind die Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen. Sie sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt betroffen. Die Istanbul-Konvention verlangt deswegen flächendeckend barrierefreie Hilfs- und Schutzeinrichtungen. Polizei und Justiz müssen angemessen auf die Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt reagieren und gerade in akuten Notsituationen empathisch mit ihnen umgehen können. Wir fordern entsprechende Pflichtfortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen. An den Familiengerichten treffen Gewaltschutz-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren aufeinander. Diese müssen so aufeinander abgestimmt behandelt werden, dass erneute Traumatisierungen verhindert werden.

Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir einen Antrag eingebracht und die zügige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention eingefordert (Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen! Landtags-Drucksache 6/14763). Wir werden die Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr genau beobachten, immer wieder die Themen häusliche Gewalt und/oder sexualisierte Gewalt auf die Tagesordnung bringen und in den Haushaltsdebatten eine entsprechende auskömmliche Finanzierung beantragen. So wie wir uns bereits in dieser Wahlperiode sehr intensiv dem Gewaltschutz gewidmet haben, werden wir auch künftig an dem Thema dran bleiben.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist für uns von größter Wichtigkeit. Diese Konvention richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz ist auch Strafverfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen Gegenstand der Übereinkunft; betrifft mithin auch insbesondere diese Bereiche. Polizei und Justiz müssen daher ausreichend ausgestattet und für den Thema sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir sorgen dafür, dass es mehr Polizei in Sachsen gibt. Außerdem haben wir den Opferschutz deutlich ausgebaut. Den Plan gegen häusliche Gewalt setzen wir weiter um. Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Im öffentlichen Raum ist die beste Kriminalitätsprävention ein hohes Entdeckungsrisiko für die potentiellen Täter*innen. Das erfordert eine starke Präsenz von gut geschulten Polizeikräften. Weiterhin kann der öffentliche Raum durch kluge Stadtplanung und -gestaltung, z.B. Beleuchtungskonzepte, Fluchtwege u.ä., nicht nur für Frauen sicherer gemacht werden. Demgegenüber ist der Einsatz von Videoüberwachung nicht angezeigt, da er zur Verdrängung von Kriminalität in nicht überwachte Gebiete führt und nachweislich nicht zum Schutz von Frauen im öffentlichen Raum beiträgt. Der angstbesetzte öffentliche Raum kann positiv genutzt werden zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt. Landesweite Kampagnen können über Mythen zur Gewalt gegen Frauen (z.B. Verantwortlichkeit der Opfer durch Kleidung und Verhalten, Verschiebung der Übergriffs-Grenzen in Partnerschaften etc.) aufklären, das Selbstbewusstsein potentieller Opfer stärken und zur Anzeige ermutigen. Das strahlt dann auch in das Private. Hier werden weitaus mehr Frauen Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen als im öffentlichen Raum. Für sie braucht es ein flächendeckendes Netz an Frauen- und Kinderschutzhäusern und Interventionsstellen. Insbesondere müssen endlich auch im Erzgebirge und in Nordsachsen Schutzeinrichtungen eingerichtet werden.

Die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt hat sich nicht unbedingt erhöht, vielmehr gibt es eine höhere Bereitschaft, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Die Zahl der Betroffenen ist dennoch auf einem erschreckend hohen Niveau. Wir brauchen stabile und verlässliche Strukturen, um Betroffenen häuslicher Gewalt die notwendige Unterstützung zu geben. Dazu bedarf es des Ausbaus der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, es muss in jedem Landkreis mindestens eine Schutzeinrichtung geben. Der Personalschlüssel an hauptamtlich Beschäftigten in den Schutz- und Beratungseinrichtungen muss deutlich verbessert werden und es bedarf einer langfristigen und verlässlichen Finanzierung. Die Plätze müssen zudem barrierefrei ausgebaut werden und jeweils eigene Angebote für (mit)betroffene Kinder bereithalten. Darüber hinaus brauchen wir Beratungs- und Anlaufstellen, die Betroffene von Gewalt aufsuchen können, sowie die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen. Wichtig ist vor allem auch ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit, eine Sensibilisierung der tangierten Berufsgruppen, darunter z.B. Justiz, Polizei, Schulen, Jugendämter und Familienberatungsstellen. Frauen müssen sich sicher sein können, dass die Menschen um sie herum einschreiten, wenn sie im öffentlichen Raum bedrängt und belästigt werden.

Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dennoch sind wir der Meinung, dass nicht die Anzahl
häuslicher Gewalt ansteigt, sondern glücklicherweise die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir zunächst eine Kultur etablieren, die es Opfern einfacher macht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Sachsen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es handelt sich um eine Bundesangelegenheit.

Zu 2.: Durch die Finanzierung der Frauenschutzhäuser wird die Grundlage dafür geschaffen, entsprechenden Schutz zu bieten.

Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Wir müssen staatliche Schutzeinrichtungen auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird. Die vorhandenen Einrichtungen müssen konsequent barrierefrei ausgebaut und finanziell besser ausgestattet werden. Auch der Personalschlüssel ist deutlich abzusenken (von 8:1 auf 4:1). Zudem braucht es flächendeckende Beratungsstrukturen in Form der Interventions- und Koordinierungsstellen. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ist eine Interventions- und Koordinierungsstelle mit zwei Vollzeitstellen vorzuhalten, die neben der Beratungs- und Netzwerkarbeit auch die Schulungen der Polizei zum Thema „Häusliche Gewalt“ leistet. Auch die Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt müssen dringend ausgebaut werden. Die anonymisierte Spurensicherung wird überall eingeführt und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend geschult.

Für uns GRÜNE steht außer Frage, dass dieser Vorbehalt zurückzuziehen ist. Geflüchtete und migrantische Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeugin in Strafverfahren aussagen, haben ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zum Schutz der Frauen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzregelungen ist die Anzahl an Frauenhäusern flächendeckend in Sachsen zu erhöhen; Beratungsangebote müssen geschaffen werden und verlässliche, belastbare, auskömmliche Finanzstrukturen für alle Hilfsangebote bereitgestellt werden.

Ja, diese Einschränkung lehnen wir ab. Bei der Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt muss der Schutz der Betroffenen im Vordergrund stehen, Fragen des Aufenthaltsstatus sind zweitrangig. Daher stehen wir dafür ein, dass sämtliche Strukturen allen Betroffenen Frauen offen stehen.

Zur Aufhebung des Vorbehaltes gegen Artikel 59 haben wir bisher keine Beschlusslage. Artikel 59 I der Konvention verpflichtet die Staaten, zu gewährleisten, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten. Diese Verpflichtung ist im deutschen Recht
weitestgehend durch § 31 II AufenthG umgesetzt, der ein solches Recht zur Vermeidung einer besonderen Härte normiert. Wir sehen allerdings die Probleme in den Fällen, in denen der Titel grundsätzlich zeitlich begrenzt ist oder der gewalttätige Partner wegen anderer Delikte als häuslicher Gewalt ausgewiesen werden soll. Bezüglich der weiteren Maßnahmen verweisen wir auf die vorigen Antworten zu dem Thema. Wir werden alles dafür tun, jeden Menschen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für Trans*- und Inter* Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Anliegen sollte in den kommenden Beratungen zum Doppelhaushalt mit erörtert werden.

Wir werden den von uns begonnenen Prozess des Aufbaus von Beratungsstrukturen und Zufluchtsmöglichkeiten für die Antidiskriminierungsarbeit fortsetzen.

Ja, es braucht ausreichend finanzielle Mittel um bestehende Beratungsstrukturen für LSBTIQ* Menschen zu verstetigen und in ländlichen Regionen, z.B. als mobile Beratung flächendeckend auszubauen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu in den letzten Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gefordert. Zudem sind Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen flächendeckend einzurichten, an die sie sich wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt geworden sind.

Ja.

Ja. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf, effektiv vor Gewalt zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich die notwendigen Ressourcen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Sachsen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir erhöhen die Sicherheit auf verschiedene Ebenen. Dazu gehört, dass wir wieder deutlich mehr Polizist*innen einstellen. Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Schließlich ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hass entgegenzutreten und Menschenfeindlichkeit nicht zu tolerieren. Dieser nehmen wir uns als SPD auf allen Ebenen an. Solidarität ist ein fortwährender Grundsatz unseres Handelns.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschieden entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus.

Angesichts der Vielzahl beschämender Ereignisse in Sachsen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter tragen und trugen, hatten wir die Aufnahme eines sog. Antirassismus-Artikels in die Sächsische Verfassung ausformuliert, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können (Drs. 6/8130). Da dies als Handlungsaufforderung zu verstehen ist, wäre eine Ablehnung der Projektfinanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel undenkbar gewesen. Wir stehen für einen konsequenten Kampf gegen menschenverachtende Ideologien, für ein weltoffenes und humanitäres Sachsen. Auch die verantwortliche Politik ist in der Pflicht, hier mit positivem Beispiel voranzugehen. Dies ist in den vergangenen Jahren unter der amtierenden Regierung nicht immer oder gar selten der Fall. Wir positionieren uns klar und deutlich gegen Rassismus und setzen uns für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von Migrant*innen ein. Insbesondere die Polizei muss als Exekutivorgan und Träger des staatlichen Gewaltmonopols sensibel für Diskriminierung und Hasskriminalität sein. Interkulturelle Öffnung, zu der auch die Erhöhung des Anteils von Migrant*innen im Polizeidienst gehört, ist insbesondere für diese Institution dringend erforderlich. Wir setzen uns zudem für eine unabhängige Beschwerdestelle ein, um Polizeihandeln kontrollierbar zu machen. Dies wäre auch ein wirksames Instrument gegen rassistische Polizeikontrollen (racial profiling).

Durch eine gute Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber jeglicher Gewalt, wird Sachsen generell sicherer. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und EU-Bürger streben wir eine Respektgesellschaft Sachsen an, die für sämtliche Diskriminierungen sensibilisiert ist. Auch hier müssen wir es für betroffene Personen niedrigschwelliger gestalten, sich an die zuständigen Stellen für Unterstützung zu wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Eine erste Studie aus der Zivilgesellschaft zum Thema Hasskriminalität gegen LSBTIQ* hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Es ist nötig, dass der Freistaat Sachsen selbst für die Datengrundlage sorgt, sei es durch Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder durch belastbare Studien. Wir streben an, dass Ansprechpersonen in der Polizei und Staatsanwaltschaft für LSBTIQ* Menschen eingerichtet werden und Polizei und Justiz sensibilisiert werden.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Diese liegt unter anderem in einer allgemeinen Kultur des gegenseitigen Respekts. Dafür ist ein generelles Verständnis wichtig, wie wichtig jegliche Minderheiten für die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft sind. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu gibt es ausreichende Gesetzgebungen, deren Anwendung und Beachtung ist maßgebend.

Beratungsstrukturen in diesem Bereich wurden bereits, u. a. durch das AGG, geschaffen. Wichtig ist aber vor allem ein weiterer Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft, den wir auch auf allen uns möglichen Ebenen voranbringen wollen.

Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind klar formuliert: Jede Form sexueller Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten. Auch hat der Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer*innen und ist zur Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen verpflichtet. Auch hier soll der Freistaat Sachsen in seiner Rolle als Arbeitgeber Vorbild für private Unternehmen sein. Deswegen sieht der GRÜNE Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen die rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten als Ansprechpartner*innen und Hilfestellen in Fällen sexualisierter Übergriffe vor. Sie sowie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen umfassend über die Thematik, also die Erscheinungsformen, die Folgen und die rechtliche Handhabe gegen sexualisierte Übergriffe am Arbeitsplatz informieren und Betroffene unterstützen. In privaten Unternehmen kann diese Informations- und Beratungsfunktion vom Betriebsrat oder eigens eingesetzten Vertrauenspersonen (insbesondere Beschwerdestelle nach § 13 AGG) wahrgenommen werden. Die Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen sind hierfür zu sensibilisieren.

Sexualisierte Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat – diese Tatsache muss leider noch immer fortwährend betont werden, um sie in allen Köpfen zu verankern. Befragungen zufolge erleiden Frauen am Arbeitsplatz sehr häufig sexualisierte Übergriffe, was zeigt, dass eine stärkere Sensibilisierung – insbesondere von Führungskräften mit Personalverantwortung – dringend notwendig ist.

Daneben muss das Thema sexualisierte Gewalt häufiger Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Die Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieb, Unternehmen oder der Behörde ist ebenfalls voranzubringen.

Wir werden uns für eine Respektgesellschaft stark machen, in der es durch einen generell respektvolleren Umgang zu weniger Gewalt kommt. Wir werden uns dafür Eisnetzen, dass Opfer von sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt, ermutigt werden, sich Unterstützung zu suchen. Dabei bieten die §§ 13, 14 15 AGG bereits erste wirksame Handlungoptionen. Weiterhin steht auch jeder Arbeitgeber in der Verantwortung.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die Vorgaben und Empfehlungen des Landesaktionsplans, welche entsprechend umgesetzt werden sollen.

Wir wollen diese Themen in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt aufgreifen und mit den entsprechenden Akteuren aus der Pflege weiterentwickeln. Dazu gehört etwa die Aufnahme des Themas in die Ausbildung. Der Aktionsplan ist auch die beste Plattform, um möglichst breit und nicht nur punktuell wirken zu können.

Wir setzen uns für eine moderne Pflege ein, die der Vielfalt der zu Pflegenden Rechnung trägt. Die Reform der Pflegeberufe tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ausarbeitung der Rahmenlehrpläne zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes obliegt den Bundesländern und erfolgt derzeit auch in Sachsen. Im Sinne einer Pflege, die sich an den jeweiligen Bedürfniskonstellationen orientiert, muss dabei die Vermittlung kultur- und diversitätssensibler Aspekte in der Ausbildung selbstverständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass bereits in der Ausbildung Kenntnisse über Lebensrealitäten von LSBTIQ* Menschen vermittelt und dafür sensibilisiert wird, um Diskriminierung oder Zwangsouting zu verhindern. Wir fordern, dasss der Landesaktionsplan (LAP) im Bereich fortgeschrieben wird unter Einbindung von Expert*innen aus der Community.

Gewalt in der Pflege ist ein Tabu-Thema mit einem großen Dunkelfeld. Es ist davon auszugehen, dass nur in Ausnahmen eine Sensibilisierung für die besonderen Belange von LSBTTIQ-Menschen besteht. Selbstverständlich kann dies so nicht hingenommen werden. Deshalb begrüßen wir, dass das Thema Gewalt im Abschnitt 2.3.2 des Berichtes der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ berücksichtigt wurde. Als Gewalt begünstigende Umstände sind sicher die überdurchschnittlichen Belastungen Pflegender zu sehen. Deshalb setzen wir uns besonders für deren Entlastung ein. Wir unterstützen die im Bericht dargelegten Handlungsoptionen, wie Entwicklung von verbindlichen Handlungsabläufen bei Aggression und Gewalt, Präventions- und Deeskalationsstrategien, Fallberatungen, Supervision, klare Qualitätsstandards und Meldepflichten sowie intensive Auseinandersetzung mit als gewaltfördernd identifizierten Ursachen für aggressive Übergriffe. Außerdem ist es wichtig, in Sachsen Präventionsprojekte zu etablieren und bekannt zu machen, wie es sie anderswo bereits gibt. Dabei sollte es unbedingt eine wissenschaftliche Begleitforschung geben, um ein umfassendes Konzept zu entwickeln, in dem auch die besonderen Belange aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale berücksichtigt werden. Es wäre zudem sinnvoll, dass sich Protagonist*innen des „Landesaktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ mit Akteur*innen der Geschäftsstelle Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung) über Möglichkeiten zur Verbesserung der Prävention verständigen. Unser Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung von LSBTTIQ-Projekten ist davon unberührt.

Wir wollen alle Beteiligten im Bereich der Ausbildung bzw. von Weiterbildungen stärker sensibilisieren. Prävention ist auch hier der beste Weg, Gewalt bzw. Diskriminierungen vorzubeugen. Innerhalb der Pflege ist dabei noch einmal ein besonderer Fokus auf die Altenpflege zu legen: Die Ausbildung von Pflegehilfs- und Pflegefachkräften beinhaltet selbstverständlich auch die Anleitung zu einem sensiblen und wertschätzenden Umgang mit jedem Pflegebedürftigen.
Ziel der Altenpflege ist nach unserem Verständnis die Förderung der älteren Menschen bezüglich ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Keine Einordnung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer

Im Februar 2019 sollten vier weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingeordnet werden: Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien. Die Entscheidung hierzu wurde jedoch im Bundesrat verschoben. Als „sichere Herkunftsstaaten“ können Länder eingeordnet werden, in denen sicher erscheint, dass es dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylanträge aus diesen Ländern werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt und Klage- sowie Ausreisefristen werden verkürzt. Menschen, die politische Verfolgung oder Diskriminierung in „sicheren Herkunftsländern“ als Asylgrund geltend machen wollen, müssen dafür Beweise vorlegen.

  1. Sind Sie der Meinung, dass Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen sind?
  2. Sehen Sie einen Bedarf weitere Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzuordnen?
  3. Wie stehen Sie grundsätzlich zu dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“, das zur Rechtfertigung eines beschleunigten Asylverfahrens, verkürzter Klage- und Ausreisefristen sowie zur Verweigerung des Arbeitsmarktzugangs benutzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Frage der Einstufung als sichere Herkunftsländer ist vorrangig auf Bundesebene zu klären; die Einstufung der bisherigen Länder tragen wir mit. Hinsichtlich weiterer Länder ist dies zu prüfen. Das Konzept der sicheren Herkunftsländer ist .dafür ein wesentlicher Bestandteil.

Wir lehnen die weitere Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ab. Wir sprechen uns auch gegen das Konstrukt der „Sicheren Herkunftsstaaten“ aus, besonders weil in einer Vielzahl dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden.

Wir lehnen das Konzept sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ grundsätzlich ab. Georgien, Tunesien und Marokko dürfen nicht als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Denn auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländer“ droht verschiedenen Gruppen die Verfolgung. Nach dem Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ trügen die Geflüchteten die Beweislast, wobei eine Beweisführung oft unmöglich bleibt. Die damit einhergehende Verlust von wesentlichen Rechten lehnen wir ebenso ab.

Zu 1. und 2.

Nein.

Zu 3.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ist ein Abwehrkonzept, das die Einzelfallprüfung von Schutzgesuchen weitgehend obsolet machen und pauschal-ablehnende ausländerrechtliche Entscheidungsvorgänge ermöglichen soll. Die rechtliche Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ ruft die begründete Besorgnis hervor, dass eine unvoreingenommene Prüfung von Einzelschicksalen geflüchteter Menschen erheblich eingeschränkt und das Recht von Geflüchteten auf humanitären Schutz und die uneingeschränkte Gewährung des Grundrechts auf Asyl weiter ausgehöhlt werden. DIE LINKE stellt sich konsequent und seit der Einführung des Konstrukts 1992/93 gegen den Versuch, Einwanderung durch die pauschale Qualifikation von Ländern als „sichere Herkunftsländer“ zu begrenzen, und gegen eine dadurch hervorgerufene Erhöhung der Anforderungen an den Nachweis von Asylgründen durch Betroffene.

Ja. Die Einordnung als sichere Herkunftsstaaten steht einem fairen Asylverfahren nicht im Weg. Jeder, der individuell verfolgt wird, wird weiterhin unseren Schutz erhalten. Die Klassifizierung sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht nur schnellere Verfahren. Sichere Herkunftsstaaten sind zudem bisher auch nur Länder, bei denen eine Anerkennungsquote von Asylbewerbern bei unter 5 Prozent liegt. Ja. Beispielsweise Indien oder Moldau.

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Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Seit Oktober 2017 beteiligt sich Sachsen an Abschiebungen nach Afghanistan; seit Sommer 2018 werden über die Kategorien „Gefährder*innen“, Straffällige, „Identitätstäuscher*innen“ hinaus auch weitere Menschen abgeschoben. Bis einschließlich der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 19. März wurden laut Zahlen des Sächsischen Flüchtlingsrats 13 Menschen aus Sachsen in das Kriegsgebiet abgeschoben, neun von ihnen fielen in keine der drei genannten Kategorien. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Eine wesentliche inhaltliche Neuerung weist der Abschnitt auf, in dem es um die mögliche Verfügbarkeit einer „internen Flucht- oder Neuansiedlungsalternative“ geht (internal flight or relocation alternative, IFA/IRA). Kabul mit seinem Zielflughafen für Abschiebungen aus Deutschland wird laut UNHCR explizit nicht als inländische Fluchtalternative geführt.

  1. Finden Sie, dass ein Mensch in Kriegsgebiete wie Afghanistan zurückgeschickt werden darf, in denen sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist?
  2. Werden Sie sich weiterhin an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen und wenn ja, welche Gruppen sollen davon betroffen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen und solange dies auch für Afghanistan zutrifft, tragen wir Abschiebungen mit.

Die Beschlusslage der SPD Sachsen ist, dass sie alles daran setzt, dass Asylsuchende nach Afghanistan nicht angeschoben werden, mit der Ausnahme von Gefährder*innen.

Seit langem fordern wir einen Abschiebestopp nach Afghanistan und in andere Krisenländer wie Irak oder Syrien. Berichte wie die vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bestätigen, dass die Situation in Ländern wie Afghanistan nicht sicher ist. Ungeachtet dessen werden aus Sachsen vor allem alleinstehende Männer nach Afghanistan abgeschoben. Das lehnen wir ab, vor allem, wenn diese sich in einem Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis befinden. Statt die Zahl an Abschiebungen um jeden Preis zu erhöhen, muss die zukünftige Staatsregierung für die bessere Integration und Teilhabe dieser Menschen sorgen.

Nein, DIE LINKE hält die Abschiebepolitik nach Afghanistan für ein düsteres politisches Kalkül. Seit dem deutsch-afghanischen Rückkehrabkommen von Oktober 2016 zur Ermöglichung einer aggressiven Abschiebekampagne gehören Abschiebungen nach Afghanistan zu den umstrittensten Themen der deutschen Asylpolitik, in der die reelle Sicherheitslage Afghanistans kaum eine Rolle spielt. Sachsen weigert sich, die Möglichkeit eines formalen Abschiebestopps nach § 60a AufenthG oder aber der Nicht-Meldung von Abzuschiebenden in Anspruch zu nehmen. Im Landtag wurden Anträge auf Abschiebestopp (§ 60a AufenthG) nach Afghanistan behandelt, welche von der Linksfraktion eingebracht und unterstützt wurden (Drs 6/547; 6/8768). DIE LINKE in Sachsen hat bisher nicht nur Abschiebungen nach Afghanistan, sondern jegliche Abschiebungen konsequent abgelehnt und wird das auch künftig tun. Menschen, die hierher kommen, tun dies aus Gründen. Diese wollen wir nicht bewerten, sondern jedem und jeder die Möglichkeit geben, hier gleichberechtigt und selbstbestimmt zu leben.

Die genaue Einschätzung eines Landes nehmen wir nicht vor, sondern vertrauen grundsätzlich auf die Lageeinschätzung der Bundesregierung. Danach sind Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin grundsätzlich möglich. Dennoch sehen wir die konkreten Besonderheiten in Afghanistan. So haben sich beispielsweise auch die Rahmenbedingungen für das zivile Engagement der Bundesregierung in Afghanistan seit dem Ende der ISAF-Mission 2014 deutlich verschlechtert (Anfrage FDP-Fraktion, Drucksache 19/8031).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aussetzung aller Dublin Abschiebungen

Im Rahmen von Dublin-Überstellungen kommt es regelmäßig zu Familientrennungen. Weiterhin werden auch besonders schutzbedürftige Personen (Familien, Menschen mit Behinderung) in EU- Staaten mit zweifelhaften Asylverfahren überstellt (z.B. Familien mit Kleinkindern nach Italien). Für die Organisation dieser Abschiebungen sind die Länder zuständig. Ob sie erfolgen, hängt davon ab, ob die Ausländerbehörden vor Ort tätig werden oder die Überstellungsfrist verstreichen lassen.

  1. Wie stehen Sie zu Abschiebungen im Rahmen der Dublin-III-VO?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Zentrale Ausländerbehörde bei der Zuständigkeit eines anderen Unterzeichnerstaats für das Asylverfahren die Überstellungsfrist verstreichen lässt? Wie wollen Sie dies bei Unterzeichnerstaaten sicherstellen, deren Unterbringungsbedingungen immer wieder als ungenügend kritisiert werden, wie Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Die Dublin-III-VO ist in ein wichtiger Bestandteil der europäischen Asylpolitik und sollte beibehalten werden.

Zu 2.: Dies wird abgelehnt.

Zu 3.: Es gelten für uns die europäischen Rechtsvorgaben

Das Dublin-III-System muss dringend überarbeitet werden. Entscheidungen verschiedener deutscher Gerichte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass auch Abschiebungen in andere EU-Länder nicht gemacht werden können, weil dort keine anständige Versorgung gesichert ist. Auch wenn es bisher nicht auf europäischer Ebene gelungen ist, müssen wir endlich zu einer vernünftigen Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU kommen. Dublin III ist ein unfaires System für die Länder an den Grenzen der EU. Die Zustände, etwa im griechischen Flüchtlingslager „Moria“ sind unhaltbar.

Wir lehnen Abschiebungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ (innerhalb Europas) ab, da wir das System für dringend reformbedürftig halten. Es braucht ein faires System für Schutzsuchende bei dem anhand eines festen Schlüssels und der Wünsche der Geflüchteten verteilt wird. Dabei sind auch Anknüpfungspunkte wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse entscheidend. Insbesondere in Länder in denen menschenunwürdige Behandlung, Obdachlosigkeit oder Haft droht, wie etwa in Griechenland, Italien oder Ungarn, darf nicht abgeschoben werden. Das gilt umso mehr bei besonders schutzbedürftigen Menschen wie Schwangeren, Familien mit (Klein-)kindern und psychisch Kranken. Es bedarf einer sorgfältigen Prüfung der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit und Information von Ausländerbehörden und Zentraler Ausländerbehörde über mögliche Abschiebehindernisse sowie ausreichend Zeit Rechtsschutz zu suchen. Das Kindeswohl ist bei Abschiebungen immer vorrangig zu berücksichtigen und Familien dürfen nicht getrennt werden.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Die Übereinkunft bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten einseitig den überforderten EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf und ignoriert die berechtigten Wünsche der Schutzsuchenden. Die Alternative zum gescheiterten Dublin-System ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. So könnten Familienbande und vorhandene Sprachkenntnisse positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Das Dublin-III-Abkommen ist ein schweres Hindernis auf dem Weg zu einem humanen Umgang mit Flucht und Migration in der EU. Vor allem Deutschland behindert eine Lösung für die Verteilung von Geflüchteten und einen fairen finanziellen Ausgleich. Das Verstreichenlassen der Überstellungsfrist ist durchaus Praxis in anderen Bundesländern. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, dieser Praxis zu folgen. Eine wachsende Zahl von Verwaltungsgerichten stoppt die im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Italien, Griechenland und Ungarn mit der Begründung, dass die dortige Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden systemische Mängel aufweist. Diese Spruchpraxis muss auch Gerichten in Sachsen vermittelt werden. Für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen von und nach Dublin-Überstellungen, die einen angemessenen Schutzraum sowie Versorgung erhalten müssen, fordert DIE LINKE besondere Clearingstellen, die sicherstellen, dass alle notwendige Vorsorge für den Schutz der betreffenden Menschen erfolgt.

Wir stehen grundsätzlich zum Inhalt der Dublin-III-VO. Dazu gehören auch Abschiebungen. Dennoch wollen wir verhindern, dass es zu Familientrennungen kommt. Wir wollen auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass es eine gemeinsame Asylpolitik gibt, bei der auch Mindest-Standards für die Unterbringung innerhalb der EU angehoben werden müssen. Weitere Informationen zu unserer Position im Bereich Asyl finden Sie hier:
https://www.fdp.de/thema/asylpolitik.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Menschen das Recht, wenn sie in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden und die Folgen so gravierend sind, dass Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das Asylrecht ist dabei allerdings Bundesrecht. Auf Landesebene wollen wir aber besonders vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten unterstützen. In diesem Kontext haben wir im Aktionsplan Vielfalt bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

Auf Bundesebene setzen sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür ein, dass Verfolgung aufgrund geschlechtlicher Wahrnehmung oder geschlechtlicher Ausdrucks als Asylgrund anerkannt wird. Dies gilt auch für die besondere Schutzbedürftigkeit von trans*Menschen. Auf Landesebene fordern wir besondere Schutzkonzepte, etwa bei der Unterbringung und Beratungsangebote für queere Geflüchtete. Deren Strukturen müssen ausgebaut und auch in ländliche Regionen ausgeweitet werden. Aufgrund von Diskriminierungserfahrungen gerade in ländlichen Regionen und fehlender Unterstützungsstrukturen sollte ein Wohnortwechsel und Unterbringung in den Städten für queere Geflüchtete ermöglicht werden.

Zu 1. und 2.

Ja.

Zu 3.

DIE LINKE. fordert für geflüchtete trans* Menschen ein Bleiberecht. Sie fliehen häufig wegen gesellschaftlicher und/oder staatlicher Diskriminierung und sind oft Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI* Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist sexuellen Minderheiten Asyl zu gewähren, wenn sie in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht werden. In unserem Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme haben wir „Personen, die wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und sexuellen Identität Verfolgung ausgesetzt waren“ ergänzend zu den Normierungen der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Personen definiert. Im Gesetz haben wir zudem einen verbindlichen Gewaltschutz festgeschrieben (§11).

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

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Diskriminierungsschutz für LSBTIQ*-Geflüchtete

Innerhalb der Gruppe der Geflüchteten gibt es auch viele LSBTIQ*-Personen. Sie erfahren auch in vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ Diskriminierung, haben vielfach noch Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse zu formulieren und benötigen auch in Deutschland einen besonderen Schutz vor Diskriminierung. Dies betrifft alle Lebensbereiche, insbesondere die Unterbringung sowie medizinische Versorgung.

Wie wird Ihre Partei eine menschenrechtskonforme, diskriminierungs- und gewaltfreie Unterbringung sowie eine adäquate medizinische Versorgung von Geflüchteten des LSBTIQ*-Spektrums gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Konzept zur Prävention von Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen bietet eine gute Grundlage um dem Anliegen Rechnung zu tragen.

Im Aktionsplan Vielfalt ist bereits festgehalten, dass die Leiterinnen und Leiter der Erstaufnahmeeinrichtungen informiert und sensibilisiert werden sollen. Außerdem wurde das Gewaltschutzkonzept für diese Einrichtungen mit Blick auf LSBTI*-Personen angepasst und sollte auch weiterhin weiterentwickelt werden. Das sächsische Netzwerk für den Schutz, die sichere Unterbringung und die weitere Betreuung von gewaltbetroffenen LSBTTIQ- Geflüchteten wollen wir weiter unterstützen.

LSBTIQ* Geflüchtete werden nicht nur im Herkunftsland, sondern auch nach ihrer Flucht in Sachsen Opfer von Diskriminierung. Wir GRÜNE fordern, dass neben Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bei Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) die Unterbringung in dezentralen Wohnungen statt in großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und die Geflüchteten vorrangig in den großen Städten untergebracht werden, um den Zugang zu Beratungsangeboten und Unterstützungsnetzwerken zu haben. Bei der medizinischen Versorgung sind die Angebote der psychosozialen Zentren für LSBTIQ* Geflüchteten auszubauen. Hierfür müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Bei der Erstuntersuchung müssen die Behörden und Fach*ärztinnen darauf sensibilisiert werden, den besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ* Geflüchteten schnell zu erkennen.

DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung von Schutzmechanismen für LSBTIQ-Geflüchtete in den Unterbringungseinrichtungen des Freistaates und im Asylverfahren ein (Drs 6/13193; Drs 6/16304) und dafür, dass in verantwortungsvoller Einzelprüfung gerade auch bei Vorliegen sog. „sicherer Herkunftsländer“ die konkreten Umstände ermittelt und entsprechend der deutschen und europäischen Rechtslage bewertet werden.

Die deutsche Außenpolitik muss darauf hinwirken, dass weltweit Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ* beendet wird. Dazu sollen Fragen zum Respekt der Menschenrechte von LSBTIQ* in bestehende und neu iniitierte Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern eingebunden werden. Deutschland soll international die Initiative für Projekte und Positionen zu Menschenrechten von LSBTIQ* ergreifen oder die Initiativen anderer Länder unterstützen. Alle deutschen Botschaften und Konsulate sollen weiterhin über die Situation von LSBTIQ* berichten und so eine aktuelle Einschätzung zur Sicherheit in den jeweiligen Ländern ermöglichen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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