Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Diskriminierung und Teilhabe waren in dieser Legislatur bereits in vielfältiger Form Gegenstand unserer Öffentlichkeitsarbeit. Das werden wir auch in Zukunft so fortführen und ggf. ausbauen.

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Sensibilisierung im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit zu erreichen. Diese bietet sich u. a. im Zusammenhang mit den entwickelten Antidiskriminierungsstrategien und Aktionsplänen (bspw. Vielfalt) an. Dazu wollen wir eine landesweite Kampagne zum Thema Diskriminierung, welche die verschiedenen Bereiche aufgreift und in der Bevölkerung dafür Bewusstsein schafft.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Politik und Gesellschaft eine Sensibilisierung für Antidiskriminierung stattfindet und ein Bewusstsein darüber, welche Formen der Diskriminierung wo stattfinden, welche Gruppen von Diskriminierung betroffen sind und welche Handlungsoptionen für Betroffenen aber auch die Gesellschaft bestehen. Dafür ist der Austausch direkt mit Betroffenen und Vertreter*innen von Diskriminierung betroffenen Gruppen besonders wichtig sowie deren Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Prozessen. Unsere Arbeit werden wir durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen verstärken.

Eine offene Gesellschaft, gleiche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit sind ein Wesenskern der LINKEN. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, ihres Einkommens und sozioökonomischen Status, ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfasstheit oder ihres Alters gleichermaßen an der Gesellschaft teilhaben und sich frei entfalten können. Dieser Maxime folgend setzen wir uns fortwährend und aktiv dafür ein, offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung aufzuzeigen und abzubauen.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Sachsen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns
die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in unserem Sachsen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes wie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Benennung konkreter Maßnahmen ist allerdings nicht möglich, da dies nur sachverhaltsbezogen erfolgen kann.

Die Trennung von Religion und Staat sowie die Religionsfreiheit sind verfassungsmäßige Grundsätze, ebenso das Prinzip des Pluralismus. Mit dem Konzept „W wie Werte“ haben wir die Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Bildung beschrieben, sie werden zur Zeit umgesetzt.

Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet Freiheit gegenüber möglichen Einschränkungen durch den Staat, aber auch Schutz vor Indoktrination durch den Staat oder durch den Staat protegierte Akteure. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der einen endet erst mit der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte anderer (vgl. GG. Art. 4, Abs. 1 u. 2 in Verb. mit Art.2, 1). Wir wollen beharrlich für gegenseitigen Respekt unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen werben. Gegenseitiges Kennenlernen von Religionen und Weltanschauungen sollte weiterhin wichtiger Teil von Religions- und Ethikunterricht sein. Dialog zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften begrüßen wir ausdrücklich. Gerichtliche Entscheidungen über Fragen von Religiosität und Weltanschauungspraktiken im öffentlichen Raum und über staatliche Neutralität in konfessionellen Fragen sollten nur die Ausnahme sein. Die Grundlagen in Form einer gefestigten Rechtsprechung im Religionsverfassungsrecht liegen vor.

Uns liegt viel an der Trennung von Staat und Religionen. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie glauben oder woran sie glauben. Niemand soll anderen religiöse Ansprüche aufzwingen dürfen. Niemand darf Vorteile erhalten oder Nachteile erleiden, weil er religiöse Überzeugungen teilt oder eben nicht teilt. Der Glaube ist eine persönliche Entscheidung. Zunächst ist es unser Anliegen, das Trennungsgebot von Artikel 109 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung („Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt“.) tatsächlich zu verwirklichen. Dazu gehört insbesondere auch die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs. Zur gezielten Förderung des Verständnisses für die verschiedenen Religionen möchten wir die Stärkung von Lehrinhalten zu den verschiedenen Religionen in die Fachlehrpläne für den Ethikunterricht an sächsischen Schulen sowie die dafür notwendige Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen festschreiben. Darüber hinaus möchten wir durch eine entsprechende gesetzliche Regelung den Aufgabenbereich der jetzigen Landeszentrale für politische Bildung auf die Bildungsarbeit zum Neutralitätsgebot des Staates und sein förderndes Verhältnis zu den Religionen erweitern und für die dafür notwendige personelle und sächliche Ausstattung sorgen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ein solcher Aktionsplan ist derzeit nicht geplant.

Das planen wir nicht.

Einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene unterstützen wir. Um körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische Werbung in Sachsen zu verhindern, sollen gesetzliche Regelungen entsprechend der Regeln des Deutschen Werberates für die kommerzielle Kommunikation getroffen werden.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen dafür, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Allgemein verbreitete Vorurteile können am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt. Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, im Gesellschaftlichen Bewusstsein den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken, unabhängig von äußeren Merkmalen und der äußeren Erscheinung.

Wir werden auch für das Thema Gewichtsdiskriminierung sensibilisieren, indem wir generell zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang kommen. Einen speziellen Aktionsplan für Gewichtsdiskriminierung wird es von unserer Seite nicht geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen

International haben sich Aktionspläne gegen Homo*-, Trans*- und Inter*feindlichkeit als Instrument zur Förderung der Akzeptanz dieser Personengruppen bewehrt. In Sachsen wurde am 21.09.2017 der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen veröffentlicht. Trans* und intergeschlechtliche Personen sind hier jedoch bei den Angeboten und Maßnahmen bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Unterstützen Sie die Erweiterung des sächsischen Aktionsplans um die Thematik der geschlechtlichen Vielfalt, insbesondere von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in all ihren Variationen, und seine Weiterführung?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan umfasst unserer Ansicht nach die geschlechtliche Vielfalt und all ihre Variationen, weswegen eine Erweiterung nicht notwendig erscheint.

Der Landesaktionsplan für die Vielfalt von Lebensentwürfen war ein erster wichtiger Schritt bei der Schaffung eines Problembewusst- seins in der Landespolitik für die Lebensumstände und Bedürfnisse von LSBTIQ im Freistaat. Wir wollen den bestehenden Aktionsplan evaluieren und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Wir brauchen einen Landesaktionsplan 2.0. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen.

Insgesamt ist der Landesaktionsplan (LAP) unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Vor allem müssen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung benannt werden. Das gilt insbesondere für die Erweiterung auf das Thema geschlechtliche Vielfalt, insbesondere trans* und intergeschlechtliche Menschen. Wir haben uns bereits im Landtag mit dem Antrag „männlich, weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen“ dafür eingesetzt und neben der Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Bundesgesetzes zur sog. „Dritten Option“ auf Landesebene auch die Fortschreibung des LAP in diesem Bereich gefordert (vgl. Drs. 6/17115, Nr. II. 7).

Bei der Erarbeitung des Aktionsplanes haben wir immer wieder die Forderung eingebracht, Trans*- und intergeschlechtliche Personen zu berücksichtigen. Leider hat das im nun vorgelegten Aktionsplan keinen Niederschlag gefunden. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen müssen die Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit unbedingt aufgegriffen werden. Bei der Fortschreibung sind die LSBTIQ*-Netzwerke und -Strukturen von Anfang an einzubeziehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen des Landesaktionsplans auch ausfinanziert sind – des bestehenden ebenso wie eines fortgeschriebenen Aktionsplans. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Koordinierungsstelle geschaffen wird, die die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans vorantreibt. Darüber hinaus beobachten wir fortwährend die Umsetzung der Maßnahmen.

Ja. Wir halten den Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen für ein sinnvolles Instrument, dass wir fortschreiben wollen. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bisher im Aktionsplan nicht ausreichend berücksichtigt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Thematisierung von anti-muslimischem Rassismus

In den letzten Jahren sind negative Haltungen und auch gewaltvolle Handlungen gegen muslimisch markierte Menschen und islamisch geprägte Orte wie Moscheen angestiegen. Daraus ergibt sich eine gefühlte und reale zunehmende Bedrohung ihrer Sicherheit.

  1. Wie bewerten Sie den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus?
  2. Welche politische, juristische und soziale Unterstützung werden Sie Betroffenen anbieten, um sich in Deutschland sicher zu fühlen?
  3. Unterstützen Sie den Vorschlag, eine*n Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zu berufen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Rassismus der sich gegen jedwede kulturelle und religiöse Vorstellungen richtet, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dagegen vorzugehen. Die Berufung eines/einer Beauftragten ist nicht vorgesehen.

Keine Form von Rassismus ist zu tolerieren. Auch die steigenden Zahlen im Bereich der Hassverbrechen gegen Muslime ist nicht hinnehmbar. Der Kampf dagegen und gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Betroffenen bieten sich alle Beratungs- und Antidiskriminierungsstrukturen, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und in Zukunft weiter stärken wollen. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene ist kein Bestandteil unseres Regierungsprogramms.

  1. Den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus betrachten wir mit Sorge, insbesondere auch, weil Täter*innen häufig der „politischen Mitte“ zuzurechnenden Milieus entstammen. Wir sehen in der Zurückdrängung anti-muslimischer Ressentiments eine Hauptaufgabe der Antidiskriminierungsarbeit der nächsten Jahre in Sachsen. Gleichsam müssen aber auch Teile der muslimischen Menschen in Sachsen als Adressat*innen der Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden und bspw. sexistische Rollenbilder und antisemitische Vorurteile in den Blick genommen werden.
  2. Muslimische Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Eine Exklusion selbiger durch politische Aussagen lehnen wir ab und sind von uns nicht zu erwarten. Durch ausreichend qualifiziertes Personal innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sollen Hass-Verbrechen auch als solche benannt und konsequent verfolgt werden. Im Bereich erst seit kurzer Zeit in Sachsen lebender muslimischer Menschen setzen wir auf die bestehenden Maßnahmen der Integration, die geeignet sind, Muslimen das Ankommen zu erleichtern und Ressentiments in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.

3. Die Berufung eines Beauftragten erachten wir nur als sinnvoll, wenn dieser auch mit den notwendigen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Einen „zahnlosen Tiger“ aus Image-Gründen lehnen wir ab.

Rassismus lehnen wir ab und bekämpfen ihn. Menschenverachtende Äußerungen und die Herabwürdigung von Muslimen sind nicht nur im Landtag zu hören. Dabei bleibt es nicht nur bei Worten. Laut dem Sachsenmonitor 2018 fühlt sich nahezu jeder zweite Sachse durch Muslime manchmal „wie ein Fremder im eigenen Land“, 41 Prozent würden Muslimen gern die Zuwanderung untersagen. Wir beobachten in der Mehrheitsgesellschaft mangelndes Wissen und verzerrte, undifferenzierte Bilder über den Islam. Wir setzen auf einen verstärkten Dialog mit islamischen Gemeinden und Organisationen. Dies muss vor allem auf kommunaler Ebene geschehen. Wünschenswert sind Projekte wie lokale Interkulturelle Zentren, die auch als Anlaufpunkte und Begegnungsorte für Muslime/Muslima und Interessierte fungieren können. Wünschenswert sind auch umfassende Bildungsangebote über den Islam in seiner Differenziertheit.

Für von Diskriminierung und Gewalt Betroffene sollen die Beratungs- und Anlaufstellen wie das Antidiskriminierungsbüro und die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen gestärkt und ggf. auf die Zielgruppe spezialisiert werden. Unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768) sieht die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeauftragten und einem Sächsischen Migrationsbeauftragten auf Landesebene vor. Die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist von den Aufgabenbereichen des Migrationsbeauftragten umfasst.

Bezüglich der Einführung eine*r Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zeigen wir uns offen und werden darüber in der kommenden Legislatur mit Akteuren der Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen.

Mit großer Traurigkeit erkennen wir in der Gesellschaft immer wieder rassistische Tendenzen. Diesen wollen wir entschlossen entgegentreten, unabhängig davon, ob dieser sich gegen Muslime oder Juden oder andere Gruppen richtet. Jeder sollte sich in Sachsen wohlfühlen. Verstöße müssen entsprechend geahndet werden, in allen Bereichen wollen wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts etablieren. In einem Beauftragten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sehen wir bisher keinen Mehrwert für Betroffene. Wir wollen das Thema Rassismus allgemeiner angehen. So gibt es auch in Sachsen beispielsweise weiter einen verbreiteten Antisemitismus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind.

Der Diskriminierungsschutz und die Chancengleichheit in der sächsischen Verwaltung sind noch stark ausbaufähig. So wurde zuletzt das GRÜNE Gleichstellungsgesetz im Sächsischen Landtag abgelehnt. Damit bleibt der öffentliche Dienst weiter für Frauen unattraktiv. Auch der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund bleibt verschwindend gering. Deshalb haben wir im Landtag mit unserem Gesetz zur besseren Teilhabe und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten (Integrationsgesetz) die interkulturelle Öffnung der Verwaltung gefordert. Zwar wurden in sächsischen Behörden und Staatsbetrieben Beschwerdestellen nach § 13 AGG eingerichtet. Jedoch liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob, wie und mit welchen Ergebnissen diese Beschwerdestellen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Weiterbildungen für Führungskräften und Beschäftigtenin diesem Bereich (sog. Diversity Managment) fielen aufgrund mangelnder Nachfrage aus und wird aktuell nicht angeboten. Wir GRÜNE streben daher verbindliche Fortbildungsangebote gerade für Führungskräfte an, sowie das Sichtbarmachen und Bewerben von Beschwerdestellen und anonymisierte Bewerbungsverfahren, welche über ein Pilotprojekt, wie es derzeit durchgeführt wird, hinausgehen.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die sächsische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der sächsischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Landesaktionsplans.

Eckpunkte für ein solches Konzept sind für uns die Definition von Zielen, Vorgaben für die Personalauswahl zur Vermeidung von Diskriminierung und Sicherung bzw. Ausbau der Vielfalt, die Evaluierung von Maßnahmen und die Verankerung der Verantwortung der Führungsebene. Wir haben gegen viele Widerstände ein Pilotprojekt in der Staatsregierung zum anonymisierten Bewerbungsverfahren durchgesetzt. Dessen bisher leider zögerliche Umsetzung durch das Innenministerium wollen wir verbessern und dann erweitern. Natürlich ist Ziel des Pilotprojektes, nach Abschluss und Auswertung ein Verfahren zu haben, das in allen Bereichen eingeführt werden kann und sollte.

Zu 1.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine leistungsstarke, alle Altersgruppen repräsentierende öffentliche Verwaltung ein, die die Vielfältigkeit der sächsischen Gesellschaft widerspiegelt. Dazu gehört in erster Linie eine Erfassung unterrepräsentierter Gruppen in der öffentlichen Verwaltung, das Erkennen von Bereichen, in denen eine Benachteiligung besteht und eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen um die festgestellten Benachteiligungen abzubauen. Das gesamte Personal ist über Fortbildungen oder konkrete einzelfallbezogene Sensibilisierungen über einen diskriminierungsfreien Umgang miteinander anzuhalten. Maßstab bei der Einstellung von Personal bleibt der verfassungsrechtlich verbriefte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Zu 2.

Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein.

Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit
oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Das sächsische Vergabegesetz muss angepasst werden, um besonders soziale Auftragsvergabe-Kriterien aufzunehmen. Hier können wir uns neben Kriterien zur Tarifbindung und Auszubildendenquote auch solche zur Gleichstellung der Geschlechter vorstellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zuletzt 2018 einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, der eine Antidiskriminierungsklausel vorsah. Sie lautete; „Wer einen Auftrag annimmt, hat bei der Ausführung des Auftrags das Gebot der Gleichstellung und die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hinsichtlich der Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beachten. Diese Verpflichtung ist auch gegenüber Dritten durchzusetzen, die an der Erfüllung des Auftrages mitwirken.“ Zudem wurden Sozialstandards (Frauenförderung, Ausbildung, Beschäftigung von Schwerbehinderten) als Zuschlagskriterien gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, gleichwohl werden wir uns auch in Zukunft weiterhin für eine solche Regelung im Vergaberecht und bei der Erstellung oder Überarbeitung von Förderrichtlinien einsetzen.

Das werden wir definitiv. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind.

Für uns sind Aspekte des Diskriminierungsschutzes Teil unseres Grundverständnisses. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich schützen bereits die Beschäftigten. Die Aufträge des Staates und seiner Betriebe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, gerade für regionale und mittelständische Unternehmen. Diesen geht es jedoch nur dann gut, wenn sie zum einen respektvollen diskriminierungsfreien Umgang intern pflegen, aber auch wenn sie geeignete Rahmenbedingungen haben und nicht von staatlicher Einflussnahme und Bürokratie gegängelt werden. Eine noch stärkere Kontrolle sowie mehr Bürokratie lehnen wir daher mit Blick auf den Mittelstand bezüglich einer Änderung des Sächsischen Vergabegesetzes oder der Verkomplizierung von Ausschreibungen ab.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Landesaktionsplan sieht im Rahmen von Fortbildungen u.a. auch eine Sensibilisierung in diesem Bereich vor.

Dieses Thema sollte in der Überarbeitung des Landesaktionsplans Vielfalt und in der Überarbeitung der Landes-Antidiskriminierungs-Strategie aufgenommen werden. Natürlich sollen dort, wie bisher in guter Praxis durch Petra Köpping gehandhabt, die Vertreter*innen der Community weiter intensiv eingebunden sein.

Ja, wir setzen uns dafür ein, in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Dabei sind Vertreter*innen aus der Community mit einzubinden.

Eine entsprechende Qualifizierung und Sensibilisierung der Beschäftigten sehen wir als dringend notwendig an. Dabei geht es um sämtliche Bereiche des öffentlichen Dienstes, Schulen und Polizei, Justiz und Behörden. Das schließt ein, dass sämtliche Verwaltungsschreiben, Formulare, Anträge etc. geschlechtergerecht ausgestellt werden, das heißt auch, wo nicht notwendig, sollen Angaben zum Geschlecht auch nicht erhoben werden, ansonsten gilt es, die Möglichkeit eines „divers“-Geschlechtseintrag durchgängig einzufügen. Wir setzen uns für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Landesaktionsplans ein, dabei müssen die Bereiche Inter*- und Trans*-Geschlechtlichkeit deutlich mehr Beachtung finden

Ja, das werden wir.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundlage der Ausgestaltung von Verwaltungsdokumenten ist für uns das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Uns Sozialdemokrat*innen geht es bei geschlechtergerechter Sprache und Politik nicht um ein Dogma. Es geht uns um das Sichtbarmachen aller. Wer unsichtbar bleibt, bleibt oft unbedacht. Deswegen setzen wir uns überall für eine geschlechtergerechte Sprache ein und plädieren gleichzeitig für einen pragmatischen Umgang, der die Lesbarkeit von Texten erhält (z.B. wechselnder Gebrauch der Geschlechter).

Grundvoraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist ein Bewusstsein für die Problematik. Ausdruck eines solchen Bewusstseins ist unter anderem die Sprache. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache kann insofern dabei helfen, bei den Adressat*innen das Bewusstsein für Geschlechtergerechtigkeit zu schärfen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten unumgänglich. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gehört zu den Urprinzipien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die wir natürlich nicht nur parteiintern leben, sondern in der Gesellschaft etablieren wollen. Deswegen werden wir umfassend und konsequent daran arbeiten, dass sächsische Rechtsvorschriften, amtliche – auch interne – Schreiben und Vordrucke Frauen* nicht nur „mitmeinen“ sondern ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende. Die deutsche Sprache eröffnet durch substantivierte Partizipien viele Möglichkeiten, wenn man offen dafür ist. In der rechtsförmlichen Sprache muss sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) durchsetzen.

Ja. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass noch immer Dokumente und Schreiben im generischen Maskulinum verfasst sind, mit dem Verweis, es seien ja alle gemeint. Sprache ist ein wichtiger Indikator für Macht, Herrschaftsverhältnisse und Diskriminierung. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass eine geschlechtersensible und geschlechtergerechte Sprache in allen Dokumenten und Schreiben zur Anwendung kommt.

Wir werden niemandem vorschreiben, welche konkrete Form der Geschlechteransprache zu wählen ist. Mit der jeweils von uns verwendeten Form meinen wir immer Personen jeglicher Geschlechter. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung Ausfluss der kommunalen Selbstverantwortung, die der Freistaat im Rahmen von Weiterbildungen entsprechend mit unterstützt. Das Anliegen sollte im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen entsprechend mit aufgegriffen werden.

Zu 2.: Die Frage ist hinsichtlich ihrer Zielrichtung unkonkret, was eine Beantwortung erschwert.

Sensibilisierungen sollen vor allem über Fort- und Weiterbildung geschehen. Zur Unterstützung von Migrant*innen und ihren Familien haben wir die Flüchtlingssozialarbeit aufgebaut und wollen das fortsetzen. Außerdem soll es weiter Beratungsstrukturen geben, wichtig ist auch der Zugang zu Bildungsangeboten für die Kinder. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die oft eine emotionale und Lebensstütze ist, wollen wir weiter unterstützen.

Das Landesjugendamt muss die Jugendämter vor Ort mit seiner fachlichen Expertise unterstützen und bspw. Weiterbildungen zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung anbieten.

Die Vermittlung und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind nicht nur zugunsten der Jugendämter in Sachsen erforderlich. Der Bedarf ist in allen Teilen der Landes- und kommunalen Verwaltungen groß. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund unkompliziert mit Behörden kommunizieren und interagieren können. Neben verpflichtenden Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz wollen wir sicherstellen, dass alle Verwaltungseinheiten und Formulare mehrsprachig sind bzw. Übersetzungen unkompliziert organisiert werden können. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen aller Ebenen ist kurz- und mittelfristig unabdingbar. Zur Unterstützung von migrantischen Familien verweisen wir auf unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768). Darin ist der § 10 spezifisch auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Mit den zudem vorgesehenen Kommunalen Integrationszenten (§12) sollen unter anderem die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gefördert und verbessert werden.

Selbstverständlich müssen auch Mitarbeiter der Jugendämter für die besonderen Lebenssituationen von migrantischen Eltern sensibilisiert werden. Dies betrifft zum einen den allgemeinen Umgang, wie auch unter Umständen die externe Unterstützung bei Sprachbarrieren. Durch gezielte Unterstützungsangebote wollen wir Familien mit Migrationshintergrund stärken und durch den Abbau von Arbeitsmarktzugängen sowie Bildungsangeboten die besten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Familien selbst den sozialen Aufstieg erarbeiten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen geht in seiner Beschreibung des Kindes auch umfassend auf die körperliche Identität ein, was auch in der Praxis gelebt wird.

Zu 2. Das Anliegen findet sich im Schulgesetz wieder und ist entsprechend bei der Lehrplangestaltung zu beachten.

Kitas folgen dem sächsischen Bildungsplan, in welchem auch das Leitziel Wohlbefinden im entsprechenden Kapitel ausgeführt wird. Für die Schule ist im Allgemeinen auf den überarbeiteten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verweisen. Die Themen Körper und Gesundheit sind bereits im Lehrplan verankert.

Wir unterstützen die Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Bildung. Ein Ziel der Ausbildung von Erzieher*innen ist es, Vielfalt und Individualität als Bereicherung und Normalität zu respektieren und ein inklusives Verständnis zu entwickeln. Dazu zählt selbstverständlich auch der Umgang mit körperlicher Vielfalt. Im Sächsischen Bildungsplan nimmt die somatische Bildung eine zentrale Rolle ein. Dabei steht die Gesunderhaltung (des Körpers) im Mittelpunkt, die ausdrücklich auch psychische und soziale Aspekte umfasst, etwa durch Erfahrungen des Angenommenseins und der sozialen Anerkennung. Es heißt: „Kindertageseinrichtungen können dazu beitragen, in der offenen und verdeckten Auseinandersetzung von Kindern mit ihrem Körper Sicherheit zu geben.“ Diesen Ansatz befürworten wir.

Da die Würde des Menschen laut Grundgesetz unantastbar ist, bedarf es keiner gesonderten Regelung zur Gleichwertigkeit von dicken und dünnen Menschen. Das ist weniger eine Frage an die Politik als an den gesellschaftlichen Umgang miteinander. Solange bestimmte Vorstellungen vom menschlichen Körper in der Gesellschaft verbreitet und akzeptiert werden, z.B. in der Werbung und in der Mode, muss Bildung auf die kritische Reflexion dieser Umstände hinarbeiten.

In Kitas wollen wir das Personal weiter dafür sensibilisieren. Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang untereinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper schon nach unserer Auffassung vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit umfasst. Sollte durch die Aufnahme eine konkrete Verbesserung der Situation zu erwarten sein oder Zweifel daran bestehen, dass der Lehrplan ein gleichwertiges Verständnis aller Körper ausreichend berücksichtigt, verankern wir das allerdings gern noch ausdrücklich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Sachsen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aus unserer Sicht werden die Anliegen bereits umgesetzt. Sollte dies in der Praxis nicht umgesetzt werden, ist die Schulkonferenz der richtige Ort, um das Anliegen zu erörtern.

Ja.

Wir GRÜNE streiten entschieden für die Chancengleichheit der Geschlechter. Wir unterstützen den Ansatz, Schüler*innen unabhängig vom Geschlecht eine große Bandbreite an Sportarten bekannt und zugänglich zu machen. Kampfsport/Zweikampfübungen (Judo oder Ringen) zählen zu den Sportarten, die laut sächsischem Lehrplan an weiterführenden Schularten im Fach Sport zu vermitteln sind, und zwar Schülerinnen und Schülern gleichermaßen. Gleiches gilt etwa für Gymnastik/Aerobic/Tanz als potenziell „weiblich“ geltenden Sportarten. Als limitierenden Faktor sehen wir eher die ggf. fehlende Qualifikation der Lehrkraft und die mangelnden Rahmenbedingungen zur Ausübung bestimmter Sportarten (notwendige Ausstattung, Infrastruktur u.a.), insbesondere bei Sportarten des Lernbereichs Typ 2.

Dass sich Mädchen und Jungen in Sportarten versuchen, die als männlich bzw. weiblich gelten, ist nicht verboten, also bereits möglich. DIE LINKE wird mit dem Landessportbund über geeignete Initiativen beraten, um Jungen und Mädchen entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Ja. Alle Sportarten müssen grundsätzlich für alle Jungen und Mädchen offen sein. Sportunterricht hat unterschiedliche Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung, aber auch der sportlichen Werte wie Fairness. Die Auswahl der ausgeübten Sportarten, soll sich nicht am Geschlecht orientieren. Bei der Bewertung der sportlichen Leistungen sind selbstverständlich Werte wie individuelle Einstellung oder Leistungsbereitschaft mit zu berücksichtigen. Bei konkret zu erreichenden Zeiten oder Distanzen halten wir eine Gleichstellung von Jungen und Mädchen jedoch nicht für zielführend. Darüber hinaus bedarf es über den Schulsport hinaus einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung über geschlechtliche Stereotype im Sport, um diese aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Seminare finden bereits regelmäßig statt und sollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden. Die Weiterbildungen, die auch durch Verbände der Community angeboten werden, sind wertvoll und wichtig, um Lehrer*innen gut vorzubereiten. Wir wollen auch ein Lehrerbildungsgesetz, das das Thema Vielfalt der Schülerschaft in Aus- und Fortbildung mit abbilden soll.

Das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften ein stärkeres Gewicht bekommen. Den Rahmen dafür bietet das Lehramtsstudium sowie der Fortbildungskatalog der Schulverwaltung. Häufig aber sind Module oder Angebote freiwillig. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen – auch der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten.

Frage 1: Durch Verankerung im Lehrplan und Vermittlung entsprechender Kompetenzen wollen wir sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits ausreichend Wissen und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben.
Frage 2: Ja.

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Unterstützung für LSBTIQ*-Personen im Bildungsbereich

Schulen haben eine Unterstützung bei der Lebensbewältigung der Schüler*innen zu gewährleisten. Ein Ziel ist hierbei die Verhinderung von Benachteiligung anhand der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie die Entwicklung von Akzeptanz füreinander.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Aufklärungsprojekte an Schulen und anderen Einrichtungen sowie Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sachsenweit unterstützen und ausbauen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Freistaat Sachsen werden bereits entsprechende Beratungsangebote gefördert. Die Frage der Weiterentwicklung und Finanzierung ist im Rahmen der Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes zu erörtern.

Projektförderungen sind über die entsprechenden Förderrichtlinien möglich und sollen unterstützt werden.

Wir GRÜNE wollen flächendeckend Schulaufklärungsprojekte zu sexueller Vielfalt fördern. Dabei können entsprechende Projekte als Ganztagsangebot, Schulprojekt oder über ein schulisches Budget gefördert werden. Gerade im Bereich der Familien- und Sexualerziehung wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen explizit empfohlen (siehe Sächsisches Schulgesetz, Orientierungsrahmen Familien und Sexualerziehung). Unbedingt zu beachten ist dabei das Informationsrecht der Eltern und die Qualitätssicherung bei Angeboten Externer. Eine einseitige Interessenvertretung ist zu vermeiden. Eine zentrale Stelle im Kultusministerium muss dabei zur Prüfung von Unterlagen und im Bedarfsfall zum Untersagen einer vertraglichen Bindung zweifelhafter Externer befugt sein.

Zu diesem Zweck wird DIE LINKE entsprechende Initiativen und Organisationen konsultieren, um wirksame Maßnahmen auszuloten.

Bestehende Beratungsangebote wollen wir weiter unterstützen. Diskriminierungen an der Schule, auch insbesondere Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen, werden wir konsequent bekämpfen. Dazu bedarf es einer Sensibiliserung der Lehrkräfte, Ansprechpartner für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

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Aufbereitung von #metoo in Sachsen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Sachsen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Sachsen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Anliegen wird bereits in der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Die Aufarbeitung der zugrunde liegenden Machtungleichheiten und deren Folgen muss noch in der gesamten sächsischen Gesellschaft geführt werden. Für uns sind das keine neuen Themen. Unser sozialdemokratischer Grundsatz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ besteht weiterhin. Wir handeln und setzen Politik gegen sexualisierte Gewalt um und werden das auch in Zukunft tun.

Im Zuge von #metoo wurden nicht nur Übergriffe in Form von sexistischen Sprüchen bis hin zu sexueller Gewalt bekannt. Es wurden auch die dahinter stehenden patriarchalen Machtstrukturen aufgedeckt. Über sexualisierte Übergriffe wird ernsthafter und umfassender gesprochen und diskutiert, die Zeiten des „Altherrenwitz“ sind hoffentlich bald vorbei. Dafür wollen wir GRÜNEN Missstände in Sachsen offenlegen, ansprechen und beseitigen. Nachfolgende Generationen sollen aus den Erfahrungen vieler Frauen* lernen und selbstbewusst Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegentreten können. Für Opfer von Sexismus und Gewalt wollen wir ein landesweites Netz an sensibilisierten Ansprechstellen bereitstellen. Wir wollen Frauen- und Kinderschutz­einrichtungen sowie Interventionsstellen ausbauen und stärken. Diese Hilfsangebote müssen durch eine zentrale Stelle landesweit koordiniert werden. Bestandteil dieser Infrastruktur müssen auch Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä.) sein, in denen verfahrensunabhängige vertrauliche Beweissicherungen durchgeführt werden. Sexualisierte Übergriffe stellen oftmals Straftaten (Beleidigung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Körperverletzung etc.) dar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Grundvoraussetzung hierfür sind sensibilisierte Ansprechpersonen für die Opfer bei der Polizei und in der Justiz. Unter allen Umständen muss eine erneute Traumatisierung während des Strafverfahrens vermieden werden. Verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sowie Schwerpunktabteilungen in den Staatsanwaltschaften sind hier nur ein erster Schritt.

Die #metoo-Debatte hat der breiten Öffentlichkeit eindrücklich vor Augen geführt, wie weit verbreitet Sexismus, sexistische und sexualisierte Gewalt auch in der Bundesrepublik sind. Durch Studien, Befragungen, Erfahrungsberichte von Beratungsstellen ist das zwar seit Langem bekannt, doch fanden diese Erkenntnisse kaum ein großes Gehör in der Öffentlichkeit. Die Ursachen sind vielfältig. Entsprechend müssen auch in der Bekämpfung von Sexismus und sexualisierter Gewalt vielfältige Instrumente angewandt werden. Dabei geht es um den Abbau tradierter Rollenklischees, die Frauen als das „schwache“ und Männer als das „starke“ Geschlecht darstellen; die Ablehnung der Objektivierung von Frauen(-körpern) in sexistischer Werbung oder anderen Darstellungen; Widerstand gegen das Abtun von Sexismus, indem sexistische Äußerungen als „Herrenwitz“ oder gar Kompliment dargestellt werden; und insgesamt die Ablehnung patriarchaler Denkweisen und Verhaltensmuster.

Wir stehen für ein emanzipatorisches Geschlechterbild und werden auf allen Ebenen dafür kämpfen.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der
Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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