Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.
- Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
- Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
- Werden Sie die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen evaluieren?
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Bewertung insgesamt |
Die aktuelle Situation des Diskriminierungsschutzes wird als ausreichend erachtet und weitere Maßnahmen sind nicht geplant. |
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Wir haben dafür gesorgt, dass die Sächsische Staatsregierung eine Antidiskriminierungsstrategie erarbeitet hat und der Charta der Vielfalt beigetreten ist. Damit gehen Selbstverpflichtungen einher. Diesen Weg wollen wir weitergehen und konsequent die erarbeiteten Pläne und Strategien und Gesetze umsetzen. Diese Antidiskriminierungsansätze sind selbstverständlich beständig weiterzuentwickeln. Dafür müssen auch die Wirksamkeiten evaluiert werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene ein, das die Lücken des AGG schließt. Dazu wollen wir endlich unser modernes Gleichstellungsgesetz. Das wurde durch Petra Köpping gemeinsam mit dem Gleichstellungsbeirat erarbeitet, wurde aber durch die CDU in dieser Form nicht mitgetragen. Das Gesetz muss aber wirklich Verbesserungen bringen, auch in den Ministerien, in denen die Führungsebenen bisher sehr spärlich mit Frauen besetzt sind. |
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Der Diskriminierungsschutz ist nach unserer Auffassung unzulänglich. Es gibt weder flächendeckend Beschwerdestellen nach §13 AGG, noch ist die Frage der Barrierefreiheit umfangreich gelöst. Die Beschäftigtenzahlen in der Verwaltung zeigen, dass es erhebliche Defizite bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gibt. Ein wirksames Gleichstellungsgesetz wurde jedoch trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht auf den Weg gebracht. Um gegen bestehende offene, verdeckte und strukturelle Diskriminierung vorzugehen, brauchen wir in Sachsen ein viel stärkeres Bewusstsein für Diskriminierung. Notwendig sind dafür u.a. Schulungen für die Beschäftigten, die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren, ein wirksames Gleichstellungsgesetz, die Erweiterung der multikulturellen Kompetenzen und der Ausbau barrierefreier Zugänge. |
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Wir schätzen den bisherigen Diskriminierungsschutz für Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe als unzureichend ein. Dabei wollen wir alle Bereiche mit einbeziehen, vom Auswahlverfahren über beispielsweise den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz bis hin zu aktiver Präventions- und Sensibilisierungsarbeit. Auch im Bereich des internen Beschwerdemanagements sehen wir Nachholbedarf. Der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang ist Grundvoraussetzung moderner Personalführung. Dies gilt selbstverständlich auch für den Staat als Arbeitgeber. Die Kompetenzen können in der Ausbildung, dem Vorbereitungsdienst und im Rahmen von Weiterbildungen vermittelt werden. In der sächsischen Verwaltung braucht es zudem ein besseres Diversity Management. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |