Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Kirchen und religiöse Verbände übernehmen als Träger von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in Hessen seit langem Verantwortung. Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Gut ausgebildete Mitglieder von Minderheiten treten zunehmend als Akteure auf, die ebenfalls auf spezielle Bedarfe eingehen wollen; oft fehlt jedoch die politische Unterstützung für solche Projekte.

Werden Sie die Bemühungen von nicht-christlichen religiösen Akteuren politisch unterstützen, als Träger von Schulen und Kindertagesstätten Verantwortung zu übernehmen?

Die Voraussetzungen zur Bildung von Ersatzschulen sind in den für alle Antragsteller gleichermaßen verbindlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes aus unserer Sicht hinreichend geregelt. Die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde ist demnach gemäß § 171 Abs. 4 zu erteilen, „wenn die Schule in freier Trägerschaft in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht, die für die Führung einer Schule erforderliche Zuverlässigkeit des Trägers und die Eignung der Schulleitung gegeben sind und wenn eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Zuverlässigkeit des Trägers und die Eignung der Schulleitung nach Satz 1 setzen insbesondere voraus, dass der Träger und die Schulleitung die Gewähr dafür bieten, dass sie die allgemeinen Gesetze beachten.“

Im Bereich der Kindertagesstätten gibt es bereits nicht-christliche religiöse Akteure. Diese werden, sofern sie die Vorgaben nach SGB VIII und Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch einhalten, gleichermaßen gefördert wie christliche Akteure und freie bzw. kommunale Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen. Das werden wir auch weiterhin garantieren.

Wir unterstützen die religiöse und weltanschauliche Vielfalt des Angebots durch freie Schulträger und werden das Einhalten des grundgesetzlichen Sonderungsverbots sicherstellen.

Öffentliche, freie wie auch kirchliche Träger leisten gleichermaßen einen großen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen sozialen Einrichtungen. Bezogen auf die Schulen können Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige Bereicherung unseres Schulsystems sein. Wie die staatlichen Schulen unterliegen auch sie klaren Regeln und müssen insbesondere das Sonderungsverbot einhalten, d.h. es darf keine Aufteilung der Schülerschaft nach den Besitzverhältnissen der Eltern geben.

Zunächst sieht DIE LINKE das Bildungswesen als staatliche Aufgabe an, die vom Kultusministerium bzw. von den Kommunen in hoher Qualität bereitgestellt werden. Auch die Ausbildung der Fach- und Lehrkräfte sowie die Erstellung von Curricula sehen wir als staatliche Aufgabe an.
Solange es jedoch private Träger im Bildungswesen gibt und auch christliche Kirchen zu diesen Trägern gehören, sehen wir keinen Grund, andere Religionsgemeinschaften auszuschließen.

Die Schulen in freier Trägerschaft sind fester Bestandteil unseres Schulwesens und stellen eine Bereicherung dar. Die rechtlichen Grundlagen sind u.a. im Schulgesetz und im Ersatzschulfinanzierungsgesetz klar hinterlegt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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