Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechtes einbezieht. Viele kommunale Einrichtungen wie Verwaltung, Schulen oder der Öffentliche Personennahverkehr sind (noch) nicht barrierefrei. Behindertenbeauftragte und -beiräte sind nicht zwingend vorgeschrieben und mit unzureichenden Mitteln ausgestattet.
Werden Sie das Sächsische Inklusionsgesetzes novellieren und im Zuge dessen auf den Kommunalbereich ausweiten? Wie sieht das Beteiligungsverfahren dazu aus und was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Eckpunkte der Überarbeitung?