Die Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung in der Kommune sicherstellen

Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechtes einbezieht. Viele kommunale Einrichtungen wie Verwaltung, Schulen oder der Öffentliche Personennahverkehr sind (noch) nicht barrierefrei. Behindertenbeauftragte und -beiräte sind nicht zwingend vorgeschrieben und mit unzureichenden Mitteln ausgestattet.

Werden Sie das Sächsische Inklusionsgesetzes novellieren und im Zuge dessen auf den Kommunalbereich ausweiten? Wie sieht das Beteiligungsverfahren dazu aus und was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Eckpunkte der Überarbeitung?

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Im Zusammenhang mit dem 7. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen fand auch eine Evaluation des Gesetzes zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (SächsInklusG) statt. In der kommenden Legislatur werden wir uns damit auseinandersetzen und prüfen, welche Maßnahmen ggf. weiterhin zu ergreifen wären.

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Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die SPD dafür gesorgt, dass Inklusion in den Fokus der Staatsregierung rückte und im Jahr 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht wurde. Dies hatte u.a. zur Folge, dass gehörlose und hörgeschädigte Menschen ein Recht auf Gebärdensprache etwa bei Elternabenden haben. Darüber hinaus wurden der Inklusionsbeauftragte und der Beirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Staatskanzlei angesiedelt und damit deutlich gemacht, dass Politik für Menschen mit Behinderung kein Nischenthema ist. Doch schon damals war klar, dass das vorliegende Gesetz nur ein wichtiger erster Schritt war. Deshalb werden wir das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren, u.a. mit dem Ziel, den Geltungsbereich auf die kommunale Ebene auszuweiten. Weitere Eckpunkte wären die stärkere Etablierung von einfacher bzw. leichter Sprache, hauptamtliche Behindertenbeauftrage in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Verankerung von Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das durch Sozialministerin Petra Köpping etablierte breite Beteiligungsverfahren beibehalten wird.

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Ja, wir BÜNDNISGRÜNE wollen das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren und auf den Kommunalbereich ausweiten. Unser Ziel ist ein inklusives Sachsen, in dem jeder Mensch selbstbestimmt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Beteiligungsverfahren:

  • Einbindung von Selbstvertreter*innen und Organisationen: Wir werden im Anhörungsverfahren Selbstvertreter*innen und ihre Organisationen einbeziehen, um ihre Erfahrungen und Expertise zu nutzen.
  • Schulungen: Alle Beschäftigten in der Verwaltung sollen verpflichtende Weiterbildungen zu Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus erhalten.

Wichtige Eckpunkte der Überarbeitung:

  • Umfassende Barrierefreiheit: Wir wollen die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im digitalen Bereich (Webseiten und Anträge) sicherstellen.
  • Anreize für Kommunalverwaltungen: Kommunalverwaltungen sollen Anreize erhalten, inklusiver zu werden.
  • Einrichtung von Beiräten und Beauftragten: Wir fördern die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion.
  • Gleiche Chancen und Lebensbedingungen: Barrierefreiheit soll auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, um gleiche Chancen und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in ganz Sachsen zu gewährleisten.
  • Enge Zusammenarbeit: Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und unterstützen sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen.

Durch diese Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass das Sächsische Inklusionsgesetz zeitgemäß ist und die Teilhabe aller Bürger*innen ermöglicht.

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Ja, wir wollen das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren. Dass sein Geltungsbereich sich nicht auf die kommunale Ebene bezieht, haben wir bereits mehrfach kritisiert und wollen das schnellstmöglich ändern. Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die Verankerung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit mit entsprechender Ausstattung. Barrierefreiheit ist schließlich die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen wollen wir fördern, indem wir flächendeckend (hauptamtliche) Inklusionsbeauftragte und (ehrenamtliche) Inklusionsbeiräte auf Landkreisebene vorsehen und die Arbeit des Landesbeirats stärken. Wir wollen den Prozess der Novellierung bereits am Anfang der Wahlperiode beginnen, um einem transparenten Beteiligungsverfahren genügend Zeit zu lassen.

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Wir erachten es als zielführend, dass Sächsische Inklusionsgesetz zu novellieren und auf den Geltungsbereich auf die kommunale Ebene auszuweiten. Dabei müssen alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Vorstellbar wären Workshops zu unterschiedlichen Themenfeldern. Des Weiteren sollte es eine Bürgerbeteiligung geben, die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Lösungsansätze müssen dann Eingang in die Workshops haben.

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Wir Feie Demokraten werden das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren und auf den Kommunalbereich ausweiten. Insbesondere im Bereich der Mobilität und Barrierefreiheit von städtischen Gebäuden werden wir die Kommunen stärker unterstützen.