Sachsen ist das einzige Bundesland, dass die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechtes einbezieht. Viele kommunale Einrichtungen wie Verwaltung, Schulen oder der Öffentliche Personennahverkehr sind (noch) nicht barrierefrei....
Die Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung in der Kommune sicherstellen
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