Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung Ausfluss der kommunalen Selbstverantwortung, die der Freistaat im Rahmen von Weiterbildungen entsprechend mit unterstützt. Das Anliegen sollte im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen entsprechend mit aufgegriffen werden.

Zu 2.: Die Frage ist hinsichtlich ihrer Zielrichtung unkonkret, was eine Beantwortung erschwert.

Sensibilisierungen sollen vor allem über Fort- und Weiterbildung geschehen. Zur Unterstützung von Migrant*innen und ihren Familien haben wir die Flüchtlingssozialarbeit aufgebaut und wollen das fortsetzen. Außerdem soll es weiter Beratungsstrukturen geben, wichtig ist auch der Zugang zu Bildungsangeboten für die Kinder. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die oft eine emotionale und Lebensstütze ist, wollen wir weiter unterstützen.

Das Landesjugendamt muss die Jugendämter vor Ort mit seiner fachlichen Expertise unterstützen und bspw. Weiterbildungen zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung anbieten.

Die Vermittlung und der Erwerb von interkultureller Kompetenz sind nicht nur zugunsten der Jugendämter in Sachsen erforderlich. Der Bedarf ist in allen Teilen der Landes- und kommunalen Verwaltungen groß. Barrierefreiheit heißt auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund unkompliziert mit Behörden kommunizieren und interagieren können. Neben verpflichtenden Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz wollen wir sicherstellen, dass alle Verwaltungseinheiten und Formulare mehrsprachig sind bzw. Übersetzungen unkompliziert organisiert werden können. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen aller Ebenen ist kurz- und mittelfristig unabdingbar. Zur Unterstützung von migrantischen Familien verweisen wir auf unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768). Darin ist der § 10 spezifisch auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Mit den zudem vorgesehenen Kommunalen Integrationszenten (§12) sollen unter anderem die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gefördert und verbessert werden.

Selbstverständlich müssen auch Mitarbeiter der Jugendämter für die besonderen Lebenssituationen von migrantischen Eltern sensibilisiert werden. Dies betrifft zum einen den allgemeinen Umgang, wie auch unter Umständen die externe Unterstützung bei Sprachbarrieren. Durch gezielte Unterstützungsangebote wollen wir Familien mit Migrationshintergrund stärken und durch den Abbau von Arbeitsmarktzugängen sowie Bildungsangeboten die besten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Familien selbst den sozialen Aufstieg erarbeiten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie Bildungsgerechtigkeit sicher angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Fähigkeiten von Schüler*innen, insbesondere beim Zugang zu (Regel-)Schulen und Schulübergängen, speziell beim Übergang auf das Gymnasium?
  2. Wie verhindern Sie, dass Kinder beispielsweise aufgrund ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Behinderung oder wegen fehlender Deutschkenntnisse pauschal als defizitär betrachtet und behandelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Schulgesetz macht explizit das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage deutlich. Die Grundlagen für eine entsprechende Bildungsgerechtigkeit sind damit geschaffen, und wir werden uns für die entsprechende Umsetzung weiter einsetzen.

Wir setzen uns für das „längere gemeinsame Lernen“ ein. Grundlage ist für uns der kluge Gesetzentwurf des Volksantrags „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnen- differenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Wichtig sind außerdem die pädagogischen Konzepte in den Schulen, in denen das Thema Vielfalt zu berücksichtigen ist.

Wir GRÜNE wollen gute Bildung für alle ermöglichen. Mit modernen Konzepten wollen wir Chancengerechtigkeit und Leistung in einer neuen Kultur des Lernens verbinden. Den Schwerpunkt legen wir auf die individuelle Förderung aller Schüler*innen. Dabei begreifen wir Vielfalt als Bereicherung. Das längere gemeinsame Lernen leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Schulen, an denen alle Schüler*innen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen gefördert werden und an denen alle Schulabschlüsse möglich sind, sind Motoren sozialer Integration. Gleichzeitig entfällt der Druck, der an den Übergängen des Bildungssystems entsteht. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache wollen wir durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget ablösen, mit dem bedarfsgerecht Schulassistent*innen und sonderpädagogische Lehrkräfte finanziert werden können. Bildungsbenachteiligungen müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb wollen wir Bildungseinrichtungen in einem herausfordernden sozialen Umfeld mit einem Bildungsbonus unterstützen, mit dem zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Auch Ganztagsschulen haben einen hohen Einfluss auf den Abbau von Bildungsbenachteiligungen. Wir wollen ein Programm GanztagPlus zur Förderung integrierter Ganztagsschulen auflegen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden.

DIE LINKE setzt sich für die Einführung der Gemeinschaftsschule ein. In Verbindung mit einer entsprechenden Lehr- und Lernkultur bietet das längere gemeinsame Lernen eine sinnvolle pädagogische Lösung. Erfahrungen im Umgang mit sozialer und kultureller Verschiedenheit gehören zum schulischen Lernen genauso wie der Unterricht in den Naturwissenschaften. Wir brauchen im Freistaat Sachsen eine Pädagogik der Vielfalt in Gemeinsamkeit. Wer den schulischen Auftrag auf Leistungserbringung verengt und nicht auch soziales Lernen einbezieht, der muss sich nicht wundern, wenn Rohheit und Gewalt zunehmen.

Frage 1: Wenn man sich die Zahlen in Sachsen anschaut, muss man feststellen, dass wir in Sachen Bildungsgerechtigkeit viel Nachholbedarf haben. Dabei sind insbesondere die Aufstiegschancen von Kindern aus bildungsferneren Familien sowie die noch immer hohen Schulabbrecherquoten in Sachsen zu nennen. Kinder sollen unabhängig ihrer Herkunft die besten Chancen erhalten und deswegen wollen wir, dass von Beginn an jeder entsprechend seiner Fähigkeiten und Begabungen unterstützt werden kann. Wir setzen daher u.a. auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus brauchen wir eine individuelle Förderung, die sich an den besonderen Herausforderungen, Fähigkeiten und Begabungen des Kindes orientiert, so dass alle Kinder davon profitieren. Für nicht sinnvoll erachten wir jedoch die Forderungen, Empfehlungen oder Zugangskriterien abzuschaffen, denn diese sind nicht das zentrale Problem und ein Verzicht darauf garantiert auch nicht bessere Chancen im Bildungssystem. Vielmehr muss jedes Kind die beste Bildung erhalten und zwar ungleich seiner sozialen oder ethnischen Herkunft.
Frage 2: Durch eine qualifizierte pädagogische Ausbildung und die hohe fachliche Kompetenz der Lehrkräfte.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken. 

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern? 
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Situation Alleinerziehender ist uns bewusst und ihr wurde aktuell u.a. im Rahmen der Sozialberichterstattung umfassend Raum gewidmet. Wir streben eine Verbesserung der Situation Alleinerziehender an. Dafür gilt es, Ursachen stärker in den Fokus zu nehmen und präventive Angebote sowie individuelle Unterstützungsmöglichkeiten auszubauen.  Einen weiteren Blickpunkt legen wir auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinsichtlich des Wohnraums sind aktuell keine speziellen Maßnahmen vorgesehen, da Maßnahmen bspw. der Städtebauförderung allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Alleinerziehende Mütter und Väter tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Ihnen wollen wir daher verstärkt unter die Arme greifen. Dies ist insofern wichtig, weil mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Als eine Ursache kann hierfür angeführt werden, dass die Betreuungszeiten von Kita und Schule oft nicht zu den vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsangeboten passen. Wir werden deshalb alleinerziehende Eltern in besonderem Maße unterstützen. Neben mehr Betreuungsangeboten zu Tagesrandzeiten wollen wir Alleinerziehenden auch bei der Schulwahl mehr Möglichkeiten einräumen, damit sie Schulen mit geeigneten Betreuungszeiten wählen können. Bildung und Betreuung muss insbesondere für Alleinerziehende, die die alleinige finanzielle Last der Familie zu schultern haben, kostenfrei sein. Ein wichtiges Vorhaben ist daher auch die Einführung eines kostenfreien Schülertickets. Wir wollen sachsenweit Angebote etablieren, die die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden bei Schulabschluss, Ausbildung, Studium und Rückkehr in den Beruf berücksichtigen. Dafür bedarf es eines Programms zur Förderung der beruflichen Qualifikation Alleinerziehender. Zudem wollen wir das Landeserziehungsgeld abschaffen und die freigewordenen Ressourcen gezielt nutzen. Dieses bindet jährlich 18 Millionen Euro, die mit der Gießkanne an alle Eltern ausgezahlt werden, die ihr Kind im zweiten und/oder dritten Lebensjahr zuhause betreuen. Unser Ziel ist es, zukünftig diese Mittel bewusst nur für Eltern zu nutzen, die sich in der Ausbildung oder dem Studium befinden oder alleinerziehend sind. Gerade für alleinerziehende Eltern ist der Wiedereinstieg in den Beruf schwer. Mittels dieser Unterstützung möchten wir insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Qualifizierung und Ausbildung fördern. Wir werden mehr Sozialwohnungen bauen, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot ermöglichen und ein Sofortprogramm gegen hohe Mieten auflegen sowie gemeinnütziges Wohnen besonders unterstützen, Durchsetzungsverfahren bei bebaubaren Grundstücken ermöglichen, Baukosten senken und Wohnformen mit geringeren Kosten fördern.

Alleinerziehende sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Familienform macht aktuell ein Viertel aller Familien in Sachsen aus. Um ein Bild über die Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Sachsen zu bekommen, haben wir 2016 eine Große Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Die Antworten auf unsere rund 150 Fragen zeigen Handlungsbedarf auf Bundes- und Landesebene auf. Familien stärken heißt für uns GRÜNE auch Alleinerziehende stärken, indem getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Erziehung unterstützt werden, Jobcenter ihre Maßnahmen an die Lebenssituation Alleinerziehender anpassen und die landespolitische Interessenvertretung für Alleinerziehende gestärkt wird. Zur Koordination wollen wir ein Kompetenzzentrum zu Hilfen für Alleinerziehende einrichten. Auch beim sozialen Wohnungsbau haben wir die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien im Blick.

Die alleinige Verantwortung für Kinder zu tragen bedeutet eine große Herausforderung und auch Belastung. Nicht nur sind Alleinerziehende zeitlich sehr stark gefordert, da die Betreuung der Kinder nicht aufgeteilt werden kann – auch alle Entscheidungen müssen allein getroffen werden. Diese große Leistung wird jedoch nicht mit Respekt und Anerkennung honoriert, sondern mit einem hohen Armutsrisiko sowie einer strukturellen Benachteiligung im Steuer- und Familienrecht. Seit Jahren weisen wir als LINKE darauf hin, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – darunter Alleinerziehende –aufgrund struktureller Benachteiligung ein massives Armutsrisiko tragen. Die Novellierung des Unterhaltsgesetzes hat keine Verbesserung in Sachen Armutsbekämpfung bewirkt, werden doch die verschiedenen Sozialleistungen gegeneinander aufgerechnet. Wir brauchen eine Reform des Steuer- und Familienrechts, die bestehende Benachteiligung Alleinerziehender ist für uns inakzeptabel. Familienleistungen müssen die Situation Alleinerziehender berücksichtigen. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass Familienangebote und -leistungen speziell auf den Bedarf von Alleinerziehenden ausgerichtet werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Ein erster Ansatzpunkt sind dabei flexible KITA-Öffnungszeiten, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen. Wir machen uns daher dafür stark, dass Arbeitgeber häufiger flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten. Der Freistaat Sachsen muss dabei auch seine Vorbildrolle wahrnehmen. Bezahlbarer Wohnraum ist für alle Bevölkerungsteile ein wichtiges Thema. Bezahlbaren Wohnraum gibt es dabei nur, wenn in einer Region ausreichend Wohnungen vorhanden sind und die Vermieter im Wettbewerb stehen. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind daher zu verbessern.

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Sozialräumliche Ausgrenzung von Menschen mit geringem Einkommen verhindern

Durch die Aufwertung von Wohnungen in den Städten und die dadurch bedingte Verdrängung in die Stadtrandgebiete entstehen soziale Ausschlüsse, von denen Menschen mit geringem Einkommen besonders betroffen sind.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sozialräumlicher Ausgrenzung in Sachsen zu begegnen?
  2. Wie werden Sie der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Wohnungsmarktsituation im Freistaat Sachsen ist unterschiedlich; während einerseits für einige Bereiche von Dresden, Leipzig und angrenzenden Kommunen von einer angespannten Wohnungsmarktsituation gesprochen werden kann, ist im Gegenzug bei anderen Kommunen eine Leerstandsquote von über 30 Prozent vorhanden. Darauf gilt es in Gänze zu reagieren; wir werden uns dafür einsetzen, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu erhöhen und werden die bestehenden Programme zur Unterstützung im Wohnungsbau fortführen, so insbesondere die Förderung von jungen Familien im ländlichen Raum. Im Rahmen des Zuwanderungs- und Integrationskonzept werden auch Aspekte einer Zugangsdiskriminierung thematisiert. Ansonsten ist die die Möglichkeiten des Antidiskriminierungsgesetzes zu verweisen.

Sensibilisierungsmaßnahmen sollen v. a. durch Fort- und Weiterbildung erfolgen. Unsere ostdeutschen Großstädte haben den westdeutschen Städten eines voraus: Die soziale Entmischung ist zwar auch hier vorhanden, aber noch nicht zu weit vorangeschritten. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Vorteil erhalten bleibt und die soziale Durchmischung weiter befördert statt verringert wird. Deshalb muss das Wohnen in den Stadtzentren bezahlbar bleiben, die Stadtviertel müssen über preiswerten und gehobenen Wohnraum gleichermaßen verfügen und belegungsgebundene Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden.

  1. Wir wollen in den nächsten Jahren jährlich 5.000 neue Sozialwohnungen errichten, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Zudem haben wir vorgeschlagen, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine zu erhöhen. Wir setzen uns außerdem dafür ein, die Mietpreisbremse in Sachsen einzuführen und die Kommunen bei der Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen (sog. Milieuschutz) zu unterstützen. All diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Menschen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnvierteln verdrängt werden. Darüber hinaus wollen wir, dass ein Landesprogramm zur Förderung generationengerechter, barrierefreier Quartiere in Sachsen erarbeitet wird.

2. Wir unterstützen ausdrücklich die Erweiterung kommunaler und genossenschaftlicher oder anderer gemeinwohlorientierter Wohnungsbestände. Unser Ziel ist es, möglichst große Bestände an Wohnungen zu erhalten und neu zu schaffen, die außerhalb des auf Profitmaximierung orientierten Wohnungsmarktes bestehen. Dafür  wollen wir den Anteil von Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand erhöhen, genauso wie den von kooperativen Wohnformen und Bauprojekten, Selbst(aus)bauprojekten und experimentellem Wohnungsbau. Auf Bundesebene setzen wir uns für die steuerliche Förderung der Wohnungsgemeinnützigkeit ein.

Hier verweisen wir auf die Beantwortung der Fragen im Komplex „Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken“. Insbesondere gilt es zu ergänzen, dass wir uns neben einer funktionierenden und erweiterten Mietpreisbremse und einer effizienten Kappungsgrenze auch für ein „Einfrieren der Mieten“ in den Oberzentren Leipzig und Dresden einsetzen. Dazu haben wir auf kommunaler als auch auf Länderebene parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht.

Wir wollen die Rahmenbedingungen zum Bau von Wohnungen verbessern, sodass in verschiedenen Lagen der Städte Wohnungen entstehen. Außerdem wollen wir durch eine strukturelle Stärkung und gute Sozialarbeit erreichen, dass auch vermeintliche „Problemviertel“ in den Städten eine Aufwertung erhalten. Diskriminierungen haben auch auf dem Wohnungsmarkt nichts zu suchen. Pauschalierende Vorwürfe gegenüber Akteuren der Wohnungs- und
Immobilienmärkte sind aber ebenso simplifizierend wie wenig zielführend. Als Freie Demokraten wollen wir ein respektvolles und tolerantes Sachsen. Weil in unserer offenen und liberalen Gesellschaft kein Platz für Rassismus,
Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres individuellen Lebensstils ist, werden wir Freie Demokraten auf die Einhaltung des AGG von allen Akteuren auch insbesondere bei Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt drängen.

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