Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Grundsätzlich gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes wie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Benennung konkreter Maßnahmen ist allerdings nicht möglich, da dies nur sachverhaltsbezogen erfolgen kann.

Die Trennung von Religion und Staat sowie die Religionsfreiheit sind verfassungsmäßige Grundsätze, ebenso das Prinzip des Pluralismus. Mit dem Konzept „W wie Werte“ haben wir die Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Bildung beschrieben, sie werden zur Zeit umgesetzt.

Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet Freiheit gegenüber möglichen Einschränkungen durch den Staat, aber auch Schutz vor Indoktrination durch den Staat oder durch den Staat protegierte Akteure. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der einen endet erst mit der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte anderer (vgl. GG. Art. 4, Abs. 1 u. 2 in Verb. mit Art.2, 1). Wir wollen beharrlich für gegenseitigen Respekt unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen werben. Gegenseitiges Kennenlernen von Religionen und Weltanschauungen sollte weiterhin wichtiger Teil von Religions- und Ethikunterricht sein. Dialog zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften begrüßen wir ausdrücklich. Gerichtliche Entscheidungen über Fragen von Religiosität und Weltanschauungspraktiken im öffentlichen Raum und über staatliche Neutralität in konfessionellen Fragen sollten nur die Ausnahme sein. Die Grundlagen in Form einer gefestigten Rechtsprechung im Religionsverfassungsrecht liegen vor.

Uns liegt viel an der Trennung von Staat und Religionen. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie glauben oder woran sie glauben. Niemand soll anderen religiöse Ansprüche aufzwingen dürfen. Niemand darf Vorteile erhalten oder Nachteile erleiden, weil er religiöse Überzeugungen teilt oder eben nicht teilt. Der Glaube ist eine persönliche Entscheidung. Zunächst ist es unser Anliegen, das Trennungsgebot von Artikel 109 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung („Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt“.) tatsächlich zu verwirklichen. Dazu gehört insbesondere auch die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs. Zur gezielten Förderung des Verständnisses für die verschiedenen Religionen möchten wir die Stärkung von Lehrinhalten zu den verschiedenen Religionen in die Fachlehrpläne für den Ethikunterricht an sächsischen Schulen sowie die dafür notwendige Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen festschreiben. Darüber hinaus möchten wir durch eine entsprechende gesetzliche Regelung den Aufgabenbereich der jetzigen Landeszentrale für politische Bildung auf die Bildungsarbeit zum Neutralitätsgebot des Staates und sein förderndes Verhältnis zu den Religionen erweitern und für die dafür notwendige personelle und sächliche Ausstattung sorgen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Derartige Gesetze sind nicht geplant.

Nein.

Wir befürworten kein Gesetz, das in die Religionsfreiheit von Frauen und Mädchen eingreift, soweit keine Gefahr für die Freiheitsrechte Dritter besteht.

Nein. Initiativen, die sich ausschließlich mit der religiös motivierten Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen befassen, können unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unsere Zustimmung erhalten. Richtig ist, dass wir LINKE in Sachsen nach dem Landtagswahlprogramm 2019 den Religionsunterricht durch einen überkonfessionellen Ethikunterricht ersetzen und den Einfluss der Religionsgemeinschaften an staatlichen Schulen zurückdrängen wollen. Es gibt auch nicht wenige Stimmen in der Partei, die das Berliner Neutralitätsgesetz aufgrund der Säkularität des Staates für richtig halten. Hier herrscht allerdings beileibe kein einheitliches Meinungsbild. Derzeit ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (8 AZR 62/19) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2018 (7 Sa 963/18) gegen einzelne Bestimmungen des Berliner Neutralitätsgesetzes anhängig, wobei zu erwarten ist, dass hier der Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausgeschöpft wird. Solange hier noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, sollte sich der Landesgesetzgeber zurücknehmen und mit einem landeseigenen „Sächsischen Neutralitätsgesetz“ nicht befassen. Es ist auch höchst fraglich, ob für Sachsen hierzu überhaupt ein gesteigerter Regelungsbedarf besteht. Unser politischer Ansatz sind nicht Verbote, auch nicht in Fragen religiöser Praxen in Familien, die auch Minderjährige in Haftung nehmen. Wir setzen stattdessen auf Aufklärung, Bildung und Empowerment zu selbstbestimmten Entscheidungen, vor allem von Kindern und Jugendlichen!

Frage 1: Nein.
Frage 2: Nein. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aufgrund religiöser Gründe durch die Eltern vom Schwimmunterricht abgemeldet werden. So wollen wir Maßnahmen ergreifen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Sachsen in Zukunft schwimmen kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Thematisierung von anti-muslimischem Rassismus

In den letzten Jahren sind negative Haltungen und auch gewaltvolle Handlungen gegen muslimisch markierte Menschen und islamisch geprägte Orte wie Moscheen angestiegen. Daraus ergibt sich eine gefühlte und reale zunehmende Bedrohung ihrer Sicherheit.

  1. Wie bewerten Sie den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus?
  2. Welche politische, juristische und soziale Unterstützung werden Sie Betroffenen anbieten, um sich in Deutschland sicher zu fühlen?
  3. Unterstützen Sie den Vorschlag, eine*n Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zu berufen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Rassismus der sich gegen jedwede kulturelle und religiöse Vorstellungen richtet, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dagegen vorzugehen. Die Berufung eines/einer Beauftragten ist nicht vorgesehen.

Keine Form von Rassismus ist zu tolerieren. Auch die steigenden Zahlen im Bereich der Hassverbrechen gegen Muslime ist nicht hinnehmbar. Der Kampf dagegen und gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Betroffenen bieten sich alle Beratungs- und Antidiskriminierungsstrukturen, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und in Zukunft weiter stärken wollen. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene ist kein Bestandteil unseres Regierungsprogramms.

  1. Den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus betrachten wir mit Sorge, insbesondere auch, weil Täter*innen häufig der „politischen Mitte“ zuzurechnenden Milieus entstammen. Wir sehen in der Zurückdrängung anti-muslimischer Ressentiments eine Hauptaufgabe der Antidiskriminierungsarbeit der nächsten Jahre in Sachsen. Gleichsam müssen aber auch Teile der muslimischen Menschen in Sachsen als Adressat*innen der Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden und bspw. sexistische Rollenbilder und antisemitische Vorurteile in den Blick genommen werden.
  2. Muslimische Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Eine Exklusion selbiger durch politische Aussagen lehnen wir ab und sind von uns nicht zu erwarten. Durch ausreichend qualifiziertes Personal innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sollen Hass-Verbrechen auch als solche benannt und konsequent verfolgt werden. Im Bereich erst seit kurzer Zeit in Sachsen lebender muslimischer Menschen setzen wir auf die bestehenden Maßnahmen der Integration, die geeignet sind, Muslimen das Ankommen zu erleichtern und Ressentiments in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.

3. Die Berufung eines Beauftragten erachten wir nur als sinnvoll, wenn dieser auch mit den notwendigen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Einen „zahnlosen Tiger“ aus Image-Gründen lehnen wir ab.

Rassismus lehnen wir ab und bekämpfen ihn. Menschenverachtende Äußerungen und die Herabwürdigung von Muslimen sind nicht nur im Landtag zu hören. Dabei bleibt es nicht nur bei Worten. Laut dem Sachsenmonitor 2018 fühlt sich nahezu jeder zweite Sachse durch Muslime manchmal „wie ein Fremder im eigenen Land“, 41 Prozent würden Muslimen gern die Zuwanderung untersagen. Wir beobachten in der Mehrheitsgesellschaft mangelndes Wissen und verzerrte, undifferenzierte Bilder über den Islam. Wir setzen auf einen verstärkten Dialog mit islamischen Gemeinden und Organisationen. Dies muss vor allem auf kommunaler Ebene geschehen. Wünschenswert sind Projekte wie lokale Interkulturelle Zentren, die auch als Anlaufpunkte und Begegnungsorte für Muslime/Muslima und Interessierte fungieren können. Wünschenswert sind auch umfassende Bildungsangebote über den Islam in seiner Differenziertheit.

Für von Diskriminierung und Gewalt Betroffene sollen die Beratungs- und Anlaufstellen wie das Antidiskriminierungsbüro und die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen gestärkt und ggf. auf die Zielgruppe spezialisiert werden. Unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768) sieht die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeauftragten und einem Sächsischen Migrationsbeauftragten auf Landesebene vor. Die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist von den Aufgabenbereichen des Migrationsbeauftragten umfasst.

Bezüglich der Einführung eine*r Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zeigen wir uns offen und werden darüber in der kommenden Legislatur mit Akteuren der Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen.

Mit großer Traurigkeit erkennen wir in der Gesellschaft immer wieder rassistische Tendenzen. Diesen wollen wir entschlossen entgegentreten, unabhängig davon, ob dieser sich gegen Muslime oder Juden oder andere Gruppen richtet. Jeder sollte sich in Sachsen wohlfühlen. Verstöße müssen entsprechend geahndet werden, in allen Bereichen wollen wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts etablieren. In einem Beauftragten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sehen wir bisher keinen Mehrwert für Betroffene. Wir wollen das Thema Rassismus allgemeiner angehen. So gibt es auch in Sachsen beispielsweise weiter einen verbreiteten Antisemitismus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies ist nicht geplant.

Es existieren bereits klar definierte Regeln zur Zulassung von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Wichtig ist dabei, dass der jeweilige Bildungsauftrag erfüllt wird und die Trennung von Staat und Religion gegeben ist.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 7 das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Verfassung des Freistaates Sachsen geht noch einen Schritt weiter. Hier heißt es: „Für die Bildung der Jugend sorgen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft.“ Wir GRÜNE nehmen diesen Verfassungsgrundsatz ernst und haben deshalb 2012 mit einem von uns initiierten Normenkontrollverfahren ein wegweisendes Urteil zu Gründung und Finanzierung freier Schulen erkämpft. Selbstverständlich haben dabei alle freien Träger, auch die verschiedenen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die gleichen Rechte und Pflichten. Insbesondere dürfen die Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurückstehen. Außerdem darf die Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden. Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, muss die staatliche Finanzierung die Gründung und den dauerhaften Betrieb der Schule erlauben.

Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen ist durch Art. 7 Abs. 4 GG und entsprechende Vorschriften in den Landesverfassungen garantiert.

Ja. Wir werden alle Religionen gleichbehandeln. Gerade Kindergärten und Schulen in Trägerschaft von christlichen Kirchen stellen derzeit in Sachsen eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertkompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es steht dem Landesgesetzgeber nicht zu, über Bundesbehörden Weisungen zu erteilen oder Vorschriften zu erlassen.

Wir setzen uns für interkulturelle Kompetenz in allen Landesbehörden ein. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde und damit nicht unmittelbar im Zuständigkeitsbereich des Landes Sachsen. Aber in der Zusammenarbeit sind auch die Themen interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Vielfalt und Weiterbildungen dazu regelmäßig Thema.

Im Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Grundrecht auch in Bezug auf das Tragen eines Kopftuches beschrieben, wie z.B. beim Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG), die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG Abs. 1) und den Zugang  zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis (Art. 33 GG). Mitarbeiter der Agentur, die Frauen raten, das Kopftuch bei Bewerbungsgesprächen abzunehmen, kennen mehrheitlich die Gesetzeslage, aber wissen andererseits um die Ressentiments etlicher Arbeitgeber gegenüber Kopftuch tragenden Frauen. Diesen Zwiespalt vor Augen, greift es zu kurz, den Sündenbock bei der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern zu suchen, die oftmals helfen und die Frauen in Arbeit bringen wollen. Wir sind dafür, noch einmal explizit darauf hinzuweisen, den Kundinnen keinen Verzicht auf ihre Rechte nachzulegen. Gleichwohl wird ein Arbeitgeber – solange das politische Klima in Sachsen so ist, wie es noch ist – im Zweifelsfall immer Gründe finden, eine Bewerberin, die hinsichtlich Herkunft und Religion nicht mit seinem Weltbild kompatibel ist, abzulehnen. Deshalb ist es notwendig, langfristig am gesellschaftlichen Klima anzusetzen, eine Willkommenskultur zu etablieren und alles dafür zu tun, Best-Practice-Beispiele bekannt zu machen.

Absolut. Es kann nicht sein, dass eine Umkehr geschieht, indem die Betroffenen der Diskriminierung gemaßregelt werden, nicht aber die Verursacher_innen. Wir treten jeglicher Form von Diskriminierung entschieden entgegen. Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Religionszugehörigkeit auszuschließen verstößt gegen geltendes Recht und ist damit nicht zu tolerieren.

Entsprechende Schulungen und die notwendige Sensibilisierung von Beschäftigten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern unterstützen wir.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen. Bisher sind uns keine konkreten Fälle dazu bekannt. Wir werden uns aber dazu noch einmal schlau machen und im Falle einer Bestätigung entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit diese Form der Diskriminierung in Zukunft keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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