Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt wird?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hinsichtlich 1. und 2. ist deutlich zu machen, dass dies bereits umgesetzt wird.

Wir wollen nicht nur bei den Lehrer*innen Änderungen, sondern auch am Grundsatz. Wir wollen die Erteilung von Noten durch individuelle Rückmeldungen an die Schüler*innen zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ersetzen. Auf dem Weg dorthin wollen wir solchen Rückmeldungen, ergänzend zu Schulnoten, einen größeren Raum geben. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung prägen die Schule. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind das die richtigen Antworten. Solche individuellen Rückmeldungen tragen im Übrigen auch dazu bei, (unreflektierte) Diskriminierung zu verringern, da sie eine genauere Auseinandersetzung mit der Schülerin oder dem Schüler erfordert. In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sollen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten künftig einen Schwerpunkt einnehmen. Durch verstärkte fächerübergreifende Lehrerfortbildungen wollen wir jeden Lehrenden stärken, seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag selbstbewusst und sicher in der alltäglichen Unterrichtspraxis umzusetzen. Einen Anreiz für Fortbildungen wollen wir unter anderen durch die schrittweise Absenkung des Pflichtstundenmaßes setzen, überdies haben wir bereits in diesem Jahr ein Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsbudget für jede Schule eingerichtet, das für solche Zwecke eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch für die Vielfalt innerhalb des Lehrkörpers einsetzen.

Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität müssen, neben fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissen­schaftlichen Inhalten, in der Aus- und Weiterbildung (angehender) Lehrer*innen ein stärkeres Gewicht bekommen. Viele Module für Studierende oder Angebote im Fortbildungskatalog für Lehrkräfte zu diesem Themenfeld sind freiwillig. Es braucht gezielte Anreize zur Teilnahme, auch damit vorgehaltene Angebote nicht aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt. Bisher hinkt die Diversität im Lehrerzimmer der Vielfalt im Klassenzimmer hinterher. Deshalb wollen wir etwa die Anerkennungsverfahren ausländischer (Bildungs-)Abschlüsse vereinfachen und gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten. Sachsen leidet an einem eklatanten Lehrermangel. Schon aus dem Grund sind qualifizierte Lehrkräfte egal welcher Herkunft oder welchen Geschlechts willkommen.

In Zukunft muss der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in Lehramtsausbildung sowie bei -weiterbildungen vermittelt werden. Die entsprechenden Kompetenzen und Themen müssen jedoch auch fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Schulen müssen dazu in der Lage sein, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu verkörpern und diese zu leben. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Feste Quoten zur Besetzung der Lehrerschaft lehnen wir jedoch ab. Bei der Auswahl sollen die Fähigkeiten (worein soziale und menschliche Eigenschaften durchaus zählen) und die Freude am Lehren im Mittelpunkt stehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Aktuell beinhaltet das Sächsische Schulgesetz kein Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Lediglich für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik wird per Verordnung ein Zulassungsverfahren festgelegt, wobei in den Kriterien diskriminierende Inhalte nicht explizit als Ablehnungskriterium genannt werden. Auch die in § 60 des Schulgesetzes genannten Vorgaben bleiben zu vage, um Lernmittel mit diskriminierenden Inhalten umfänglich auszuschließen.

Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehr- und Lernmittel im Schulgesetz festschreiben?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Nein

Lehrkräfte haben die pädagogische Verantwortung den Bildungsauftrag aus dem Artikel 1 des sächsischen Schulgesetzes umzusetzen. Diesen haben wir in dieser Legislaturperiode neu gestaltet und entsprechend der vielfältigen Welt in der wir leben, angepasst. § 1 Abs. 5 besagt u. a. : „Die Schüler sollen insbesondere lernen, allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten.“ Danach müssen sich Lehrer*innen und Lehr- und Lernmittel ausrichten.

Die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Schulgesetz gehören zu den Zulassungskriterien für Lehr- und Lernmittel. Wir GRÜNE halten die Freiheiten bei der Beschaffung und beim Einsatz von Lehr- und Lernmitteln grundsätzlich für richtig. Kritisch sehen wir die faktische Abschaffung der Schulbuchzulassung deswegen, weil es kein Korrektiv gibt und die Meldekette bei solchen Vorfällen bisher nicht funktioniert. Dabei geht es uns nicht darum, sämtliches Unterrichtsmaterial einer Prüfung zu unterziehen oder die pädagogische Freiheit der Lehrer*innen zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass eine Stelle in der Schulaufsicht geschaffen wird, an die man sich in Fällen diskriminierender Inhalte wenden kann, die anlassbezogen Lehr- und Lernmittel überprüft und bei Verstößen aus dem Verkehr zieht.

In der entsprechenden Verordnung heißt es: Lehrkräfte der jeweiligen Schulart begutachten die von den Verlagen eingereichten Schulbücher. Sie prüfen zum Beispiel auf Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplans, auf Altersgemäßheit und auf sachliche Richtigkeit. DIE LINKE strebt keine Änderung der Zulassungsverordnung an, sie vertraut den zuständigen Lehrkräften, dass sie bei der Auswahl der Schulbücher das Augenmerk u.a. auf die Diskriminierungsfreiheit. Sie sind schließlich die Fachleute. Aus auftretenden Fehlern kann man lernen.

In den Lehrmaterialien soll die Vielfalt der Gesellschaft repräsentiert werden. Diskriminierung hat in Schulbüchern nichts verloren. Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir
Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin überprüfen und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten. Quoten für die Abbildung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zum Beispiel in den Aufgabenstellungen, halten wir allerdings nicht für zielführend.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Sachsen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aus unserer Sicht werden die Anliegen bereits umgesetzt. Sollte dies in der Praxis nicht umgesetzt werden, ist die Schulkonferenz der richtige Ort, um das Anliegen zu erörtern.

Ja.

Wir GRÜNE streiten entschieden für die Chancengleichheit der Geschlechter. Wir unterstützen den Ansatz, Schüler*innen unabhängig vom Geschlecht eine große Bandbreite an Sportarten bekannt und zugänglich zu machen. Kampfsport/Zweikampfübungen (Judo oder Ringen) zählen zu den Sportarten, die laut sächsischem Lehrplan an weiterführenden Schularten im Fach Sport zu vermitteln sind, und zwar Schülerinnen und Schülern gleichermaßen. Gleiches gilt etwa für Gymnastik/Aerobic/Tanz als potenziell „weiblich“ geltenden Sportarten. Als limitierenden Faktor sehen wir eher die ggf. fehlende Qualifikation der Lehrkraft und die mangelnden Rahmenbedingungen zur Ausübung bestimmter Sportarten (notwendige Ausstattung, Infrastruktur u.a.), insbesondere bei Sportarten des Lernbereichs Typ 2.

Dass sich Mädchen und Jungen in Sportarten versuchen, die als männlich bzw. weiblich gelten, ist nicht verboten, also bereits möglich. DIE LINKE wird mit dem Landessportbund über geeignete Initiativen beraten, um Jungen und Mädchen entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Ja. Alle Sportarten müssen grundsätzlich für alle Jungen und Mädchen offen sein. Sportunterricht hat unterschiedliche Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung, aber auch der sportlichen Werte wie Fairness. Die Auswahl der ausgeübten Sportarten, soll sich nicht am Geschlecht orientieren. Bei der Bewertung der sportlichen Leistungen sind selbstverständlich Werte wie individuelle Einstellung oder Leistungsbereitschaft mit zu berücksichtigen. Bei konkret zu erreichenden Zeiten oder Distanzen halten wir eine Gleichstellung von Jungen und Mädchen jedoch nicht für zielführend. Darüber hinaus bedarf es über den Schulsport hinaus einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung über geschlechtliche Stereotype im Sport, um diese aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Seminare finden bereits regelmäßig statt und sollen auch in Zukunft regelmäßig stattfinden. Die Weiterbildungen, die auch durch Verbände der Community angeboten werden, sind wertvoll und wichtig, um Lehrer*innen gut vorzubereiten. Wir wollen auch ein Lehrerbildungsgesetz, das das Thema Vielfalt der Schülerschaft in Aus- und Fortbildung mit abbilden soll.

Das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften ein stärkeres Gewicht bekommen. Den Rahmen dafür bietet das Lehramtsstudium sowie der Fortbildungskatalog der Schulverwaltung. Häufig aber sind Module oder Angebote freiwillig. Wir haben in unserem GRÜNEN Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorgesehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen – auch der Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.

In einem Gesetz zur Lehramtsausbildung, dass DIE LINKE in der kommenden Wahlperiode ins Parlament einbringen will, werden die „Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität“ als ein Schwerpunkt aufgenommen. Auf entsprechende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, die auch schon angeboten werden, wird DIE LINKE ihr Augenmerk richten.

Frage 1: Durch Verankerung im Lehrplan und Vermittlung entsprechender Kompetenzen wollen wir sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits ausreichend Wissen und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben.
Frage 2: Ja.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dies erscheint nicht notwendig, da dies bereits umgesetzt wird.

Im neuen Schulgesetz haben wir den „Erziehungs- und Bildungsauftrag“ der Schule angepasst und auch mit dem Thema „Vielfalt“ modernisiert. Im Konkreten konnten wir außerdem den bis dahin sehr starren Familienbegriff weiten. Das war auch die Grundlage für den „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen“, der modern ist und Standards, auch für Lehrmaterialien, festlegt, die an sächsischen Schulen gelten sollen. Dieser Rahmen ist wichtig und muss gemeinsam mit den Schulen umgesetzt werden.

Statt detaillierter Lehrplanvorgaben wollen wir kompetenzorientierte Kerncurricula, die sich an den bundesweiten Bildungsstandards orientieren. Dies schafft mehr individuellen und pädagogischen Freiraum. Familien- und Sexualerziehung ist für uns eine fächerübergreifende Aufgabe: Vielfalt muss als Querschnittsthema verstanden und gestärkt werden. Der „Orientierungsrahmen für die Familien- und Sexualerziehung“ ist für uns eine wichtige Grundlage einer solchen Pädagogik der Vielfalt. Wir haben lange auf eine Überarbeitung des Orientierungsrahmens gedrungen, die im August 2016 endlich abgeschlossen wurde. Wir begrüßen es, dass sich darin nunmehr gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln und geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ebenso selbstverständlich dargestellt werden wie unterschiedliche Partnerschafts- und Familienmodelle. Es gibt gutes Lehr- und Lernmaterial, das Vielfalt abbildet, etwa von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, der Antidiskriminierungs­stelle des Bundes, dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen. Damit dieses Material mehr genutzt wird, muss auch künftig öffentlich Position für Vielfalt bezogen und auf entsprechende Angebote hingewiesen werden (siehe öffentliche Debatte zur Handreichung „Ene, mene, muh und raus bist du!“). Schulleitungen, Fachleiter*innen/-berater*innen und die einzelne Lehrkraft sollen auf geeigneten (Dienst-)Wegen über solche Angebote informiert werden.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Sexualerziehung in den sächsischen Schulen inhaltlich und methodisch-didaktisch auf den neuesten Stand sexualwissenschaftlicher und soziologischer Erkenntnisse zu bringen, insbesondere im Hinblick auf Information und Aufklärung über die Vielförmigkeit sexuellen Lebens, LSBTI ⃰ und die Pluralisierung der Lebensstile mit dem Ziel, die binäre Kategorisierung von Menschen in Frauen und Männer in Frage zu stellen, um einer Ausgrenzung und Diskriminierung anderer Geschlechterkonstruktionen entgegenzuwirken; für die modernisierte Sexualerziehung ein Rahmenlehrplan zu erstellen und das dafür erforderliche Lehr- und Lernmaterial den Schulen zur Verfügung zu stellen, die Aus- und Fortbildung der Lehrerschaft, insbesondere von Vertrauenslehrern, im pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und Diversität zu intensivieren und die Förderung von Projekten zur Familien- und Sexualerziehung unter Einbeziehung außerschulischer Partner (Gesundheitsämter und freie Träger der Familien- und Sexualerziehung sowie freie Träger der Jugendhilfe) verbindlich in einer Förderrichtlinie „Sexualerziehung“ zu regeln.

Eine explizite Aufnahme in den Lehrplan ist von der Abwesenheit von Diskriminierungen zu trennen. Bei einer Kultur des gegenseitigen Respekts in den Schulen haben Diskriminierungen keinen Platz. Dennoch ist es wichtig, auch positiv über die geschlechtliche bzw. sexuelle Vielfalt im Unterricht zu sprechen. Die Lehrpläne sind daher daraufhin anzupassen.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen in der Justiz und Rechtsprechung und es ist nicht weiteres geplant. Den Themen zu 2. soll im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans entsprechend Raum gegeben werden.

Sachsen stellt im Rahmen der Personal-Offensive, die maßgeblich durch die SPD vorangebracht wurde, seit einigen Jahren über Bedarf junge Richter*innen ein. Das ist die beste Voraussetzung für mehr Diversität und Vielfalt bei der Richter*innenschaft.

Der Freistaat Sachsen muss als Dienstherr attraktiv für alle Volljurist*innen sein. Das ist nicht nur erforderlich, um eine diversere Beschäftigtenstruktur zu erreichen, sondern auch vor dem Hintergrund der anstehenden massiven Altersabgänge. Die Arbeitsbedingungen müssen so weit wie möglich flexibilisiert werden, damit die Berufstätigkeit zur individuellen Lebensgestaltung passt. Auf der anderen Seite müssen in der Personalverwaltung und bei Vorgesetzten Vorurteile abgebaut, neue Erfahrungen mit vielfältigen Lebensweisen gemacht und Best-Practice-Beispiele breit kommuniziert werden. In einem Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachen sehen wir diverse Maßnahmen vor, die einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und andererseits die Unterrepräsentation von Richterinnen in Führungspositionen beseitigen sollen. Im Rahmen der Beurteilung sollen auch außerhalb der richterlichen Tätigkeit erworbene Qualifikationen, z.B. aus Ehrenämtern oder Angehörigenpflege, positiv berücksichtigt werden können. Demgegenüber darf Teilzeittätigkeit der Übertragung von Führungsaufgaben nicht entgegenstehen. Es herrscht leider noch die weit verbreitete Auffassung, dass Vorgesetzte nicht in Teilzeit arbeiten können, ohne dass über Modelle wie Jobsharing o.ä. nachgedacht wird. Das GRÜNE Gleichstellungsgesetz sieht eine allgemeine Pflicht zu Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen, insbes. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben sowie Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor. Daher müssen sich sächsische Richter*innen spätestens in der Weiterbildung mit diesen Themen befassen.

Unsere Landtagsfraktion hat in der vergangenen 6. Legislatur des Sächsischen Landtages ein Parité-Gesetz eingebracht. Dies sehen wir als dringend notwendig auch in der Richter*innenschaft  an. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen derzeit nicht ab. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Jurist*innenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden. Wir unterstützen diese Bemühungen, sehen sie aber nicht als ausreichend an. Wir fordern einen vorbehaltslosen, transparenten und offenen Zugang im Wahlverfahren zum Richteramt, für alle Kandidat*innen, die über die fachlichen Voraussetzungen verfügen.

Die Auswahl der Richter erfolgt auch in zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  3. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch intern für Polizeibeamt*innen offensteht?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Es gelten für uns die Vorgaben des Artikels 33 Grundgesetz bei der Besetzung von Stellen und es ist nicht weiteres geplant.

Zu 2.: Dies ist bereits Gegenstand der Ausbildung.

Zu 3.: Bei der Staatskanzlei wird eine entsprechende Stelle im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes eingerichtet worden.

Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet.

Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, den Anteil von Polizist*innen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen. Hier gilt es in erster Linie, mögliche Anwärter*innen gezielt anzuwerben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel für die Fortbildung der Polizei im Bereich interkultureller Bildung, Prävention und Inklusion vom Landtag zur Verfügung gestellt wurden. Die Aus- und Fortbildung in Sachen interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung muss jedoch weiter kontinuierlich ausgebaut werden. Dafür müssen die aktuellen Ausbildungsinhalte bei der Polizei evaluiert und ggf. angepasst werden. Zudem sollten auf Polizist*innen als Ansprechpartner*innen für von Diskriminierung besonders betroffene Gruppen spezialisiert werden. Zur Vermeidung von Racial Profiling fordern wir ein Quittungssystem für Betroffene von polizeilichen Kontrollen. Die GRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag hat 2018 einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer unabhängigen Polizeikommission eingebracht, die unabhängig arbeitet und für Beschwerden von Bürger*innen und Polizist*innen zuständig ist. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen.

In der Debatte über „Racial Profiling“ und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:

  • Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
  • Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden.
  • Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
  • Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
  • Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
  • Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Diversität in der Personalstruktur der sächsischen Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kritierien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.
Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Sachsen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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