Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?

Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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