Inklusive Bildung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass auch Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die örtliche Regelschule besuchen können. Dies ist in Hessen bislang nicht durchgehend umgesetzt.

  1. Werden Sie allen Schüler*innen ermöglichen eine Regelschule zu besuchen
  2. Wie werden Sie das Recht auf Inklusion in ihrer Bildungspolitik umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bei der kontinuierlichen Herausforderung einer am Wohl des Kindes orientierten Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen setzen wir als CDU auf eine ideologiefreie Inklusion mit Augenmaß und pädagogischen Grenzen sowie eine Stärkung der bewährten hessischen Förderschullandschaft. Inklusion in der Regelschule kann nach unserer Überzeugung nie für jeden Schüler die bedarfsgerechte Lösung sein. Bei Kindern, die an weiterführenden Schulen nicht lernzielgleich unterrichtet werden können oder die aufgrund von Misshandlungen und psychischen Beeinträchtigungen besonderer Schon- und Rückzugsräume bedürfen, stößt die Inklusion auf pädagogische Grenzen der Beschulbarkeit. Bei der jeweils individuell zu beantwortenden Frage nach einer inklusiven Beschulung müssen darüber hinaus auch das Wohl und die Lernziele der nicht-behinderten Kinder berücksichtigt werden – es gilt daher beispielsweise zu unterscheiden zwischen einer den Unterricht nicht beeinträchtigenden körperlichen Behinderung und schweren Verhaltensstörungen oder aggressivem Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften. Oberstes Ziel der Beschulung von Kindern mit Behinderungen ist nach unserer Überzeugung deren Integration in die Gesellschaft und die Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens. Dieses Ziel kann bei der kognitiven Fähigkeit zu lernzielgleichem Unterricht die Erlangung eines regulären Schulabschlusses an der allgemeinen Schule darstellen. In anderen Fällen steht jedoch die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten im Vordergrund, die in entsprechend spezialisierten und qualifizierten Förderschulen in enger Kooperation mit Betreuungseinrichtungen oder Behindertenwerkstätten ungleich stärker im Sinne der künftigen Lebenswege der Betroffenen geleistet werden kann. Für uns als Union sind die Förderschulen somit ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des hessischen Schulsystems. Sie stellen nach wie vor ein erfolgreiches und attraktives Bildungsangebot mit kleinen Klassen, optimaler Förderung und gesicherte Übergängen dar, leisten mit den sehr gut ausgebildeten Förderschullehrkräften eine hervorragende Arbeit und sind zum Erhalt von sonderpädagogischer Fachlichkeit unerlässlich. Dies steht im Übrigen auch im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Art. 5 Abs. 4 ausführt: „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“

Ja, denn es ist unser erklärtes Ziel, dass jedes Kind, das eine Regelschule am Wohnort besuchen möchte, diese Schule besuchen kann. Dafür müssen aber erst noch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, was unter den CDU-geführten Regierungen der letzten 19 Jahre versäumt wurde. Mit einem Masterplan Inklusion werden wir die verschiedenen Etappen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem definieren. Dabei werden wir alle Schulsituationen eines Kindes mit Unterstützungsbedarf ins Auge fassen, insbesondere auch die Ganztagsangebote. Ein solcher Masterplan muss langfristig und somit über die nächste Wahlperiode hinaus angelegt sein.

Ja, wir werden das Recht auf inklusive Bildung umsetzen. Es ist uns ein grundsätzliches Anliegen, die Verpflichtungen, die Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, eingegangen ist, mit Leben zu erfüllen. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wir wollen eine alle Gesellschafts- und Lebensbereiche umfassende inklusive Gesellschaft aufbauen und erhalten. Das gilt für die Bildungspolitik wie für alle anderen Bereiche der UN-Konvention.

Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Schüler*innen mit und ohne Behinderung gemeinsam zur Schule gehen können. Die Einführung der inklusiven Schulbündnisse ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt aber noch eine Menge zu tun. Unser Ziel sind multiprofessionelle Teams, in denen Lehrer*innen, Förderschulpädagog*innen und Teilhabeassistent*innen gemeinsam verlässlich an allgemeinen Schulen arbeiten. Wir wollen Förderschulpädagog*innen möglichst mit allen Stunden an nur einer allgemeinen Schule einsetzen. Für uns ist der Wunsch der Eltern maßgeblich dafür, ob Kinder mit Behinderungen inklusiv oder an einer Förderschule geschult werden. Die Beratung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wollen wir ausbauend auf bestehenden Elterninitiativen (z.B. Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen) besser unterstützen. Durch eine Rahmenvereinbarung mit den für die Eingliederungshilfe zuständigen Landkreisen und Städten wollen wir auch eine bessere Vernetzung, Versorgung und Qualifizierung der Teilhabeassistenz erreichen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Inklusion einen stärkeren Stellenwert in allen Phasen der Lehrer*innenbildung erhält.

1. DIE LINKE fordert ein wirklich inklusives und integratives Schulsystem. Nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich auch das Land Hessen verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Leider kommt das Land dieser Verpflichtung NICHT nach. An der Inklusion wird seit Jahrzehnten herumgedoktert, doch gute Ansätze fallen der Kürzungspolitik immer wieder zum Opfer. Damit muss Schluss sein!
2. Vor allem durch den Wegfall des Ressourcenvorbehalts im Schulgesetz. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, wirklich inklusiv zu arbeiten. Da darf nicht weiter an Mitteln gekürzt werden – da muss endlich investiert werden. Inklusion auf Sparflamme kann nicht gelingen!

Die Umsetzung der Inklusion muss sich unabhängig von den Schulformen nach den tatsächlichen Bedürfnissen richten. Demzufolge muss auch hier das Wohl der Schülerin oder des Schülers in den Mittelpunkt gestellt werden, es müssen die notwendigen räumlichen, sachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, und die Zusammenarbeit mit anderen Professionen erfolgen, um eine erfolgreiche Beschulung auch verwirklichen zu können. Aus diesem Grund kritisieren wir die momentane Situation, denn in den Schulen herrscht bei vielen Lehrkräften das Gefühl des Alleingelassenseins. Beklagt wird fehlende Unterstützung und fehlendes Wissen (diagnostische Fähigkeiten und Entwicklung sowie Umsetzung von individuellen Lernkonzepten). Hier bedarf es Veränderungen in der Aus-und Weiterbildung von Lehrkräften. Denn sollte der aktuelle Kurs weitergefahren werden, dann sind letztendlich alle Schüler die Verlierer und der Inklusion würde ein Bärendienst erwiesen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses

Das hessische Landtagswahlgesetz sowie die hessische Gemeindeordnung sehen den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit umfassender rechtlicher Betreuung vor.

Werden Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an Wahlen in Hessen ermöglichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bei einem Wahlrechtsausschluss handelt es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtsengriff und wir sind uns der Auswirkungen dieser Regelung sehr bewusst. Trotzdem sind wir der Meinung, dass ein Streichung dieser Regelung nicht zielführend wäre. Menschen, die aufgrund richterlicher Entscheidung als entscheidungsunfähig anzusehen sind, können in Übereinstimmung mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechender Studien von der Wahl ausgeschlossen werden. Für eine Änderung des Wahlrechts sehen wir daher aktuell keinen Raum – im Übrigen gilt es, die in diesem Zusammenhang aktuell noch ausstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.

Wir haben uns im Landtag für ein Wahlrecht für alle Menschen, also auch für vollbetreute Menschen eingesetzt. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Gesetzesvorstoß abgelehnt.

Ja, wir setzen uns dafür ein, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung zu beenden.

DIE LINKE hat rechtzeitig vor der Landtagswahl einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung abschaffen sollte (DrS.19/5271). CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf abgelehnt – es sei noch nicht der richtige Zeitpunkt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese unsägliche Ungleichbehandlung abgeschafft wird. Wir haben auch eine Initiative für ein Wahlrecht für Alle eingebracht. Nach unserem Antrag (DrS. 19/5272) sollten alle Menschen, die ihren Aufenthalt dauerhaft in Hessen haben, auch hier wählen dürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Wir Freie Demokraten sprechen uns gegen das Wahlrecht für vollbetreute Menschen aus und sehen daher keine Notwendigkeit für eine Änderung der Gesetzeslage. Etwaige Gesetze können keinerlei Vorkehrungen schaffen, den vollbetreuten Menschen die tatsächliche Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, ohne dabei die demokratischen Grundsätze für Wahlen zu wahren.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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