Rassismuskritische Sensibilisierung in Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Öffentlicher Dienst

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In staatlichen Behörden und Institutionen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als verpflichtende Fortbildung im öffentlichen Dienst einführen?

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma ist ein wichtiger Meilenstein, um jede Form von Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Er ist klarer Ausdruck und Bekenntnis dazu, dass Sinti und Roma in unserer Gesellschaft selbstverständlich ihren Platz haben und eine Diskriminierung nicht geduldet wird.

Rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit im öffentlichen Dienst findet umfassend statt. Es gibt bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren und Vielfalt als Chance wahrzunehmen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma und werden uns selbstverständlich an die im Staatsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten. Darüber hinaus streben wir an, den Einsatz der Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ an hessischen Schulen verpflichtend zu machen.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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