Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In Bildungseinrichtungen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.
Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als festen Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erzieher*innen und anderen Bildungsarbeiter*innen einführen?
Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, lautet: „Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist, Wissensdefizite über die Geschichte der Sinti und Roma sowie die Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und der gegenseitigen Achtung herzustellen.“ Diese gemeinsame Aufgabe wird im schulischen Bereich durch vielfältige Projekte und Initiativen umgesetzt, beispielsweise die Lehrerhandreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“, die Berücksichtigung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma im Geschichts- bzw. Politik- und Wirtschaftsunterricht und der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Philipps-Universität Marburg angebotenen interdisziplinären Seminare zum Thema „Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in Deutschland“. Die Einführung einer „rassismuskritischen Sensibilisierungsarbeit als fester Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erziehern und anderen Bildungsarbeitern“ ist ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages. |
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Wie unter 2.9. bereits dargestellt haben wir vor, die Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ verpflichtend in den Unterricht einzuführen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle Lehrkräfte entsprechend fortgebildet sind. |
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Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter auch Lehrkräfte, durch Module zur Antidiskriminierung zu erweitern, wenn nicht bereits geschehen. |
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Ja, unbedingt. |
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Wir begrüßen den Staatsvertrag und sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Die von Ihnen angesprochenen Themen sind jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und müssen vor diesem Hintergrund auch interdisziplinär angelegt sein. Es macht nach unserer Auffassung wenig Sinn, diesbezüglich gesonderte Module zu entwickeln, die nicht im Gesamtkontext gesehen werden. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |