Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Hessen verfügt mit der Stabsstelle Antidiskriminierung über eine Landesantidiskriminierungsstelle, die an das Ministerium für Soziales und Integration angebunden ist. Das Mandat der Stelle umfasst Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?

Wir als CDU Hessen werden den begonnenen Prozess fortführen und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie einbeziehen. Wichtige Akzente in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir bereits gesetzt, indem wir beispielsweise seit 2016 mit ADiBe ein externes hessenweites Antidiskriminierungsberatungsangebot finanzieren. Die vom ADiBe Netzwerk getragene Antidiskriminierungsberatung ergänzt die Beratung unserer Landesantidiskriminierungsstelle, indem sie rechtliche, psychosoziale und auch persönliche Beratungsleistungen anbietet. Diese Zusammenarbeit mit ADiBe aus 2016 und 2017 setzen wir auch in 2018 und 2019 fort und es erfolgt sogar eine Erweiterung, indem ADiBe künftig auch in Nordhessen vertreten sein wird.

Die Antidiskriminierungsstelle ist derzeit völlig unzureichend ausgestattet. Wir werden sie besser ausstatten, sowohl in personeller Hinsicht als auch mit finanziellen Mitteln. Wenn wir die unter 1.1 genannten Ziele erreichen wollen, ist dies mit der derzeitigen Personalausstattung nicht zu schaffen. Daher streben wir eine möglichst rasche Personalaufstockung an und wollen flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen fördern.

Wir GRÜNE haben lange für die Einführung einer Antidiskriminierungsstelle des Landes gekämpft und sie im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Ebenso haben wir dafür gesorgt, dass dieses Hilfsangebot durch eine externe Beratung ergänzt wird. Wir wollen das Angebot der Landesantidiskriminierungsstelle in der nächsten Legislaturperiode und die externe Beratung weiterhin fördern und weiter ausbauen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. Die Antidiskriminierungsstrategie ist unser Leitbild für unsere weitere Antidiskriminierungsarbeit. Wir wollen sie konsequent und ressortübergreifend umsetzen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Die Arbeit der bisherigen ehrenamtlichen Landesbehindertenbeauftragten wollen wir zudem professionalisieren und bei der Antidiskriminierungsstelle verankern.

Antidiskriminierungsberatung muss nicht-staatlich/unabhängig sein, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die verschiedenen rechtlichen und außergerichtlichen, vermittelnden und konfrontativen, einzelfallbezogenen und strukturellen Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen genutzt werden können und Ratsuchende das notwendige Vertrauen entwickeln. Die Landesantidiskriminierungsstelle und die Zusammenarbeit mit ADiBe sind eine sinnvolle Flankierung zu einem unabhängigen Netzwerk. Sie sollten erhalten bleiben und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Denn es muss auch politisch strukturell an dem Thema gearbeitet werden.

Wir Freie Demokraten werden die Landesantidiskriminierungsstelle wie auch die ADiBe weiter führen und finanziell absichern.
Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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