Fortsetzung des bekenntnisgebundenen Islamischen Religionsunterrichts

In Hessen ist der islamische Religionsunterricht eingeführt. Es wurden hierzu speziell Lehrstühle für islamische Religionspädagogik in Frankfurt und Gießen eingerichtet. Dort werden Weiterbildungen für muslimische Lehrkräfte für das Fach Islamische Religion angeboten. Nunmehr hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass es überlege, eine bekenntnisungebundene Islamkunde anzubieten, wenn die sunnitische Religionsgemeinschaft als Träger die Auflagenerfüllung bis Ende 2018 nicht bewerkstelligen würde. Damit ist die Zukunft der beiden Lehrstühle ebenso unklar wie die der bekenntnisgebundenen Lehrkräfte, aber auch der eingeschriebenen Studentinnen und Studenten der Weiterbildung für das Fach Islamische Religion.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der bekenntnisgebundene Islamische Religionsunterricht durch beide bisher beteiligten Religionsgemeinschaften auch nach 2018 fortgesetzt und erweitert wird?

Die CDU Hessen begrüßt, dass das Hessische Kultusministerium die weitere Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband DITIB bei der Umsetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes von der Erfüllung eines klaren Ultimatums zum Nachweis der organisatorisch-institutionellen und politisch-ideologischen Unabhängigkeit des Verbandes von der türkischen Regierung abhängig gemacht hat. Die Agitation radikaler Kräfte zugunsten eines türkischen Nationalismus auf deutschem Boden, der Verherrlichung eines diktatorischen Regimes in Ankara sowie eines rückwärtsgewandten Islamverständnisses sind ein Nährboden für die Verfestigung von Parallelgesellschaften. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklungen darf nicht der Rest eines Zweifels bestehen bleiben, dass sich die personellen und strukturellen Verbindungen zwischen dem DITIB-Landesverband Hessen und der Regierung in Ankara nicht auch auf die Ausgestaltung des hiesigen Religionsunterrichtes auswirken. Eine sofortige Beendigung der Kooperation kann gegenwärtig nicht umgesetzt werden, da die auf Betreiben der FDP im Jahr 2012 eingegangene Kooperation mit dem DITIB-Landesverband Hessen durch die seinerzeitige Kultusministerin Beer mit diversen rechtlichen Garantien versehen wurde. Bis zum 31. Dezember 2018 sind jedoch durch den DITIB-Landesverband Hessen sowohl eine stärkere institutionelle Unabhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet und des ihr weisungsgebundenen DITIB-Dachverbandes in Köln, als auch ein bereits seit Jahren ausstehendes Mitgliedsregister und funktionsfähige Verwaltungsstrukturen nachzuweisen. Nach dem Ende der für die Erfüllung der Auflagen gesetzten Frist wird neuerlich darüber zu entscheiden sein, ob DITIB Hessen noch die verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir als Alternative zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ein staatliches und verfassungskonformes Angebot für muslimische Kinder sicherstellen. Das seitens der CDU von Beginn an präferierte Modell eines Faches Islamkunde bzw. eines Ethikunterrichtes mit islamkundlichem Schwerpunkt ist nach unserer Auffassung die am besten geeignete Variante, um bei der Erteilung des Unterrichtes ausländische Einflüsse ausschließen und zugleich die unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam berücksichtigen zu können.

Wir wollen die Fortsetzung und die Ausweitung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts auf bisher noch nicht erreichte Jahrgangsstufen.

Wir stehen für die Gleichbehandlung der Weltreligionen. So wie es katholischen und evangelischen Religionsunterricht gibt, soll es auch islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen geben. Das setzt neben entsprechenden Lehrplänen auch einen verlässlichen Partner auf Seiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften voraus. Hessen hat sich während der Amtszeit der letzten Regierung u.a. für den Moscheeverband DITIB als Kooperationspartner für den islamischen Religionsunterricht entschieden. Angesichts der Verbindungen von DITIB zur türkischen Religionsbehörde und zur Regierung der Türkei hat die Landesregierung DITIB bis Ende 2018 Zeit gegeben, Auflagen zu erfüllen sowie ihre Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Für uns ist klar, dass es auch für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit DITIB nicht fortgesetzt werden kann, weiterhin ein Unterrichtsangebot für Schüler*innen muslimischen Glaubens geben soll. Uns GRÜNEN ist es vor allem wichtig, dass es einen Religionsunterricht geben wird – unabhängig davon, ob es sich um ein bekenntnisgebundenes oder -ungebundenes Angebot handelt.

DIE LINKE setzt sich für Ethikunterricht an den Schulen ein. So sehen wir eine Erziehung zum gegenseitigen Verständnis verschiedener Lebens- und Glaubensformen am ehesten gewahrt.
Solange an hessischen Schulen Religionsunterricht gegeben wird, ist DIE LINKE dafür, dass Lehrstühle für Religionspädagogik – gleich welcher Religion – vom Land bereitgestellt werden. Diese Lehrstühle müssen dann entsprechend jedem anderen Lehrstuhl durch das Land finanziert sein.
Einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht wünschen wir uns nicht! Solange dieser verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, gilt auch hier der Gleichheitsgrundsatz der Religionen.

Die beste Umsetzung der Verfassungsgebote ist ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht und somit auch ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht. Wir brauchen eine fundierte und an unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung orientierte religiöse Bildung. Deshalb dürfen wir die religiöse Unterweisung nicht wieder Hinterhofmoscheen und aus dem Ausland bezahlten Imamen überlassen, die keiner staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Vor diesem Hintergrund sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass Die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach in staatlicher Verantwortung der richtige Schritt war und er heute wichtiger denn je ist. Es darf keine Einflussnahme von außen auf Ausbildungs- und Lehrinhalte und in den Unterricht geben.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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