Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. In Hessen wird, finanziert über das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, seit 2016 eine solche Struktur aufgebaut. Darüber hinaus gibt es nur wenige Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?

Wir setzen uns für eine Fortsetzung und den weiteren Ausbau des ADiBe-Beratungsnetzwerkes ein. Die CDU verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz aus Prävention und Repression in der Bekämpfung von jeder Art von Diskriminierung und Extremismus. So stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt rund eine Million aus Bundesmitteln.

Der schrittweise Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung gleich welcher Art setzt voraus, dass wir zunächst die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium entsprechend ausstatten, damit diese in der Lage ist, die regionale Struktur beim Aufbau zu unterstützen. Welche Mittel dafür erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Wir streben an, bis zum Ende der Legislaturperiode in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wenigstens eine Anlauf- und Beratungsstelle einzurichten.

Wir GRÜNE werden auch in der nächsten Legislaturperiode am Ausbau der flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur die externe Beratung als Angebot der Antidiskriminierungsstelle aufrecht erhalten. Wir haben im aktuellen Doppelhaushalt die Förderung regionaler Antidiskriminierungsnetzwerke verankert. So werden Antidiskriminierungs-Netzwerkstellen in Nord-, Mittel-, und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet eingerichtet, um die Antidiskriminierungsarbeit in die Fläche zu tragen. Dies werden wir auch in der kommenden Legislatur weiter unterstützen und fördern.

Es müssen die notwendigen Mittel in die Hand genommen werden, um flächendeckend unabhängige Beratungsstellen mit hauptamtlich arbeitenden Teams zu schaffen. Damit dies gelingt, sollten zunächst zentrale Beratungsstellen und – um diese herum in der Fläche – Anlaufstellen geschaffen werden, die die Betroffenen erstberaten und dann weiter vermitteln können. Es dürfen keine Hürden bestehen, die Wege müssen kurz sein. Bei der Einrichtung des Beratungsangebotes sollten alle Diskriminierungsmerkmale und Zielgruppen berücksichtigt werden.

Seit dem Jahr 2016 wird eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur aufgebaut, die zwar erreichbar ist, aber in der Regel nicht als wohnortnah bezeichnet werden kann. Diese Struktur muss nach einiger Zeit evaluiert werden, d.h. es wird zu überprüfen sein, in welchem Umfang die Beratungsstellen genutzt werden und wo die Personen wohnen, die die Beratungsstellen aufsuchen. Ferner muss auch überprüft werden, wie viele Personen sich per Telefon oder per E-Mail an die Beratungsstellen wenden und ob die Beratungsstellen letztendlich ausreichend sind oder nicht. In einer Zeit, in der sich im medizinischen Bereich die Telemedizin zunehmend als unterstützendes Angebot etabliert, muss in diesem Zusammenhang dann auch geprüft werden, ob es sinnvoll und möglich ist, auch hier digitale Beratungsstunden anzubieten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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