Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen um daraus gesellschaftliche Problemlagen identifizieren zu können. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.
Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, die stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien sensibilisieren?
Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU. In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz). |
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Polizeibeamtinnen und –beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Dies erfordert, dass die beteiligten Stellen dauerhaft in Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sensibilisiert werden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet und die fachübergreifende Zusammenarbeit verbessert wird. Die SPD plädiert dafür, das Strafanzeigenformular durch die Aufnahme einer Frage nach Anzeichen für extremistische Motive zu ergänzen, um auch Anzeigestellerinnen und –steller explizit nach ihren Wahrnehmungen und möglichen Motivlagen zu befragen. |
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Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Aus- und Weiterbildungskonzept für hessische Polizeibeamte im Bereich interkultureller Kompetenz gefestigt und verstetigt wird. Die Fähigkeit der Beamt*innen, im Polizeialltag die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können, wirkt gleichzeitig integrierend und deeskalierend. Kein Bürger, der mit der Polizei in Kontakt kommt, soll den Eindruck haben, wegen seiner Herkunft oder kulturellen Eigenart anders behandelt zu werden als Bürger anderer Bevölkerungsgruppen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die interkulturelle Kompetenz bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird als bisher |
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Im NSU-Komplex wurde deutlich: Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität, wie z.B. Waffen-, Menschen-, Musik- und Szenehandel sowie Polizeibeamte, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl muss die Diversität im Landesdienst erhöht werden. Die Einführung des Tatmotivs „Hasskriminalität“ war ein richtiger Schritt, die Einführung, Erfassung und Auswertung des Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ wäre folgerichtig und würde endlich eine Erkenntnis über die Dimension des Phänomens auch aus polizeilicher Sicht ermöglichen. |
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Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden. |
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Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |