Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte soll dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?

Wir als CDU wenden uns entschieden gegen Rassismus und jede Form der Diskriminierung. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt in 2011, dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung 2014 und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle in 2015 haben wir erste wichtige antidiskriminierungspolitische Schritte unternommen. Mit der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie haben wir zudem ein erstes strategisches Papier vorgelegt, das die Aktivitäten der Landesregierung bündelt und auf die Zukunft ausrichtet. Ein eigenes LADG steht gegenwärtig nicht zur Debatte.

Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt.
Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe verankern. Wir halten es für sinnvoll, ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen, das sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich Wirkung entfaltet.

Wir GRÜNE haben in der vergangenen Legislaturperiode die erste hessische Antidiskriminierungsstelle eingerichtet und arbeiten eng mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammen. Mit unserem Bevollmächtigten für Antidiskriminierung und Integration, Staatssekretär Kai Klose, bearbeiten wir das Thema intensiv als Querschnittsaufgabe in der Landesregierung. Mit der Antidiskriminierungsstrategie der Landesregierung haben wir ein ressortübergreifendes Leitbild vorgelegt, das jetzt mit Leben gefüllt wird. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann eine Möglichkeit sein, Regelungslücken zu schließen. Bisher hat kein Bundesland ein solches Gesetz.

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist dringend notwendig um die eklatanten Lücken zu schließen, die das AGG lässt. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Initiative hierzu einbringen. Über ein Diskriminierungsverbot mit offener Merkmalsliste hinaus sollen Maßnahmen zu dessen Durchsetzung (Maßregelungsverbot, Sanktionen, Beweislastregelung, Prozessstandschaft und Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände)
vorgesehen sein. Außerdem sollten „positive Maßnahmen“ vorgesehen sein: Dazu gehören neben der Verpflichtung der Landesverwaltung zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt auch Pflichten für Unternehmen und Organisationen, die staatliche Aufträge ausführen oder staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen. DIE LINKE will ein flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen gegen Diskriminierung schaffen. Ein Rechtshilfefonds soll dabei helfen, dass Betroffene ihre Rechte durchsetzen können. Selbstverständlich sollen auch die Evaluationsergebnisse zum AGG Berücksichtigung finden.

Wir Freie Demokraten vertreten die Ansicht, dass neue Gesetze nur dann notwendig sind, wenn die untergesetzlichen Regelungen sowie die bereits bestehenden Gesetze, nicht ausreichen. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz halten wir für nicht zweckmäßig, weil zum einen die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Diskriminierung zu ahnden, insbesondere durch das AGG, und zum anderen Diskriminierung oft so subtil geschieht, z.B. in Form von Mobbing, dass ein gerichtsfester Nachweis gar nicht möglich ist.
Das Wichtigste ist nach unserer Auffassung, das Thema kontinuierlich durch offene Diskussionen in die Gesellschaft zu tragen, um die persönliche Einstellung der Menschen positiv zu beeinflussen und gesellschaftliche Vorbehalte zu beseitigen.
Dies ist ein Prozess, der durch ein spezielles Gesetz nicht erreicht werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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