Erhöhung der Diskriminierungssensibilität bei staatlichen Agenturen für Berufsberatung und Stellenvermittlung

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Agentur für Arbeit (Regionaldirektionen, früher Landesarbeitsämter) über die Rechtslage informieren und sie dazu verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt, falls ein Arbeitgeber dies verlangt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?

Die Erhöhung der Diskriminierungssensibilität ist grundsätzlich richtig. Wie sie richtig darstellen, ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig, so dass eine Diskriminierung aus religiösen Gründen entschieden bekämpft wird.
Allerdings kann es in der Beratung Einzelsituationen geben, die in einem vertrauensvollen Beratungsgespräch zwischen Beraterin oder Berater und ihren Kundinnen besprochen werden, die nicht diskriminierend sein müssen. Die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter obliegt dabei der Selbstverwaltung der Agenturen für Arbeit.

Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die Agentur für Arbeit bzw. deren Beschäftigte zu einem Verhalten zu verpflichten, da es sich um eine Bundesbehörde handelt. Allerdings werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alle öffentlichen Stellen zu neutralem, diskriminierungsfreiem und rechtskonformem Verhalten auffordern.

Uns sind bisher keine solchen Fälle bekannt. Falls es zu solchen Beratungen käme, bitten wir die Betroffenen, sich an die Antidiskriminierungsstelle im Sozialministerium oder die externe Beratung durch ADiBe zu wenden. Auch kennen wir nicht den Kontext, in dem solche Bemerkungen gemacht worden sein könnten. Wir können deshalb nicht verlässlich einschätzen, ob es sich dabei um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gehandelt hat. Gegebenenfalls wäre auf die Verpflichtung der Dienststellenleiterinnen und –leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Diese Beispiele zeigen, wie weit der alltägliche Rassismus und die Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft und den Behörden greift. DIE LINKE befürwortet eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Dies muss vor allem in unseren Behörden und staatlichen Agenturen gewährleistet sein. Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass es keine Benachteiligung durch die mögliche Arbeitgeberin oder den möglichen Arbeitgeber aufgrund der Religionsausübung geben darf. Die gesellschaftliche Teilhabe kann nur ermöglicht werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die eigenen Rechte kennt.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht