Die vollständige Barrierefreiheit bei Wahlen sicherstellen

Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die fünf Wahlrechtsgrundsätze sind: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Teilnahme an Wahlen stärkt das Gemeinschaftsgefühl und ist die einfachste Form der politischen Beteiligung. Daher sollten Wahlen möglichst niederschwellig sein. Das Sächsische Wahlgesetz sieht jedoch nur vor, dass Wahlräume möglichst barrierefrei sein sollen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Wahllokale vollständig barrierefrei sein müssen? Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlprogramm barrierefrei zugänglich (leichte Sprache, Hörfassung, Untertitel, Gebärdensprache) ist?

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Die rechtlichen Grundlagen für Wahlen im Freistaat machen deutlich, dass die Wahlräume nach den örtlichen Gegebenheiten so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

Die Auswahl der Wahlräume erfolgt durch die Gemeinden in eigener Verantwortung im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Es besteht diesbezüglich kein Weisungsrecht gegenüber den Kommunen. Wir werden weiter darauf hinwirken, bei der Auswahl der Wahllokale den barrierefreien Zugang zu gewährleisten.

Unser Kurzwahlprogramm werden wir einige Wochen vor der Wahl in leichter Sprache und als barrierefreies pdf-Dokument zur Verfügung stellen.

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Die SPD unterstützt seit vielen Jahren die Verwendung von einfacher bzw. leichter Sprache. Aus diesem Grund ist es für uns selbstverständlich, dass Wahlprogramme – sei es für die Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl – auch in leichter Sprache angeboten werden. Nur so können sich alle Menschen darüber informieren, wofür die SPD steht und welche politischen Ziele wir verfolgen. Das Wahlprogramm für die diesjährige Landtagswahl findet sich auf unserer Internetseite auch in leichter Sprache.

Die Beteiligung an Wahlen ist ein wichtiger Indikator für politische Partizipation. Laut § 33 des Sächsischen Wahlgesetzes sollen die Wahlräume nach den örtlichen Gegebenheiten so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeinden müssen frühzeitig und in geeigneter Weise mitteilen, welche Wahlräume barrierefrei sind. Die Auswahl und Einrichtung der jeweiligen Wahlräume für Landtags- und Kommunalwahlen obliegt den Gemeinden jedoch in kommunaler Selbstverwaltung. Wir werden gemeinsam mit den Kommunen darauf hinwirken, dass ausreichend barrierefreie Wahlräume vorhanden sind. Gerade in Schulen gelingt dies immer besser.

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Ja, wir setzen uns dafür ein, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Echte Teilhabe funktioniert nur, wenn Menschen mit Behinderungen aktiv am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben und an der Mitgestaltung unserer Gesellschaft teilnehmen können.

Die Verantwortung für die Durchführung der Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen liegt bei den Gemeinden im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Dies umfasst auch die Auswahl und Einrichtung der Wahllokale. Laut §13 Kommunalwahlgesetz und §33 Sächsisches Wahlgesetz sollen Wahlräume „so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.“ Wir setzen uns auf kommunaler Ebene dafür ein, dass diese Vorgaben umgesetzt werden.

Unser Programm für die Landtagswahl haben wir in einer Kurzfassung in einfacher Sprache und als Hörfassung sowie in der Langfassung als barrierefreie Datei für Screenreader geeignet veröffentlicht (https://gruene-sachsen.de/programm-zur-landtagswahl-2024/).

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Ja, wir setzen uns für mehr barrierefreie Wahllokale ein. Die Kommunen können diese grundlegende Aufgabe allerdings nicht alleine bewältigen, der Freistaat muss hier mehr Verantwortung übernehmen. Mit einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die wir einführen wollen, hätten die Kommunen zudem eine kompetente Ansprechpartnerin, um effiziente Strategien zum Barrierenabbau zu verfolgen.

Das Wahlprogramm der Partei Die Linke Sachsen wird online auf der Webseite (https://www.dielinke-sachsen.de/wahlen/landtagswahl-2024/) bereitgestellt. Es wird zudem ein Kurzwahlprogramm, eine Übersetzung in Leichte Sprache sowie eine Hörfassung geben.

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Zukünftig sollten alle Wahllokale so gewählt werden, dass ein barrierefreier Zugang möglich ist.

Des Weiteren werden wir unser Wahlprogramm zukünftig in einfacher und leichter Sprache veröffentlichen und eine Hörfassung mit Untertiteln zur Verfügung stellen.

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Wir Freie Demokraten werden verpflichtend Wahllokale barrierefrei machen oder sinnvolle Alternative anbieten, denn es muss allen Menschen möglich sein an der Demokratie zu partizipieren. Wir versuchen unsere Informationen möglichst Barrierearm zu verbreiten, um möglichst viele zu erreichen.