Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die fünf Wahlrechtsgrundsätze sind: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Teilnahme an Wahlen stärkt das Gemeinschaftsgefühl und ist die einfachste Form der politischen Beteiligung. Daher sollten Wahlen möglichst niederschwellig sein. Das Sächsische Wahlgesetz sieht jedoch nur vor, dass Wahlräume möglichst barrierefrei sein sollen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Wahllokale vollständig barrierefrei sein müssen? Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlprogramm barrierefrei zugänglich (leichte Sprache, Hörfassung, Untertitel, Gebärdensprache) ist?