Wir betrachten das selbstbestimmte Wohnen als wesentlichen Teil einer modernen und auf alle Menschen ausgerichteten Wohnungsbaupolitik. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben können. Wir wollen weiterhin die Schaffung von altersgerechten, barrierefreien und barrierearmen Wohnungen fördern und bestehende Programm ausweiten. Früher setzen wir mit der Förderung von Mehrgenerationenhäusern an: Wohngemeinschaften über Generationen hinweg erleichtern Haushalt, Kinderbetreuung, Nachhilfe, Einkäufe und einfache Hilfestellungen der Pflege. Wir wollen den Bau von bezahlbaren Wohnungen in Sachsen steigern und unterstützen gemeinschaftliche Bauund Wohnprojekte, auch generationenübergreifend.
Wir unterstützen die vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ angeregte Definition für einen Mindeststandard für den Neubau von Wohnungen, sodass neu gebaute Wohnungen im Bedarfsfall schnell barrierefrei umgerüstet werden können. In diesem Rahmen wird auch eine Reform der Musterbauordnungen sowie der Landesbauordnungen hinsichtlich der Anzahl der barrierefreien und mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen pro Gebäude oder der Einbau eines Fahrstuhls diskutiert, was wir ebenfalls unterstützen.
Wir wollen feststellen lassen, wie sich die Bedarfe an barrierefreien und barrierearmen Wohnungen in Sachsen weiterentwickelt haben und noch weiterentwickeln werden und ob dies über bestehende Förderprogramme abgedeckt werden kann. Die Vorschriften für bauliche Umsetzungen zu Barrierefragen sind meist DIN-Normen, im Fall von Wohnungen ist DIN 18040-2 einschlägig. Hier werden wir prüfen, welche Regelungen dieser DIN-Norm bei Anwendung der technischen Bauvorschriften bislang zum Tragen kommen und ob dies ohne größeren Aufwand im Sinne der Barrierefreiheit geändert werden kann.