Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu frühkindlicher Erziehung und zu Regelschulen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ist gemäß eines Erlasses des Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die Zeit ihres dortigen Aufenthalts ausgesetzt. Weiterhin planen Innen- und Kultusministerium ein Lernangebot zu etablieren, mit denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter einen ähnlichen Zugang zum Bildungssystem erhalten sollen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Dabei prüfen sie auch, wie ein Regelschulzugang für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden kann, sofern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

  1. Stellt das Lernangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ihrer Meinung nach den ähnlichen Zugang zum Bildungssystem gemäß EU-Aufnahmerichtlinie sicher?
  2. Nach welcher Zeit sollten Ihrer Meinung nach geflüchtete Kinder und Jugendliche spätestens die Regelstrukturen der frühkindlichen Erziehung und des Schulsystems besuchen? Wie werden Sie das sicherstellen?
  3. Was sollte Ihrer Meinung nach die längste Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sein? Wie werden Sie das sicherstellen?

Die geplanten Regelungen erscheinen ausreichend.

Zu 1. Das Angebot hat einen vorbereitenden Charakter.

Zu 2. Nach aktueller Rechtslage sollten spätestens nach 3 Monaten Kinder und Jugendliche in geregelte Umgebungen wie Kindergarten und Schule gehen.

Zu 3. Nach aktueller Rechtslage sollten sie längstens 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen sein.
Ziel muss es aber immer sein, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen können.

In Sachsen darf kein Kind vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Das gilt für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ebenso wie für Kinder, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit mit ihren Eltern nach Sachsen kommen. Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Das in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erprobte Lernangebot stellt aus unserer Sicht keinen Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise“ gemäß EU-Aufnahmerichtlinie dar. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche spätestens nach drei Monaten einer Schule bzw. der dortigen Vorbereitungsklasse/-gruppe zugewiesen werden. Die Fallzahlen sind gering und dürften keine Überlastung der Schulen darstellen – dagegen ist jedes Kind ohne Zugang zu Bildung eines zu viel. Auch der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte nach drei Monaten ermöglicht werden. Nach Zuweisung der Geflüchteten und Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gilt für die Kinder dieser Familien der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ebenso wie für deutsche Staatsangehörige auch. Darüber müssen die Familien entsprechend informiert werden. Generell sollten Kinder und Jugendliche so kurz wie nötig und dürfen nicht länger als sechs Monate in EAE untergebracht werden. Ankerzentren und Abschiebehaft lehnen wir ab.

Bildung ist ein hohes Gut und ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, ist inakzeptabel. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen so schnell wie möglich in die Regelschule und in die Kita.

 

Frage 1: Nein. Das Ziel, einen Regelschulzugang zu ermöglichen, ist jedoch richtig. Verbesserungsnotwendigkeiten sehen wir u.a. in der mangelnden Orientierung, dem fehlenden, individuellen Eingehen auf die Bedürfnisse der Schüler bei gleichzeitiger hoher Heterogenität der Klassen sowie mangelnden pädagogischen Konzepten.
Frage 2: Im Optimalfall in maximal einem Jahr. Durch ausreichend Ressourcen und individueller Förderung, insbesondere bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren.
Frage 3: Je kürzer Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, desto besser. Hier muss man auf eine dezentrale Unterbringung, schnelle Verfahren und ausreichend Ressourcen setzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht