Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.
- Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
- Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
- Werden Sie ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement für Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt einführen, um gegen Diskriminierungen vorzugehen und dabei folgende Eckpunkte berücksichtigen: Die Besetzung der Stellen mit qualifizierten Ansprechpersonen, die Einführung eines transparenten Verfahrens und eine wirksame Bewerbung der Beschwerdemöglichkeiten?
Der Landesaktionsplan sieht u.a. hinsichtlich des Bereiches der öffentlichen Verwaltung verschiedene Maßnahmen vor, um bestehende Ansätze eines diskriminierungssensiblen Umgangs der Verwaltung mit der Bevölkerung zu stärken. Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden und so wurde aktuell der Charta der Vielfalt beigetreten. |
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Wichtige Instrumente, um einen diskriminierungssensiblen Umgang zu gewährleisten, sind entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Außerdem sollte das Thema nach Möglichkeit auch in der Ausbildung, v. a. in der Fachhochschule in Meißen gestärkt werden. Wir wollen außerdem ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten, das auch den öffentlichen Bereich in den Blick nimmt. Die Einführung bzw. der Ausbau eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements ist uns auf kommunaler wie auf Landesebene wichtig. |
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Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung intern sowie im Kontakt mit Bürger*innen sicherzustellen, sind Sensibilisierungsmaßnahmen sowie regelmäßige verbindliche Fortbildungsangeboten für die Verwaltung dringend geboten. Ebenso muss es niedrigschwellige Beratungsangebote für Bürger*innen geben sowie ein Beschwerdesystem (Ombudsstelle) für Beschwerden von Bürger*innen im Umgang mit Behörden. Der Regelungsort für ein solches Beschwerdesystem wäre ein Landesantidiskriminierungsgesetz, dessen Einführung wir anstreben. |
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Zunächst einmal fordern wir ein, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernimmt. Dazu zählt die flächendeckende Einrichtung von Beschwerdestelle nach § 13 AGG ebenso wie das durchgehende Anwenden anonymisierter Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten – insbesondere diejenigen mit Personalverantwortung – regelmäßig an Schulungen teilnehmen können, die die Schaffung einer diskriminierungsfreien Atmosphäre beinhalten. Ziel muss es sein, dass sowohl die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als auch die Kund_innen in der Verwaltung eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Umgebung vorfinden. Kund_innen der Verwaltung müssen Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie bei ihrem Behördenkontakt diskriminiert wurden. Solche Vorfälle müssen dann konsequent aufgearbeitet und unterbunden werden. |
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Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.