Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl den Freistaat Sachsen mit seinen Ministerien und Behörden als auch die Kommunen und kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Sachsen vorantreiben?

Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen? Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

In dieser Legislaturperiode wurden in nicht unerheblichem Umfang Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Der erstellte Aktionsplan liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung und wir werden diese entsprechend begleiten. Dazu gehört für uns auch die Beteiligung der Verbände.

Durch die SPD wurde in Sachsen der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet. Dessen Maßnahmen wurden bisher leider noch nicht konsequent umgesetzt. Das wollen wir mit Nachdruck befördern und den Plan mit den Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln.

Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Dazu wollen wir Barrieren für Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen abbauen und Teilhaberechte ausbauen. Wir streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Das dafür notwendige heilpädagogische Personal für inklusive Kitas muss gewährleistet werden. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Wir wollen nach dem Prinzip „Nicht ohne uns über uns“ die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung in Kommunen und im Freistaat stärken und sie in alle politischen Entscheidungen einbeziehen, die sie betreffen. Besonders wichtig ist uns, dass die Menschen, um die es geht, nämlich Menschen mit Behinderung umfassend und auf Augenhöhe in den Umsetzungsprozess zum Bundesteilhabegesetz einbezogen werden. Denn sie wissen am besten, was sie brauchen, sie haben Erfahrungen gemacht mit Ämtern und Leistungserbringern und wissen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.

Ein Schwerpunkt werden die Bereiche Bildung und Ausbildung sein. Damit die Beschulung aller Kinder mit Behinderungen in allen Schulen möglich ist, müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl die pädagogisch notwendige personelle als auch die sächliche Ausstattung den Anforderungen einer inklusiven Schule anzupassen. Hierfür werden wir einen verbindlichen Zeitplan entwickeln. Auch für die Berufsausbildung werden wir ein inklusives Ausbildungssystem etablieren. Dafür sind an den Berufsschulen die räumlichen und personellen Bedingungen zu schaffen. Das arbeitsmarktpolitische Instrument der assistierten Ausbildung werden wir in Sachsen stärker bewerben und umsetzen. Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Besonders im ÖPNV, bei Verkehrsdienstleistungen, beim Wohnen, im Wohnumfeld sowie beim Zugang zu Verwaltung werden wir deren Herstellung unterstützen. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen wird auf Landesebene umgesetzt, indem der Austausch bei der Erarbeitung parlamentarischer Initiativen erfolgt. Außerdem wird im Rahmen von Haushaltsdebatten auf die Einstellung ausreichender finanzieller Mittel geachtet. Dies betrifft auch die Förderung der Arbeit der Verbände und der Projekte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist zu unterstützen, dass die Novellierung des Grundlagengesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft realisiert wird, damit dessen Geltungsbereich auch die Kommunen umfasst und Verbindlichkeiten für die Einrichtung kommunaler Beiräte sowie die Bestellung Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen geschaffen werden.

Die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir durch eine entsprechende Änderung der Einzelgesetze sowie einen Inklusionsplan vorantreiben. Betroffene sind dabei selbstverständlich einzubeziehen. Dabei ist u.a. auf eine ausreichende Zeit sowie nachhaltige Mitwirkungsmöglichkeiten zu achten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht