Stärkung demokratischer Werte

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ist nur ein Baustein zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen. Notwendig wäre die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes.

  1. Werden Sie sich für die Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Handlungskonzeptes zur Stärkung demokratischer Werte in Sachsen einsetzen?
  2. Welche Eckpunkte sind Ihnen dabei besonders wichtig?
  3. Welche Akteur*innen werden Sie an der Konzeptionierung beteiligen?

Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt.

Wir wollen ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird. Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen. Daran beteiligt werden sollen alle relevanten Akteure der sächsischen Demokratiearbeit. Wichtig ist uns im Besonderen, dass Demokratieförderung hier nicht nur als politische Bildung verstanden wird, sondern sich in praktischer Erfahrung gründet. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für eine Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen ein. Deshalb haben wir im neuen Schulgesetz den Klassenrat ermöglicht. Und deshalb ist es uns wichtig, die Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung und das Ehrenamt zu stärken. Überall dort, wo Menschen für eine gemeinsame Sache Verantwortung übernehmen, werden demokratische Werte praktisch erfahren und verinnerlicht.

1. Ja.

2. Wenngleich es eine Maßgabe des „WOS“-Programmes ist, dass sich Angebote an die sächsische Mehrheitsbevölkerung richten sollen, zeigt die Praxis, dass Teilnehmende häufig Personen sind, die bereits eine grundsätzliche Antidiskriminierungspraxis verfolgen. Ein gesamtgesellschaftliches Handlungskonzept muss daher besonders große staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen in den Blick nehmen. Hierzu gehören staatlicherseits bspw. die Polizei, die Verwaltung, das Schulwesen und auch der Katastrophenschutz und seitens nichtstaatlicher Akteure bspw. große Unternehmen und der Kulturbetrieb.

3. An der Konzeptionierung sind Politik (Staatsregierung und Parlament), Wissenschaft und Zivilgesellschaft (bspw. die Dachverbände der Antidiskriminierungsarbeit) gleichermaßen zu beteiligen.

Ja und unbedingt! Aufgrund der angegebenen Zeichenzahl können wir nur einige Schwerpunkte nennen, wie das Sichtbarmachen und Bekämpgen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Alltagsrassisimus und –diskriminierung; ferner das Aufzeigen der Gründe von Radikalisierungstendenzen und deren aktive Bekämpfung; sowie den Kampf gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Wir stehen für eine breite soziale und politische Beteiligung und sehen viel Potential vor allem in lokalen Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Ja. Das werden wir. Wichtig ist dabei, dass wir alle gesellschaftlichen Akteure einbinden und konkrete Handlungsschritte daraus folgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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