Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“

Die Ergebnisse des Sachsen-Monitors, die steigende Anzahl rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt sowie festverankerte rechte Strukturen in Sachsen zeigen, dass nach wie vor das Potential an rassistischen und antidemokratischen Einstellungen in Sachsen sehr hoch ist. Mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) fördert der Freistaat Sachsen das zivilgesellschaftliche Engagement im Sinne einer demokratischen Entwicklung des Landes seit dem Jahr 2005. Damit konnten eine Reihe von Initiativen und Projekten initiiert und durchgeführt werden, die das gesellschaftliche Engagement von Bürger*innen unterstützt oder überhaupt erst ermöglicht haben.

  1. Wie stehen Sie zur Fortführung des Landesprogramms WOS?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie bei der Fortschreibung des Landesprogramms setzen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  4. Wie stehen Sie zur Fortführung des Sachsen-Monitors?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen werden wir fortführen; die inhaltlichen Schwerpunkte und die Frage der Finanzierung sind im Rahmen der kommenden Haushaltsberatung abschließend zu klären.

Das Landesprogramm WOS wurde maßgeblich durch die SPD initiiert, aufgebaut und in dieser Legislaturperiode auch finanziell deutlich ausgebaut. Deswegen werden wir es selbstverständlich weiterführen und auch intensiveren. Mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen haben wir eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm Weltoffenes Sachsen auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. In die Entwicklung und Fortschreibung von Programmen zur Demokratieförderung wollen wir die Erfahrungen der unterschiedlichen Netzwerke und Träger auch weiterhin einbeziehen und sie in Beiräten und Gremien an der Durchführung beteiligen. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf schlanke Regelungen, die einen Abbau von Bürokratie ermöglichen, denn auch hier gilt unser Grundsatz des Vertrauens bei der Zusammenarbeit. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm Weltoffenes Sachsen werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Auch der Sachsen-Monitor wurde durch die SPD wieder eingeführt. Die Ergebnisse sind wichtige Grundlage für politisches Handeln. Deswegen sollte er selbstverständlich fortgeführt werden. Auf der Basis von Ergebnissen des weitergeführten Sachsen-Monitors und der wissenschaftlichen Evaluationen der Bundes- und Landesprogramme zur Demokratieförderung wollen wir „W wie Werte“ fortschreiben und ausbauen.

Gerade in der heutigen Zeit, in der wir wieder um demokratische Grundwerte in der Gesellschaft kämpfen müssen, ist das Landesprogramm WOS fortzuführen und die Arbeit der Projektträger zu verstetigen. Hierzu sind ausreichend finanzielle Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen Mittel sind nicht ausreichend. Dadurch wird die Arbeit von bereits etablierten Projekten gefährdet. Bei der Fortführung des Landesprogramms sind besonderes Augenmerk auf Projekte gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, aber auch im Bildungsbereich sowie in der Kinder und Jugendarbeit zu legen. Auch der Sachsen-Monitor sollte fortgesetzt werden, sind seine Ergebnisse – und vor allem die Reihen der Fragen über die Jahre – wichtige Indikatoren für die Entwicklung der Einstellungen der sächsischen Bevölkerung zu Verfassung, Grundrechten und Parlamentarischer Demokratie.

Wir setzen uns parlamentarisch und außerparlamentarisch vorbehaltlos für eine Fortführung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein. Mit unserem Antrag „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz weiterentwickeln und neujustieren: Die extreme Rechte zurückdrängen!“ (Drs 6/8448) haben wir die Aufgabenfortentwicklung, wie wir sie sehen, festgeschrieben. Wir wollen den mit dem Landesprogramm geschaffenen Handlungsrahmen sicherstellen und in der Zukunft deutlich erweitern und gewährleisten neben der Wertschätzung des zivilgesellschaftlichen Engagements eine kontinuierliche materielle Absicherung. In den Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt 2019/2020 haben wir eine Verdopplung der Mittel für das Landesprogramm gefordert. Wir fordern zudem eine unbedingte Fortführung des Sachsen-Monitors!

Wir setzen uns für eine Fortsetzung des Programmes „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein. Hauptgrund dafür ist das weiterhin bestehende Defizit in Bezug auf demokratischer Bildung und einer mangelnden Respektkultur. Weiterhin unterstützt das Programm Eigeninitiative. Wir werden daher das Programm zur Ermittlung der Höhe der benötigten Haushaltsmittel evaluieren. Der Schwerpunkt soll für uns bei diesem Programm auf der Demokratiekultur liegen. Den Sachsen-Monitor wollen wir fortsetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorgehen gegen rechte Gewalt

Der Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) meldete für das Jahr 2018 einen Anstieg rechter Gewaltstraftaten in Ostdeutschland um etwa acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr und zählte in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin 1.212 Angriffe mit 1.789 Betroffenen. Unter den Betroffenen waren mehr als 250 Kinder und Jugendliche. Zwei Drittel der Angriffe waren rassistisch motiviert. In Sachsen zählten die Opferberatungsstellen „Support für Betroffene rechter Gewalt“ der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Sachsen) 317 rechtsmotivierte und rassistische Angriffe. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 38 Prozent. Auch gab es ein Tötungsdelikt in Aue. Noch immer liegen die Zahlen der erfassten rechten Straftaten von Landes- und Bundeskriminalamt unter den Zahlen der Opferberatungsstellen.

  1. Welche Konzepte verfolgen Sie, um Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, die häufig Grundlage rechtsmotivierter Gewalttaten sind?
  2. Welche Konzepte verfolgen Sie, um effektiv gegen rechte Strukturen in Sachsen vorzugehen und damit organisierter rechtsmotivierter Gewalt vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

  1. Wir setzen uns für die Fortsetzung des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ ein und begrüßen aktuelle Entwicklungen, wie die nunmehr mögliche dreijährige Projektförderung oder die Fokussierung auf Maßnahmen gegen Antisemitismus. Die in der Förderrichtlinie definierte Entgeltobergrenze (maximale Vergütung in Höhe der Vergütungsgruppe E 9 gemäß des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TvöD)) lehnen wir strikt ab und wollen stattdessen die Entgeltgruppe E9 als Mindestvergütung in der Förderrichtlinie festschreiben. Misstrauen in jene, die sich jeden Tag für ein demokratischeres Sachsen einsetzen, wird es mit uns nicht geben, weder in Form einer Extremismusklausel, noch durch eine Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz. Überdies setzen wir uns für eine finanzielle Aufstockung der Mittel für das Landesprogramm ein. Langjährige, erfolgreiche Projektträger sollen ausgegliedert und über einen gesonderten Haushaltstitel institutionell gefördert werden.
  2. Mit uns wird es keine Bagatellisierung von Neonazismus in Sachsen geben! Wir setzen uns daher für ein umfassendes Handlungsprogramm gegen Neonazis, dass insbesondere Immobilien und das Konzertgeschehen in Sachsen in den Blick nimmt, ein. Deutlich verbessern muss ich die Transparenz der Behörden, bspw. müssen die Kommunen und die Zivilgesellschaft besser informiert und frühzeitig eingebunden werden.

Personelle Aufstockung bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgt für eine zielstrebige Verfolgung von Täter*innen – Schnellverfahren und verschleppte Verfahren lehnen wir gleichermaßen ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll nach seinem Totalversagen aufgelöst werden. Eine neue Behörde zur Terrorabwehr mit weniger Personal und klar begrenzten und umfassend kontrollierten Befugnissen übernimmt diese Aufgabe. Ein Institut zur Demokratieforschung, welches insbesondere auch Netzwerke der sog. Neuen Rechten in den Blick nimmt, komplementiert den Beratungs- und Transparenzansatz.

Dem Grundsatz nach haben wir dem „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“  (Drs 18/12907), Unterrichtung durch die Bundesregierung zugestimmt. Wir vertreten darüber hinaus den Standpunkt, auch unter dem Eindruck steigender nationalistischer, rechtsextremer und fremden- und menschenfeindlicher Tendenzen in unserer Gesellschaft, dass dies bei weitem nicht mehr ausreicht. Da es sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, muss allen Akteuren staatlicher und zivilgesellschaftlicher Art jedwede Unterstützung, personell als auch materiell zur Verfügung gestellt werden, sei es im Rahmen der politischen Bildung, der Verfolgung und Ahndung von Straftaten, der Achtung von Menschenrechten, im Kampf gegen Rassismus und Hass im Internet und nicht zuletzt in der Forschung. Aufgrund der beschränkten Zeichenanzahl und der Vielzahl unserer Aktivitäten im parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum, die diesen Rahmen sprengen würden, verweisen wir beispielhaft auf unsere Große Anfrage vom 21.09.2016 „Die Entwicklung der extremen Rechten in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen und Maßnahmen zur Zurückdrängung des Problems!“ (Drs 6/6532) und unserem dazu eingereichten Entschließungsantrag (siehe dazu Drs 6/8350).

Der Kampf gegen Extremismus und allgemein Diskriminierungen ist für uns selbstverständlich. Ideologien der Ungleichwertigkeit verhindert man am Besten präventiv durch gute Bildung. Die politische Bildung sollte daher in den Schulen einen stärkeren Stellenwert erhalten. Straftaten und Verstöße müssen natürlich entsprechend geahndet und angeprangert werden. Hierbei ist auch eine mutige Zivilgesellschaft gefragt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratung für Betroffene von rechter Gewalt

Seit 2001 existieren in Sachsen spezialisierte unabhängige Beratungsstrukturen/Strukturprojekte, welche nach formulierten Qualitätsstandards sowie mit festangestellten Berater*innen im Feld unterwegs sind. Dazu zählt die Opferberatung „Support für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt“ (RAA Sachsen), die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (Kulturbüro Sachsen) und die Beratung gegen Rechtsextremismus an Schulen (Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit / Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) Sachsen).

  1. Welchen Stellenwert haben diese spezialisierten Beratungsstrukturen für Sie in Sachsen?
  2. Wie werden Sie diese Beratungsstrukturen zukünftig unterstützen und fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Formen der Beratung gegen extremistische Auswirkungen sind für uns wichtig und sie werden entsprechend auch im Doppelhaushalt untersetzt. Hinsichtlich der zukünftigen Förderung ist auf die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt zu verweisen.

Die spezialisierten Beratungsstrukturen leisten unverzichtbare Arbeit. Wir brauchen sie und müssen sie nach unseren besten Möglichkeiten unterstützen, nicht nur finanziell, sondern auch mit politischem Rückhalt. Wir werden sie weiter fördern und ihre Arbeit über ein Demokratiefördergesetz absichern.

  1. Wir verstehen die spezialisierten Beratungsstrukturen in Sachsen als unerlässlich für die Antidiskriminierungsarbeit und das Zurückdrängen des Rechtsextremismus in Sachsen. Mit der Zusammenführung der genannten Strukturen im Demokratiezentrum Sachsen ist eine wichtige Säule zur Implementierung zivilgesellschaftlicher Expertise ins Staatsgebilde geschaffen worden.
  2. Wir setzen uns ein für eine dauerhafte, den Bedürfnissen angepasste Förderstruktur. Das schließt eine finanzielle Aufstockung der Mittel (bspw. für zusätzliche Berater*innen) ebenso ein, wie die Fortsetzung der Förderung für den Fall, dass Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die genannten Strukturen verfügen über langjährige Erfahrung, insofern sehen wir konkurrierende Strukturen bspw. im Bereich mobilen Beratung kritisch.

Abgesehen von der Tatsache, dass wir diese Beratungsstrukturen materiell unterstützen und uns über unsere Mitglieder in diesen engagieren, sehen wir die dringende Notwendigkeit diese weiter zu stärken und auszubauen. Dies meinen wir in finanziell, materiell und personell, da wir den Stellenwert dieser Beratungsstrukturen als überaus hoch einschätzen.

Professionelle und sensible Beratungsstrukturen haben für uns einen großen Stellenwert. Noch immer haben wir in Sachsen strukturelle Probleme mit Rechtsextremismus. Um ihn zu bekämpfen, muss man die Strukturen und Auswirkungen so gut wie möglich kennen, sodass die Meldung entsprechender Vorfälle extrem wichtig ist, um bedarfsgerecht für Hilfe zu sorgen. Diese Unterstützung kann nur über Beratungsstrukturen erfolgen, die selbstverständlich finanziell ausreichend ausgestattet sein müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Thematisierung von anti-muslimischem Rassismus

In den letzten Jahren sind negative Haltungen und auch gewaltvolle Handlungen gegen muslimisch markierte Menschen und islamisch geprägte Orte wie Moscheen angestiegen. Daraus ergibt sich eine gefühlte und reale zunehmende Bedrohung ihrer Sicherheit.

  1. Wie bewerten Sie den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus?
  2. Welche politische, juristische und soziale Unterstützung werden Sie Betroffenen anbieten, um sich in Deutschland sicher zu fühlen?
  3. Unterstützen Sie den Vorschlag, eine*n Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zu berufen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Rassismus der sich gegen jedwede kulturelle und religiöse Vorstellungen richtet, ist abzulehnen. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dagegen vorzugehen. Die Berufung eines/einer Beauftragten ist nicht vorgesehen.

Keine Form von Rassismus ist zu tolerieren. Auch die steigenden Zahlen im Bereich der Hassverbrechen gegen Muslime ist nicht hinnehmbar. Der Kampf dagegen und gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Betroffenen bieten sich alle Beratungs- und Antidiskriminierungsstrukturen, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben und in Zukunft weiter stärken wollen. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene ist kein Bestandteil unseres Regierungsprogramms.

  1. Den erstarkenden anti-muslimischen Rassismus betrachten wir mit Sorge, insbesondere auch, weil Täter*innen häufig der „politischen Mitte“ zuzurechnenden Milieus entstammen. Wir sehen in der Zurückdrängung anti-muslimischer Ressentiments eine Hauptaufgabe der Antidiskriminierungsarbeit der nächsten Jahre in Sachsen. Gleichsam müssen aber auch Teile der muslimischen Menschen in Sachsen als Adressat*innen der Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden und bspw. sexistische Rollenbilder und antisemitische Vorurteile in den Blick genommen werden.
  2. Muslimische Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Eine Exklusion selbiger durch politische Aussagen lehnen wir ab und sind von uns nicht zu erwarten. Durch ausreichend qualifiziertes Personal innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte sollen Hass-Verbrechen auch als solche benannt und konsequent verfolgt werden. Im Bereich erst seit kurzer Zeit in Sachsen lebender muslimischer Menschen setzen wir auf die bestehenden Maßnahmen der Integration, die geeignet sind, Muslimen das Ankommen zu erleichtern und Ressentiments in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.

3. Die Berufung eines Beauftragten erachten wir nur als sinnvoll, wenn dieser auch mit den notwendigen Befugnissen und Rechten ausgestattet ist. Einen „zahnlosen Tiger“ aus Image-Gründen lehnen wir ab.

Rassismus lehnen wir ab und bekämpfen ihn. Menschenverachtende Äußerungen und die Herabwürdigung von Muslimen sind nicht nur im Landtag zu hören. Dabei bleibt es nicht nur bei Worten. Laut dem Sachsenmonitor 2018 fühlt sich nahezu jeder zweite Sachse durch Muslime manchmal „wie ein Fremder im eigenen Land“, 41 Prozent würden Muslimen gern die Zuwanderung untersagen. Wir beobachten in der Mehrheitsgesellschaft mangelndes Wissen und verzerrte, undifferenzierte Bilder über den Islam. Wir setzen auf einen verstärkten Dialog mit islamischen Gemeinden und Organisationen. Dies muss vor allem auf kommunaler Ebene geschehen. Wünschenswert sind Projekte wie lokale Interkulturelle Zentren, die auch als Anlaufpunkte und Begegnungsorte für Muslime/Muslima und Interessierte fungieren können. Wünschenswert sind auch umfassende Bildungsangebote über den Islam in seiner Differenziertheit.

Für von Diskriminierung und Gewalt Betroffene sollen die Beratungs- und Anlaufstellen wie das Antidiskriminierungsbüro und die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen gestärkt und ggf. auf die Zielgruppe spezialisiert werden. Unser umfangreiches Integrationsgesetz (Drs. 6/13768) sieht die Einrichtung von kommunalen Integrationsbeauftragten und einem Sächsischen Migrationsbeauftragten auf Landesebene vor. Die Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist von den Aufgabenbereichen des Migrationsbeauftragten umfasst.

Bezüglich der Einführung eine*r Beauftragte*n gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit auf Landesebene zeigen wir uns offen und werden darüber in der kommenden Legislatur mit Akteuren der Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen.

Mit großer Traurigkeit erkennen wir in der Gesellschaft immer wieder rassistische Tendenzen. Diesen wollen wir entschlossen entgegentreten, unabhängig davon, ob dieser sich gegen Muslime oder Juden oder andere Gruppen richtet. Jeder sollte sich in Sachsen wohlfühlen. Verstöße müssen entsprechend geahndet werden, in allen Bereichen wollen wir eine Kultur des gegenseitigen Respekts etablieren. In einem Beauftragten gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit sehen wir bisher keinen Mehrwert für Betroffene. Wir wollen das Thema Rassismus allgemeiner angehen. So gibt es auch in Sachsen beispielsweise weiter einen verbreiteten Antisemitismus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Sachsen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir erhöhen die Sicherheit auf verschiedene Ebenen. Dazu gehört, dass wir wieder deutlich mehr Polizist*innen einstellen. Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Schließlich ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hass entgegenzutreten und Menschenfeindlichkeit nicht zu tolerieren. Dieser nehmen wir uns als SPD auf allen Ebenen an. Solidarität ist ein fortwährender Grundsatz unseres Handelns.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschieden entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus.

Angesichts der Vielzahl beschämender Ereignisse in Sachsen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter tragen und trugen, hatten wir die Aufnahme eines sog. Antirassismus-Artikels in die Sächsische Verfassung ausformuliert, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können (Drs. 6/8130). Da dies als Handlungsaufforderung zu verstehen ist, wäre eine Ablehnung der Projektfinanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel undenkbar gewesen. Wir stehen für einen konsequenten Kampf gegen menschenverachtende Ideologien, für ein weltoffenes und humanitäres Sachsen. Auch die verantwortliche Politik ist in der Pflicht, hier mit positivem Beispiel voranzugehen. Dies ist in den vergangenen Jahren unter der amtierenden Regierung nicht immer oder gar selten der Fall. Wir positionieren uns klar und deutlich gegen Rassismus und setzen uns für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von Migrant*innen ein. Insbesondere die Polizei muss als Exekutivorgan und Träger des staatlichen Gewaltmonopols sensibel für Diskriminierung und Hasskriminalität sein. Interkulturelle Öffnung, zu der auch die Erhöhung des Anteils von Migrant*innen im Polizeidienst gehört, ist insbesondere für diese Institution dringend erforderlich. Wir setzen uns zudem für eine unabhängige Beschwerdestelle ein, um Polizeihandeln kontrollierbar zu machen. Dies wäre auch ein wirksames Instrument gegen rassistische Polizeikontrollen (racial profiling).

Durch eine gute Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber jeglicher Gewalt, wird Sachsen generell sicherer. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und EU-Bürger streben wir eine Respektgesellschaft Sachsen an, die für sämtliche Diskriminierungen sensibilisiert ist. Auch hier müssen wir es für betroffene Personen niedrigschwelliger gestalten, sich an die zuständigen Stellen für Unterstützung zu wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Erkennen und Erfassen von rechter Gewalt

Die Erfassung rechter Straftaten setzt voraus, dass diese als solche erkannt und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden.

  1. Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, um sie stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zu sensibilisieren?
  2. Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb der Justiz für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit zusätzlich sensibilisiert wird?
  3. Welche Konzepte verfolgen Sie, um einer rechten, rassistischen, antisemitischen Radikalisierung entgegenzuwirken sowie der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen oder dem Agieren rechtsterroristischer „Einzeltäter*innen“ vorzubeugen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. und 2.: Dies findet bereits statt.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Aus- und Weiterbildung politische Themen stärker Eingang finden. Sachsen hat durch die Initiative der SPD noch nie so viele neuen Polizeianwärter*innen wie heute eingestellt. Durch diese nötige Verjüngung bietet sich viel Potential für mehr Diversität. Dabei ist es wichtig, dass die sächsische Polizei auch als attraktiver Arbeitgeber in allen Bevölkerungsgruppen wahrgenommen wird. Die Aufgabe des Freistaates ist es dabei, das Signal zu senden, dass alle willkommen sind und Vielfalt wertgeschätzt wird. Uns ist es wichtig, dass in der Polizei eine höhere Sensibilität für Diskriminierung herrscht. Strittige Themen wir „racial profiling“ zeigen, dass noch Handlungsbedarf besteht. Wir wollen die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamt*innen weiterhin dahingehend fortentwickeln, dass sich Polizist*innen als Teil der Zivilgesellschaft, als „Bürger*innen in Uniform“ verstehen. Deswegen haben wir an der Fachhoch- schule der sächsischen Polizei zwei neue Professuren für den Bereich „politische und gesellschaftliche Bildung“ eingerichtet. Die von uns erkämpfte Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei, die inzwischen bei der Staatskanzlei angesiedelt ist, wollen wir in ihrer Unabhängigkeit weiter stärken und beim Landtag ansiedeln. Durch die Polizeigesetznovelle 2019 wird es Polizeibediensteten leichter gemacht, sich an die Beschwerdestelle zu wenden, da sie nicht mehr verpflichtet sind den Dienstweg einzuhalten.

Zu 3.: Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte ge- schaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar.

Zu 1. und 2.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Jahren für eine bessere Ausbildung von Polizei und Justiz zum Thema Grund- und Menschenrechte ein. Dazu gehört auch die Sensibilisierung für politisch motivierte Straftaten. Wir fordern die konsequente Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs, der seit 2017 vorsieht, dass bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen einzubeziehen ist. Sachsen hat mit dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum bereits eine spezialisierte Abteilung zur Bekämpfung der politische motivierten Kriminalität, die von Beamt*innen im Bereich Fahndung und Einsatz unterstützt werden. Diese Struktur hat sich bewährt. Es fehlt aber eine Verlaufsstatistik, die einen verbindlichen gegenseitigen Informationsausstausch zwischen Polizei und Justiz gewährleistet. Auch deren Einführung ist eine GRÜNE Forderung. Ein erster Schritt wurde mit der Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Ende 2018 gegangen, wonach der Kriterienkatalog an den des PMK-rechts-Katalogs angepasst wurde. Nun gilt es, die Regelungen umzusetzen.

Zu 3.

Wir setzten auf Radikaliserungsprävention und strikte Ahndung rechtsextremistischer und rassistisch motivierter Straftaten.

Wir drängen seit langem darauf, dass in der Ausbildung für sächsische Polizistinnen und Polizisten als auch im Vermitteln der Lehrinhalte bei Juristinnen und Juristen eine deutlich stärkere Sensibilisierung für die Themen politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit erfolgt. Dazu sind wir parlamentarisch wie außerparlamentarisch aktiv geworden und werden es in der kommenden Legislatur umso konsequenter verfolgen. Unter Beachtung der vorgegebenen Zeichenanzahl können wir nur einige ausgewählte Konzeptansätze übermitteln, die wir wie folgt definieren:

  • Prävention als Schwerpunktaufgabe in der Gesellschaft, in Schulen, in staatlichen Institutionen etc.
  • konsequente Strafverfolgung
  • Erfassung aller Straftaten entsprechend ihres Charakters
  • deutlich ausgebauter Opferschutz
  • Auseinandersetzung mit dem Thema in pädagogischen Kontexten
  • Stärkung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft für rechte, rassistische und antisemitische  Denkmuster.

Wir werden keine besonderen Schulungen dafür durchführen, allerdings dafür sorgen, dass im Rahmen der Ausbildung bzw. im Rahmen von Weiterbildungen stärker für politisch motivierte Kriminalität, Rassismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sensibilisiert wird. So werden wir auch innerhalb der Justiz vorgehen. Wir wollen eine Kultur des Respekts in Sachsen etablieren, bei der sich gegenseitig geachtet und wertgeschätzt wird. Rassistische oder antisemitische Äußerungen oder Aktionen werden wir bekämpfen. Wir wollen für das Thema auch in Schulen stärker sensibilisieren. Straftaten in Zusammenhang mit Rassismus oder Antisemitismus müssen selbstverständlich ohne Ausnahme verfolgt werden. Zur besseren Verhinderung der Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen wollen wir zudem u.a. den Landesverfassungsschutz umstrukturieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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