Perspektive der Landesgeschäftsstelle Antidiskriminierung

Sachsen verfügt über eine Geschäftsstelle Antidiskriminierung, die beim Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration angesiedelt ist. Ihr Mandat umfasst ressortübergreifende Aufgaben der Antidiskriminierungspolitik und die fachliche Begleitung des Strukturaufbaus der Antidiskriminierungsberatungsstellen nach AGG. Darüber hinaus ist sie fachliche Anlaufstelle für die Netzwerkpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie zur Verstetigung der institutionellen Anbindung, der Ausstattung und des Mandates der Geschäftsstelle Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sehen die aktuelle Förderung und Ausgestaltung, wie sie der Doppelhaushalt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit vorsehen, als ausreichend an.

Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung wurde durch die SPD möglich gemacht. Mit der Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, um die Geschäftsstelle zu einer Landesantidiskriminierungsstelle auszubauen. Ihr soll ein* Landesbeauftragte*r angehören, der am Landtag angesiedelt ist.

Die Etablierung der Geschäftsstelle Antidiskriminierung 2014 war ein erster wichtiger Schritt, jedoch bedarf es einen Ausbau der finanziellen Mittel. Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sind zu verstetigen und das Beratungsangebot muss in die Breite, insbesondere im ländlichen Regionen ausgebaut werden. Der Landesaktionsplan Vielfalt muss unter Einbindung von Zivilgesellschaft weiterentwickelt und konkrete Maßnahmen benannt werden.

Die Ausstattung der Landesgeschäftsstelle reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Zur Erfüllung der vielen Aufgaben ist eine personelle Aufstockung unerlässlich. Die Landesgeschäftsstelle sollte ihr Mandat so ausfüllen können, dass sie als Schnittstelle fungieren kann, zwischen Antidiskriminierungsberatungsstrukturen, spezialisierten Verbänden und Beschwerdestellen nach § 13 AGG, den politischen Strukturen und den Verwaltungseinheiten. Das beinhaltet auch, Anliegen, die aus den Beratungsstellen angezeigt werden, in politische Steuerungsinstrumente zu übersetzen. Für diese umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben sind mehr personelle Ressourcen notwendig, weswegen wir für eine Aufstockung plädieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Die Angliederung an das Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration halten wir für sinnvoll. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Sachsen wird, finanziert über das sächsische Ministerium für Integration und Gleichstellung, seit 2017 eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatungsstruktur durch das Antidiskriminierungsbüro Sachsen aufgebaut, die bis Ende 2020 etabliert sein soll.

  1. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung politisch und strukturell fördern und unterstützen?
  2. Wie werden Sie die Antidiskriminierungsberatung ab 2021 fortführen?
  3. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Aktuell wird die die Beratungsstruktur durch den Doppelhaushalt finanziert. Bei den Beratungen zum kommenden Doppelhaushalt werden wir über eine Weiterentwicklung sprechen.

Die Antidiskriminierungsarbeit konnte durch sozialdemokratische Politik und die Ministerin Petra Köpping in Sachsen in den vergangenen Jahren überhaupt erst aufgebaut werden. Diesen Weg wollen wir weitergehen, gemeinsam mit allen Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen. Dazu müssen dann auch neue Pläne, wie der Landesaktionsplan Vielfalt oder die Antidiskriminierungsstrategie weiterentwickelt werden und ein Landesantidiskriminierungsgesetz für einen stabilen rechtlichen Rahmen entwickelt werden. Die Landtagswahl muss erst noch stattfinden. Über Regierungsbeteiligungen entscheiden die Wähler*innen. Über einen Haushalt und entsprechende Mittel hat der kommende Landtag zu befinden. Eine konkrete finanzielle Summe, wie unter 3. abgefragt, kann auch aus diesem Grund hier nicht genannt werden, auch weil sie immer in Abwägung vieler Interessen geschehen muss. Wir setzen uns aber selbstverständlich für eine Finanzierung ein, die eine bedarfsdeckende Antidiskriminierungsarbeit möglich macht.

Wir setzen uns für den Aufbau der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie im Umland ein und streben an, die bestehenden Strukturen nach 2021 weitere zu verfestigen und im ländlichen Regionen auszubauen. Um weitere Schritte zu planen, ist eine Auswertung der Arbeit der Beratungsstellen bis 2020 unter Einbeziehung der Akteure sinnvoll. Die entsprechenden finanzielle Mittel sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen bis 2020 ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Eine Weiterführung ab 2021 ist dabei natürlich sinnvoll. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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