Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu frühkindlicher Erziehung und zu Regelschulen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ist gemäß eines Erlasses des Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die Zeit ihres dortigen Aufenthalts ausgesetzt. Weiterhin planen Innen- und Kultusministerium ein Lernangebot zu etablieren, mit denen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter einen ähnlichen Zugang zum Bildungssystem erhalten sollen, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht. Dabei prüfen sie auch, wie ein Regelschulzugang für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden kann, sofern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

  1. Stellt das Lernangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ihrer Meinung nach den ähnlichen Zugang zum Bildungssystem gemäß EU-Aufnahmerichtlinie sicher?
  2. Nach welcher Zeit sollten Ihrer Meinung nach geflüchtete Kinder und Jugendliche spätestens die Regelstrukturen der frühkindlichen Erziehung und des Schulsystems besuchen? Wie werden Sie das sicherstellen?
  3. Was sollte Ihrer Meinung nach die längste Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sein? Wie werden Sie das sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die geplanten Regelungen erscheinen ausreichend.

Zu 1. Das Angebot hat einen vorbereitenden Charakter.

Zu 2. Nach aktueller Rechtslage sollten spätestens nach 3 Monaten Kinder und Jugendliche in geregelte Umgebungen wie Kindergarten und Schule gehen.

Zu 3. Nach aktueller Rechtslage sollten sie längstens 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen sein.
Ziel muss es aber immer sein, dass Kinder und Jugendliche möglichst schnell die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen können.

In Sachsen darf kein Kind vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Das gilt für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) ebenso wie für Kinder, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit mit ihren Eltern nach Sachsen kommen. Das Recht auf Bildung ist unteilbar. Das in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erprobte Lernangebot stellt aus unserer Sicht keinen Zugang zum Bildungssystem „in ähnlicher Weise“ gemäß EU-Aufnahmerichtlinie dar. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche spätestens nach drei Monaten einer Schule bzw. der dortigen Vorbereitungsklasse/-gruppe zugewiesen werden. Die Fallzahlen sind gering und dürften keine Überlastung der Schulen darstellen – dagegen ist jedes Kind ohne Zugang zu Bildung eines zu viel. Auch der Zugang zu Kindertageseinrichtungen sollte nach drei Monaten ermöglicht werden. Nach Zuweisung der Geflüchteten und Asylsuchenden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gilt für die Kinder dieser Familien der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ebenso wie für deutsche Staatsangehörige auch. Darüber müssen die Familien entsprechend informiert werden. Generell sollten Kinder und Jugendliche so kurz wie nötig und dürfen nicht länger als sechs Monate in EAE untergebracht werden. Ankerzentren und Abschiebehaft lehnen wir ab.

Bildung ist ein hohes Gut und ein Menschenrecht. Es kann nicht angehen, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status von Bildung ausgeschlossen werden. Dass sich die Zahl der Betroffenen in den sächsischen Erstaufnahmen eher erhöht und dass es die Staatsregierung weiter unterlässt, Abhilfe zu schaffen, ist inakzeptabel. Statt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Art „Schule light“ zu schaffen, gehören die Betroffenen so schnell wie möglich in die Regelschule und in die Kita.

 

Frage 1: Nein. Das Ziel, einen Regelschulzugang zu ermöglichen, ist jedoch richtig. Verbesserungsnotwendigkeiten sehen wir u.a. in der mangelnden Orientierung, dem fehlenden, individuellen Eingehen auf die Bedürfnisse der Schüler bei gleichzeitiger hoher Heterogenität der Klassen sowie mangelnden pädagogischen Konzepten.
Frage 2: Im Optimalfall in maximal einem Jahr. Durch ausreichend Ressourcen und individueller Förderung, insbesondere bezüglich des Abbaus von Sprachbarrieren.
Frage 3: Je kürzer Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, desto besser. Hier muss man auf eine dezentrale Unterbringung, schnelle Verfahren und ausreichend Ressourcen setzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir sprechen uns für eine Stärkung des Umgangs mit sprachlicher, kultureller und sozialer Vielfalt in Bildungseinrichtungen aus, und es gelten für uns die Vorgaben des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes.

Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu 3.: Ja.

Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Herkünfte müssen im Einwanderungsland Sachsen auch in Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Damit muss die interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen verbunden werden. Durch Fortbildungen wollen wir die Kompetenzen für interkulturelle Bildung und gegen Diskriminierung von der Kita bis zur Hochschule stärken. Wir wollen gezielt ausgebildete und quereinsteigende Migant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe gewinnen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse wollen wir durch eine unabhängige Servicestelle beschleunigen, die berät und unbürokratisch zwischen Betroffenen und zuständigen Stellen vermittelt. Um einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Kompetenzen von Migrant*innen frühzeitig erkannt und auf passgenaue Qualifzierungsmaßnahmen und berufsbezogene Sprachkurse abgestimmt werden. Alle Angebote der Jobcenter und der Agentur für Arbeit müssen grundsätzlich allen Migrant*innen offenstehen. Außerdem wollen wir Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte vereinfachen, die aufgrund der Regularien in ihren Herkunftsländern nur ein Fach studiert haben. Die Auflage eines speziellen Programms zur Qualifikation geflüchteter Lehrkräfte, wie an Universität Potsdam (Refugee Teachers Program), unterstützen wir.

Wir setzen uns für eine Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein sowie für deren weitere Qualifizierung, etwa im Rahmen der laufenden Bildungsprogramme für „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger“ deutscher Herkunft. Das gilt sowohl für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen wie auch für Menschen mit fachlichem Studienabschluss, die als Lehrkräfte in Frage kommen. Die Diversifizierung auch des Lehrpersonals ist uns ein wichtiges Anliegen, zu dessen Verwirklichung auch Fortbildungen beitragen sollen. Ein alltäglicher Umgang von Menschen verschiedener Herkunft auch in den Schulen befördert den Abbau von Vorurteilen.

Auch der Bildungsbereich sollte eine gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Interkulturelles Personal ist dabei bisher in Sachsen unterrepräsentiert. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse wollen wir erleichtern. Wir sehen darin auch eine Möglichkeit, aktiv für unsere attraktiven Standorte zu werben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

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Dies ist nicht geplant.

Es existieren bereits klar definierte Regeln zur Zulassung von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Wichtig ist dabei, dass der jeweilige Bildungsauftrag erfüllt wird und die Trennung von Staat und Religion gegeben ist.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 7 das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Verfassung des Freistaates Sachsen geht noch einen Schritt weiter. Hier heißt es: „Für die Bildung der Jugend sorgen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft.“ Wir GRÜNE nehmen diesen Verfassungsgrundsatz ernst und haben deshalb 2012 mit einem von uns initiierten Normenkontrollverfahren ein wegweisendes Urteil zu Gründung und Finanzierung freier Schulen erkämpft. Selbstverständlich haben dabei alle freien Träger, auch die verschiedenen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die gleichen Rechte und Pflichten. Insbesondere dürfen die Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zurückstehen. Außerdem darf die Sonderung der Schüler*innen nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden. Sind die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, muss die staatliche Finanzierung die Gründung und den dauerhaften Betrieb der Schule erlauben.

Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb privater Schulen ist durch Art. 7 Abs. 4 GG und entsprechende Vorschriften in den Landesverfassungen garantiert.

Ja. Wir werden alle Religionen gleichbehandeln. Gerade Kindergärten und Schulen in Trägerschaft von christlichen Kirchen stellen derzeit in Sachsen eine Bereicherung der Bildungslandschaft dar. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertkompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Der Sächsische Bildungsplan als Leitfaden für die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen geht in seiner Beschreibung des Kindes auch umfassend auf die körperliche Identität ein, was auch in der Praxis gelebt wird.

Zu 2. Das Anliegen findet sich im Schulgesetz wieder und ist entsprechend bei der Lehrplangestaltung zu beachten.

Kitas folgen dem sächsischen Bildungsplan, in welchem auch das Leitziel Wohlbefinden im entsprechenden Kapitel ausgeführt wird. Für die Schule ist im Allgemeinen auf den überarbeiteten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verweisen. Die Themen Körper und Gesundheit sind bereits im Lehrplan verankert.

Wir unterstützen die Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Bildung. Ein Ziel der Ausbildung von Erzieher*innen ist es, Vielfalt und Individualität als Bereicherung und Normalität zu respektieren und ein inklusives Verständnis zu entwickeln. Dazu zählt selbstverständlich auch der Umgang mit körperlicher Vielfalt. Im Sächsischen Bildungsplan nimmt die somatische Bildung eine zentrale Rolle ein. Dabei steht die Gesunderhaltung (des Körpers) im Mittelpunkt, die ausdrücklich auch psychische und soziale Aspekte umfasst, etwa durch Erfahrungen des Angenommenseins und der sozialen Anerkennung. Es heißt: „Kindertageseinrichtungen können dazu beitragen, in der offenen und verdeckten Auseinandersetzung von Kindern mit ihrem Körper Sicherheit zu geben.“ Diesen Ansatz befürworten wir.

Da die Würde des Menschen laut Grundgesetz unantastbar ist, bedarf es keiner gesonderten Regelung zur Gleichwertigkeit von dicken und dünnen Menschen. Das ist weniger eine Frage an die Politik als an den gesellschaftlichen Umgang miteinander. Solange bestimmte Vorstellungen vom menschlichen Körper in der Gesellschaft verbreitet und akzeptiert werden, z.B. in der Werbung und in der Mode, muss Bildung auf die kritische Reflexion dieser Umstände hinarbeiten.

In Kitas wollen wir das Personal weiter dafür sensibilisieren. Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang untereinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper schon nach unserer Auffassung vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit umfasst. Sollte durch die Aufnahme eine konkrete Verbesserung der Situation zu erwarten sein oder Zweifel daran bestehen, dass der Lehrplan ein gleichwertiges Verständnis aller Körper ausreichend berücksichtigt, verankern wir das allerdings gern noch ausdrücklich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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