Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Sachsen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden das Anliegen prüfen.

Diese Fälle waren uns bisher in dieser Form nicht bekannt. Mögliche Probleme, die in der Struktur begründet sind, werden wir angehen. Ansonsten wirken wir selbstverständlich auf allen Ebenen daraufhin, dass geltendes Recht angewendet und umgesetzt wird. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, müssen rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ja, wir werden solche Vorfälle prüfen. Es bedarf Aufklärung und Sensibilisierung seitens der Behörde über die Rechte von EU Bürger*innen über ihren Aufenthalt sowie auf Seite der Betroffenen Anlauf- und Beratungsstellen. Auch hier würde ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches das Handeln öffentlicher Verwaltung mit umfasst, greifen.

Wenn es tatsächlich eine solche Verweigerung der Aufnahme von Meldedaten in den Meldebehörden in Sachsen geben sollte, ist das schlicht rechtswidrig. Die Einzelheiten sind in Ziffer 5.1. VwV FreizügG/EU geregelt. Bis zur 2023 geplanten Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sind weiterhin die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsichtsbehörden in Sachsen gehalten, in diesen Fällen geeignete Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen. Offenkundig finden Kontrollen der Verwaltungspraxis bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht statt. Soweit die rechtswidrige Verweigerung der Wohnanmeldung auf Unkenntnis der bundesrechtlichen Vorgaben beruht, werden wir hier die Mitarbeiter*innen entsprechend schulen. Unser bereits oben zitiertes Integrationsgesetz eröffnet dem*r Sächsischen Migrationsbeauftragten ein Interventions- und Beanstandungsrecht in diesen Fällen. Darüber hinaus ist er*sie berechtigt, mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen den Landtag und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die festgestellten Verstöße im Einzelfall und anonymisiert zu unterrichten, um auch auf dieser Weise auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Sachsen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Durch Erhöhung des Personals wurde entscheidend dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl auszubauen.

Wir erhöhen die Sicherheit auf verschiedene Ebenen. Dazu gehört, dass wir wieder deutlich mehr Polizist*innen einstellen. Demokratische Zivilgesellschaft verdient politischen Rückhalt. Dafür stehen wir in der SPD Sachsen auf allen Ebenen ein, von unseren Minister*innen bis zu den Ortsvereinen. Eine Gesellschaft kann nur solidarisch gut funktionieren. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen (WOS) eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm WOS auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm WOS werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen. Darüber hinaus haben wir mit dem Konzept „W wie Werte“ Maßnahmen zur Bekämpfung solcher Ideologien beschrieben und umgesetzt. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag neu gefasst und hier vor allem die Vermittlung demokratischer Werte betont. Für eine verstärkte demokratische Bildung haben wir die Mittel in der Erwachsenenbildung erhöht und das Curriculum im Lehramtsstudium ergänzt. Mit der Bildung des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrums (PTAZ) und der staatsanwaltschaftlichen Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) haben wir effektive Struktur für die Bekämpfung rechtsextremistischer Hass- und Gewaltdelikte geschaffen. Es muss gesichert werden, dass genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Ein wichtiges Ziel ist die Entwaffnung der extremen Rechten und der Reichsbürgerbewegung sowie die Verstärkung der Internetaufklärung im rechtsextremen Phänomenbereich. Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Seine Öffnung gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Schließlich ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hass entgegenzutreten und Menschenfeindlichkeit nicht zu tolerieren. Dieser nehmen wir uns als SPD auf allen Ebenen an. Solidarität ist ein fortwährender Grundsatz unseres Handelns.

Für die Unterbringung von Migrant*innen haben wir GRÜNEN insbesondere in den Jahren mit vielen Angriffen auf deren Unterkünfte konkrete Sicherheitskonzepte für die Einrichtungen gefordert, die eine erhöhte Polizeipräsenz, aber auch eine sorgfältige Auswahl des Wachpersonals vorsahen. Ganz generell sind wir der Auffassung, dass eine Erhöhung der Polizeipräsenz in der Fläche und an Orten, an denen Migrant*innen Opfer rassistischer Gewalt werden, für mehr Sicherheit sorgt. Hinzu kommen muss eine Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschieden entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus.

Angesichts der Vielzahl beschämender Ereignisse in Sachsen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter tragen und trugen, hatten wir die Aufnahme eines sog. Antirassismus-Artikels in die Sächsische Verfassung ausformuliert, dass alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können (Drs. 6/8130). Da dies als Handlungsaufforderung zu verstehen ist, wäre eine Ablehnung der Projektfinanzierung im Rahmen des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen“ oder „Integrative Maßnahmen“ aufgrund fehlender Haushaltsmittel undenkbar gewesen. Wir stehen für einen konsequenten Kampf gegen menschenverachtende Ideologien, für ein weltoffenes und humanitäres Sachsen. Auch die verantwortliche Politik ist in der Pflicht, hier mit positivem Beispiel voranzugehen. Dies ist in den vergangenen Jahren unter der amtierenden Regierung nicht immer oder gar selten der Fall. Wir positionieren uns klar und deutlich gegen Rassismus und setzen uns für die gleichberechtigte soziale und politische Teilhabe von Migrant*innen ein. Insbesondere die Polizei muss als Exekutivorgan und Träger des staatlichen Gewaltmonopols sensibel für Diskriminierung und Hasskriminalität sein. Interkulturelle Öffnung, zu der auch die Erhöhung des Anteils von Migrant*innen im Polizeidienst gehört, ist insbesondere für diese Institution dringend erforderlich. Wir setzen uns zudem für eine unabhängige Beschwerdestelle ein, um Polizeihandeln kontrollierbar zu machen. Dies wäre auch ein wirksames Instrument gegen rassistische Polizeikontrollen (racial profiling).

Durch eine gute Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber jeglicher Gewalt, wird Sachsen generell sicherer. In Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und EU-Bürger streben wir eine Respektgesellschaft Sachsen an, die für sämtliche Diskriminierungen sensibilisiert ist. Auch hier müssen wir es für betroffene Personen niedrigschwelliger gestalten, sich an die zuständigen Stellen für Unterstützung zu wenden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Ausbeutung der EU-Freizügigkeit verhindern

Der privilegierte Status des*r EU-Bürgers*in garantiert nicht automatisch eine Gleichbehandlung. Ein Beispiel dafür ist die Situation der polnischen Bürger*innen in Großbritannien, die seit 2004 von der europäischen Freizügigkeit profitieren. Viele von ihnen sind integriert und in Führungspositionen tätig, andere sind von der Gesellschaft ausgeschlossen oder haben soziale Probleme. Um ein ähnliches Szenario in Deutschland zu vermeiden, sind politische Maßnahmen gegen die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit notwendig.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dafür Sorge tragen, dass Unternehmen die EU-Freizügigkeit nicht missbräuchlich nutzen, um Arbeitnehmer*innen beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit auszubeuten?
  2. Wie werden Sie die Arbeitnehmer*innen auf Landesebene über Ihre Rechte informieren?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene dazu beitragen, entsandte Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die bestehende Gesetzgebung (Arbeitsrecht, …) geben den Rechtsrahmen vor. Es bedarf der praktischen Anwendung und Beachtung des Rechtsrahmens.

Eine wichtige Anlaufstelle für ausländische Arbeitnehmer*innen, die wir unterstützen und bekannter machen wollen, ist die Beratungs- stellen für ausländische Beschäftige beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Mindestlohn ist ein Instrument um Lohndumping zu verhindern. Wir müssen auch dafür sorgen, dass er durch ausreichende Kontrollen durchgesetzt wird. Weitere Bausteine sind etwa die Nachunternehmerhaftung, die sich im Baubereich als wirksam erwiesen hat und nun auch im Paketboten-Bereich greifen soll. Sind andere Branchen betroffen, sollte man sich auf Bundesebene für eine Ausweitung auf diese Branchen einsetzen.

Bis 2023 will die Kommission eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) aufbauen, die mehrere EU-Einrichtungen unter einem Dach zusammenfasst und so zu einer besseren Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitiken beitragen soll. Dies unterstützen wir, da Europa die richtige Ebene ist, dieses Problem erfolgversprechend anzugehen. Den Zeitplan halten wir jedoch für wenig ambitioniert und drängen auf eine schnellere Umsetzung. Um Arbeitsausbeutung auch national erfolgreich zu verhindern, braucht es eine Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die personell gut ausgestattet ist, um ausreichend Kontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wollen wir die Kompetenzen der FKS ausweiten, damit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gut erkannt, juristisch verfolgt und sanktioniert werden kann.

DIE LINKE in Sachsen setzt sich dafür ein, dass EU-Bürger*innen besser geschützt werden: Die zuständigen Landesbehörden müssen dazu aufgefordert und mit parlamentarischen Initiativen kontrolliert werden, grenzüberschreitenden Sozialbetrug durch Unternehmen konsequenter aufzuklären und zu sanktionieren sowie die Einhaltung der Tarifverträge entsprechend der Entsenderichtlinie zu gewährleisten. Wir fordern von der Staatsregierung, zwischen Sachsen auf der einen und Polen und Tschechien auf der anderen Seite koordinierte Kontrollen auf Baustellen, in Pflegeheimen oder in Fabriken, um Formen von Missbrauch und Sozialdumping zu beenden und z. B. Ausbeutung durch Scheinselbständigkeit zu verhindern. Dazu gehören auch die umfassende Aufklärung entsandter Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Sachsen angestellt sind, und die Bereitstellung von Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten bzw. die Inanspruchnahme des Rechtsweges.

DIE LINKE drängt darauf, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden, egal woher sie kommen. Dazu muss die regionale Politik in Sachsen mit der EU-Politik über die vorhandenen Einflussmöglichkeiten verbunden werden, z. B. für die Schaffung eines gemeinsamen Fonds für mobile EU-Bürger*innen, um zu verhindern, dass Menschen auf der Straße leben müssen.

Freizügigkeit muss für alle EU-Bürger*innen freiwillig und sozial sein. Niemand darf aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen werden, seine Heimat zu verlassen. Freizügigkeit ist ein individuelles Recht. Wer in ein anderes EU-Land geht, muss sozial abgesichert sein und vor Ausbeutung geschützt werden.

Um Ausbeutung zu verhindern, werden wir alles dafür tun, die bestehenden Gesetze umzusetzen. Dazu sind die Behörden gut auszustatten. Der Arbeitsschutz in Deutschland gilt dabei für alle EU-Bürger. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine wichtige Errungenschaft, die wir weiter verteidigen wollen. Scheinselbstständigkeit ist Schwarzarbeit. Der „de facto“-Arbeitgeber macht sich durch diese Form zudem strafbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1. Von einer Beantwortung der Frage muss aufgrund der Unbestimmtheit abgesehen werden.

Zu 2. Die vorhandenen rechtlichen Regelungen erscheinen dabei ausreichend, um das Anliegen umzusetzen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen. Wir werden in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt. Der Umgang mit Heterogenität, Kenntnisse in der Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolvent*innen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen. Ziel ist darüber hinaus die schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Das bestehende Angebot zum muttersprachlichen Unterricht wollen wir behalten und bei Bedarf ausbauen. Welche Formate gewählt werden, kommt auf die jeweilige Situation vor Ort an.

Die Quote der Schulabgänger*innen ohne Abschluss liegt in Sachsen nach wie vor über dem bundesweiten Durchschnitt. Besonders betroffen sind Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Das macht deutlich, dass in puncto schulischer Integration und Bildungsgerechtigkeit erheblicher Nachholbedarf besteht, auch wenn im „Bildungsmusterland Sachsen“ gern anderes behauptet wird.

Wir GRÜNE setzen auf individuelle Förderung und beste Bildungschancen unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Wir wollen Gemeinschaftsschulen dort ermöglichen, wo sie vor Ort gewollt sind. Wir setzen uns ein für inklusive Ganztagsschulen, die Leben, Lernen und Förderangebote verbinden. Bildungseinrichtungen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wollen wir mit einem Bildungsbonus unterstützen, der zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel umfasst.

Um Bildungsbenachteiligungen von Schüler*innen mit Migrationshintergrund zu abzubauen, muss die schulische Integration dieser Kinder und Jugendlichen gezielter in den Blick genommen werden, insbesondere die Umsetzung der „Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten“ und der Umgang mit Zwei- und Mehrsprachigkeit.

Die jeweiligen bildungspolitischen Umstände und die konkrete Lebensrealität entscheiden über eine gute oder schlechte Bildung. Wir verweisen auch hier auf unser Integrationsgesetz, das die interkulturelle Öffnung und die besondere Förderung der Teilhabe von Migrant*innen in allen Bildungseinrichtungen umfasst. In den Kommunalen Integrationszentren sollen vor allem kommunale Bildungslandschaften und darin vor allem Bildungsübergänge gefördert werden. Das Modell der DaZ-Klassen unterstützen wir, gestärkt werden sollte der herkunftssprachliche Unterricht. Interkulturelle Kompetenz und Sprachbildung/Sprachförderung sollten verpflichtende Bestandteile jeder pädagogischen Ausbildung und jedes pädagogischen Studiums sein. Grundsätzlich setzen wir uns für eine Reform des sächsischen Bildungswesens ein. In der Gemeinschaftsschule könnten auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser gefördert werden. Der Freistaat verwehrt Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen den Zugang zu Bildung. Damit verstößt er gegen EU-Recht. Nach Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie muss Kindern und Jugendlichen mindestens drei Monate nach Asylantragstellung Bildungszugang gewährt werden. Deshalb leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Linksfraktion fordert (Drs 6/17341, Drs 6/10831, Drs 6/12937), den Bildungsanspruch für Kinder von Migrant*innen ernst zu nehmen und ihr Recht auf Bildung umzusetzen und nicht erst Beschlüsse auf EU-Ebene abzuwarten. Kita- und Schulbesuch sollen nach 30 Tagen, spätestens aber nach drei Monaten gewährleistet sein. Kinder von Geflüchteten sollen Zugang zu Regel-Kita und -Schulen haben. „Lager-Schule“ lehnen wir ab, denn Unterbringungseinrichtungen sind kein Lernumfeld und verhindern Teilhabe.

Die Erhöhung der Chancen aller Kinder und Jugendlicher ist für uns ein zentrales Anliegen. Bisher ist unser Schulsystem in Sachsen dahingehend nicht besonders durchlässig. Durch individuellere und modernere Bildung wollen wir mehr Aufstiegschancen schaffen. Weiterhin wollen wir die Berufsorientierung verbessern, die Oberschulen stärken und einen Plan entwickeln, wie mehr Schüler von Förderschulen zu einem Schulabschluss gelangen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Vorurteile gegenüber osteuropäischen Nachbarn abbauen

Sachsen grenzt an Polen und die Tschechische Republik. Diese räumliche Nähe hat in den Europäischen Regionen Neisse, Elbe / Labe, dem Erzgebirge und Egrensis zu vielen gemeinsamen Projekten geführt. Trotzdem sind vor allem Sachsen und die polnischen Grenzregionen nicht ausreichend miteinander vertraut. In den Jahren 2003-2010 erlebten Pol*innen dort viele Anfeindungen – auch durch politische Akteure. So wurde beispielsweise wenige Tage vor dem Beitritt Polens zum Schengen-Abkommen im Jahr 2007 die Plakatkampagne „Polnische Invasion soll aufhören“ gestartet, parallel dazu wurden die Kontrollen der polnischen Bürger*innen auf deutscher Seite verschärft. Flugblätter mit der Aufforderung zum „Schließen von Fenstern und Türen“ wurden mit dem Hinweis verteilt, dass ab dem 21.12.2007 mit einer Invasion von Dieben aus Polen zu rechnen sei. Auch 12 Jahre nach diesen Ereignissen ist die Haltung der deutschen Gesellschaft und Behörden gegenüber polnischen Migrant*innen von Vorurteilen geprägt.

  1. Wie werden Sie das Potenzial der Nähe der Region Sachsen zu Polen und der Tschechischen Republik nutzen?
  2. Wie werden Sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und die Beziehungen zwischen den Menschen in der Grenzregion zu verbessern?
  3. Wie werden Sie EU-Bürger*innen in Sachsen vor gruppenbezogenen menschenfeindlichen Attacken und Kampagnen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu 1.: Der Freistaat Sachsen profitiert heute bereits in nicht unerheblichem Maße von der Nähe der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Es ist unser Ziel, diese Beziehungen auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene weiter auszubauen und zu vertiefen.

Zu 2.: Nicht erst seit dem Beitritt der Länder zur Europäischen Union ist feststellbar, dass sich die Beziehungen auf menschlicher und gesellschaftlicher mit den Nachbarländern verbessert haben. Wir werden Ansätze zur Vertiefung der Beziehungen weiter stärken, so u.a. durch Förderung des Schüleraustausches oder der Zusammenarbeit vor Ort im Rahmen der Landesvertretungen.

Zu 3.: Die Bekämpfung von Rassismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Dazu gehört für uns ein umfassender Ansatz aus Beobachtung, Repression und Prävention.

Wir wollen die Europapolitik des Freistaates Sachsen weiter stärken und dabei insbesondere die Kooperation mit unseren Nachbarländern Tschechien und Polen vertiefen. Die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg pflegen wir intensiv durch zivilgesellschaftliche Bündnisse, kommunale Partnerschaften, Unternehmenskooperationen vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen und parlamentarische Kooperationen. Wir werden weiterhin die internationale Jugendarbeit unterstützen. Mit länderübergreifenden Einrichtungen und binationalen Bildungsgängen werden wir besonders in der Lausitz und im Erzgebirge das Zusammenwachsen der Regionen voranbringen. Die Weiterführung grenzüberschreitender Streifen soll die Sicherheit an den Grenzen stärken. Die Förderung der europapolitischen Bildungsarbeit und des Europagedankens an sächsischen Schulen und Volkshochschulen wollen wir unterstützen und dafür dauerhaft Mittel bereitstellen. Organisationen der politischen Bildung wie der Sächsischen Landeszentrale oder den Europe Direct Informationszentren soll dabei eine wichtige Rolle zukommen. In der Lausitz nutzen wir die Nähe zu Tschechien und Polen zur gemeinsamen Entwicklung einer europäischen Innovationsregion.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die vertrauensvolle, grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien verstärken sowie das Wissen über unsere direkten Nachbar*innen gegenseitig vertiefen und die gemeinsame Kulturgeschichte kennen und verstehen lernen. Gemeinsame Bildungsangebote und nachbarsprachlichen Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller drei Nachbarländer sehen wir als Basis für den Abbau von Vorurteilen. Wir möchten die Zusammenarbeit im Bereich Kinderbetreuung, Austausch der Lehrer*innen und Erzieher*innen, Ausweitung des Unterrichts in der Nachbarsprache, Verankerung grenzüberschreitender Fragen in die Lehrpläne, Studierenden- und Schüler*innenaustausche sowie Begegnungsprojekte über nationale Grenzen hinweg zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Bildungsbiografie aller EU-Bürger*innen machen. EU-Fördermittel möchten wir besonders für Projekte der Zusammenarbeit von Vereinen, Hochschulen, der Berufsausbildung und der Förderung eines grenzübergreifenden Arbeitsmarktes einsetzen. Zudem wollen wir Städtepartnerschaften ausbauen, um grenzübergreifend gemeinsam Probleme und Zukunftsaufgaben zu lösen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander ein. Hass und Gewalt stellen wir uns entschie­den entgegen. Mit dieser Haltung wollen wir auch andere ermutigen. Wir setzen auf Radikalisierungsprävention und eine deutliche Haltung aller Personen mit staatlicher oder kommunaler Verantwortung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit.

Die Linksfraktion unterstützt viele Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit. So wurde Ende 2016 eine Transboundary Parliamentary Networking Conference in Zittau durchgeführt. Es waren parteipolitische Akteur*innen aus den Grenzregionen Niederschlesien, Nordböhmen sowie Sachsen geladen, um sich zu grenzüberschreitenden Problemfeldern auszutauschen. Somit war dies die erste Vernetzungskonferenz, bei der sich die Parteien Razem, Zieloni, Zmena, KSCM und DIE LINKE zu den grenzrelevanten Schwerpunktthemen Umwelt- und Verkehrspolitik sowie Sicherheits- und Gleichstellungspolitik verständigten. Die im Rahmen grenzüberschreitender Begegnungen entstehenden Netzwerke gilt es auszubauen. Die Linksfraktion wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung aller Migrant*innen, z. B. mit Anträgen wie „Rassismus ist eine Schande! Angriffe gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten und Muslime unterbinden, rechter Hetze entgegentreten, Gewalt nicht länger verharmlosen“ (Drs 6/2676). Diskriminierende und rassistische Akte gegen Menschen aus Polen und Tschechien, die sich in Sachsen besuchsweise aufhalten oder hier leben, erscheinen weniger als gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken und Kampagnen, gegen die, wenn sie auftreten, DIE LINKE konsequent Stellung nimmt und einschreitet, sondern sind häufig eher subtiler Natur und äußern sich z.B. im respektlosen oder abwertenden Umgang im Alltag, sei es beim Einkaufen, beim Arzt oder in der Straßenbahn. DIE LINKE wendet sich gegen die hinter diesen Verhaltensweisen liegenden nationalistischen und rassistischen Einstellungen. Auch fordert DIE LINKE Maßnehmen gegen „racial profiling“ durch die Polizei, z. B. indem Ausbildungsinhalte interkultureller Kompetenz bei der Polizei (Drs 6/9002) verstetigt und verbessert werden.

Mit den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik liegt Sachsen im Herzen Europas. Diese privilegierte Lage wollen wir in allen Bereichen, d.h. von der Bildungspolitik über den Ausbau der Infrastruktur bis hin zur Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit nutzen. Diskriminierungen und Vorurteile wollen wir konsequent abbauen und insbesondere auch den interkulturellen Austausch fördern. Die besten Rezepte gegen gruppenbezogene menschenfeindliche Attacken bzw. Kampagnen sind eine allgemeine Kultur des gegenseitigen Respekts sowie eine Zivilgesellschaft mit Courage.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen sind Förderungen für die in den Fragen angesprochenen Forderungen möglich und diese werden als ausreichend angesehen.

Diese Integrationsarbeit läuft über die gleichen Ansätze wie die gesamte Integrationsarbeit. Dazu gehören insbesondere unsere Förderprogramme, wie das „Weltoffene Sachsen“, das wir in den vergangenen Jahren neu aufgelegt oder deutlich ausgebaut haben. Ein kostenfreier Besuch von Sprachkursen und Orientierungskurse ist bisher für EU-Bürger*innen nicht geplant. Im Zuge der Arbeitsvermittlung können bei entsprechenden Voraussetzungen hier über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter entsprechende Angebote vermittelt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die von Schulen, Vereinen, Verbänden und freien Trägern geleistete europapolitische Bildungsarbeit stärken. Durch die Vermittlung der europäischen Grundwerte und das Wissen über die institutionelle Struktur und politischen Prozesse in der Europäischen Union erleichtern wir allen EU-Bürger*innen die Teilhabe an politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene und stärken das Miteinander vor Ort. Bei Europa-und Kommunalwahlen haben alle EU-Bürger*innen, die in Sachsen leben, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Wir wollen für sie unter gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige ein Landtagswahlrecht einführen. Dazu soll sich Sachsen den Initiativen zur Öffnung des Grundgesetzes anschließen. Perspektivisch sollte die Unionsbürgerschaft zu einer europäischen Staatsbürgerschaft fortentwickelt werden, so dass Unionsbürger*innen in den Mitgliedstaaten, in denen sie leben, grundsätzlich die vollen bürgerlichen Rechte genießen. Bürger*innenbeteiligungsformate wollen wir besonders in grenznahen Regionen grenzübergreifend schaffen. Den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen vor Ort stärken wir durch gemeinsames Handeln. Kurse zum Spracherwerb und Kennenlernen von Recht und Werten müssen unabhängig vom Bleiberecht und Aufenthalt zugänglich sein. Das schließt Europäer*innen mit ein.

Der Zusammenhalt zwischen EU-Migrant*innen und den Bürger*innen wird wesentlich durch soziale Integration in Arbeit, Schule, politischer Beteiligung und anderen gesellschaftlichen Bereichen erreicht. DIE LINKE hat zu Fragen der Integration unablässig Initiativen auf den Weg gebracht. Hervorzuheben ist der Antrag  „Sächsische Initiative zur Stärkung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) in und durch die Regionen“ (Drs 6/17432), mit dem gemeinsame soziale Standards für alle Europäer*innen auch in Sachsen durchgesetzt werden sollen. Die „soziale Säule“ muss auch den besonderen Erfordernissen der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt gerecht werden. Dazu gehört die Absicherung der Rahmenbedingungen, sodass die EU-Bürger*innen in Sachsen ihr Recht auf Weiterbildung und Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Qualifizierung wahrnehmen können. Im Zuge der Unterstützung von Geflüchteten hat die LINKE ein größeres Angebot an kostenfreien Sprach- und Orientierungskursen gefordert, die auch EU-Migrant*innen einschließen. DIE LINKE will Mehrsprachigkeit anerkennen und fördern – bei Migrantinnen und Migranten einerseits, bei Ämtern und Behörden andererseits – sowie ergänzende Angebote zum Spracherwerb (Deutsch als Fremdsprache) in allen Schulen einrichten. Dabei dürfen nicht Nützlichkeitserwägungen im Vordergrund stehen. Daher brauchen wir ein Integrationskonzept, das durch Mitwirkung der Betroffenen entwickelt wird. Auch auf kommunaler Ebene brauchen wir entsprechende Konzepte und Einrichtungen, die eine wirkliche Integration ermöglichen und fördern (siehe SächsMigrTeilhG, Drs 6/13768). Dabei ist es nicht mit einem ausreichenden Angebot an Sprachkursen getan, sondern es bedarf einiger Rahmenbedingungen wie de Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten.

Den Zusammenhalt der EU Bürger wollen wir in sämtlichen Bereichen stärken, angefangen von einem starken Studenten- und Auszubildendenaustausch, über interkulturelle Projekte bis hin zu einer Verwaltung, in der sämtliche Leistungen auch in Englisch angeboten werden. Ein einfacher Zugang zu Sprach- und Orientierungskursen ist dabei ebenso wichtig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hierzu sind im DHH 2019/2020 zur Anwerbung von Arbeitskräften Finanzmittel bereitgestellt worden. Die Ausgestaltung des Programms obliegt der Staatsregierung und befindet sich in Abstimmung mit der BA in der Konzeptphase.

Das kann nur über Fort- und Weiterbildungen und einer weiteren Entwicklung der Kultur in den Jobcentern und Arbeitsagenturen geändert werden. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Leitung der sächsischen Arbeitsagentur ein.

Die wichtigsten Unionsbürgerrechte sind Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Letzteres wird auf vielfältige Art und Weise, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, verletzt. Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage, die Rechtsunsicherheiten und fehlerhaftes Verwaltungshandeln zur Folge hat, ist eine politische Frage. Andere Aspekte wie schlechte Kommunikation durch fehlende Kenntnisse und die für die EU-Bürger oft nachteilige Standardisierung der Fallbearbeitung lassen sich indes auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit lösen. Verbesserte interinstitutionelle Kooperationen wären hier ein Weg, einige der beschriebenen Wirkungsmechanismen und deren Effekte abzubauen. Wir Grünen setzen uns für den Einsatz von Menschen mit Migrationserfahrung an Stellen ein, in denen Wissen zum migrationssensiblen Umgang in der Arbeitsmarktintegration und persönliche interkulturelle Erfahrungen notwendig sind. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund könnten hier als kulturelle Mittler mit Brückenfunktion agieren. Außerdem befürworten und fördern wir die engere Kooperation der Arbeitsverwaltung mit Wohlfahrtsverbänden und Migrantenselbst­organisationen. Die Bundesagentur für Arbeit soll entsprechende Kooperationsformate institutionalisieren.

Die Einrichtung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) ist wesentlich mit auf Initiative der Fraktion DIE LINKE zustande gekommen und wird von dieser weiter nach Kräften unterstützt, um ihre Arbeit auch in der Zukunft zu gewährleisten. BABS dient der Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit unter fairen Bedingungen und der Förderung der Gleichbehandlung von Beschäftigten aus EU-Mitgliedsländern in Sachsen. Es werden alle Arbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten unterstützt, die in Sachsen arbeiten oder vorhaben, eine Arbeit aufzunehmen. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer*innen beraten, die in Sachsen arbeiten, als auch solche, die nach Sachsen entsandt wurden. Es werden auch Erstberatungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch durchgeführt. Da die Förderung von BABS zeitlich begrenzt ist, wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, die Fortführung der Beratung zu entfristen und so deren Arbeit langfristig abzusichern.

Ein möglichst offener Arbeitsmarkt ohne Barrieren macht unsere Region für andere EU-Bürger attraktiv. Wir wollen dabei aktiv um Fachkräfte aus anderen Ländern werben und diese soweit möglich unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel das Anbieten jeglicher Verwaltungsleistungen in englischer Sprache. Weiterhin wollen wir beispielsweise auf europäischer Ebene einen stärkeren Auszubildendenaustausch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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