Sachsen verfügt über eine Geschäftsstelle Antidiskriminierung, die beim Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration angesiedelt ist. Ihr Mandat umfasst ressortübergreifende Aufgaben der Antidiskriminierungspolitik und die fachliche Begleitung des Strukturaufbaus der Antidiskriminierungsberatungsstellen nach AGG. Darüber hinaus ist sie fachliche Anlaufstelle für die Netzwerkpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
- Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
- Wie werden Sie die Arbeit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung fortführen?
- Welche Pläne haben Sie zur Verstetigung der institutionellen Anbindung, der Ausstattung und des Mandates der Geschäftsstelle Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
Wir sehen die aktuelle Förderung und Ausgestaltung, wie sie der Doppelhaushalt und die Förderrichtlinie Chancengleichheit vorsehen, als ausreichend an. |
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Die Geschäftsstelle Antidiskriminierung wurde durch die SPD möglich gemacht. Mit der Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir die Grundlage schaffen, um die Geschäftsstelle zu einer Landesantidiskriminierungsstelle auszubauen. Ihr soll ein* Landesbeauftragte*r angehören, der am Landtag angesiedelt ist. |
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Die Etablierung der Geschäftsstelle Antidiskriminierung 2014 war ein erster wichtiger Schritt, jedoch bedarf es einen Ausbau der finanziellen Mittel. Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen in Leipzig, Dresden und Chemnitz sind zu verstetigen und das Beratungsangebot muss in die Breite, insbesondere im ländlichen Regionen ausgebaut werden. Der Landesaktionsplan Vielfalt muss unter Einbindung von Zivilgesellschaft weiterentwickelt und konkrete Maßnahmen benannt werden. |
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Die Ausstattung der Landesgeschäftsstelle reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Zur Erfüllung der vielen Aufgaben ist eine personelle Aufstockung unerlässlich. Die Landesgeschäftsstelle sollte ihr Mandat so ausfüllen können, dass sie als Schnittstelle fungieren kann, zwischen Antidiskriminierungsberatungsstrukturen, spezialisierten Verbänden und Beschwerdestellen nach § 13 AGG, den politischen Strukturen und den Verwaltungseinheiten. Das beinhaltet auch, Anliegen, die aus den Beratungsstellen angezeigt werden, in politische Steuerungsinstrumente zu übersetzen. Für diese umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben sind mehr personelle Ressourcen notwendig, weswegen wir für eine Aufstockung plädieren. |
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Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Die Angliederung an das Referat Gleichstellung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration halten wir für sinnvoll. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |