Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig.

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?

Im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen sind Förderungen für die in den Fragen angesprochenen Forderungen möglich und diese werden als ausreichend angesehen.

Diese Integrationsarbeit läuft über die gleichen Ansätze wie die gesamte Integrationsarbeit. Dazu gehören insbesondere unsere Förderprogramme, wie das „Weltoffene Sachsen“, das wir in den vergangenen Jahren neu aufgelegt oder deutlich ausgebaut haben. Ein kostenfreier Besuch von Sprachkursen und Orientierungskurse ist bisher für EU-Bürger*innen nicht geplant. Im Zuge der Arbeitsvermittlung können bei entsprechenden Voraussetzungen hier über die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter entsprechende Angebote vermittelt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die von Schulen, Vereinen, Verbänden und freien Trägern geleistete europapolitische Bildungsarbeit stärken. Durch die Vermittlung der europäischen Grundwerte und das Wissen über die institutionelle Struktur und politischen Prozesse in der Europäischen Union erleichtern wir allen EU-Bürger*innen die Teilhabe an politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene und stärken das Miteinander vor Ort. Bei Europa-und Kommunalwahlen haben alle EU-Bürger*innen, die in Sachsen leben, die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen. Wir wollen für sie unter gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige ein Landtagswahlrecht einführen. Dazu soll sich Sachsen den Initiativen zur Öffnung des Grundgesetzes anschließen. Perspektivisch sollte die Unionsbürgerschaft zu einer europäischen Staatsbürgerschaft fortentwickelt werden, so dass Unionsbürger*innen in den Mitgliedstaaten, in denen sie leben, grundsätzlich die vollen bürgerlichen Rechte genießen. Bürger*innenbeteiligungsformate wollen wir besonders in grenznahen Regionen grenzübergreifend schaffen. Den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen vor Ort stärken wir durch gemeinsames Handeln. Kurse zum Spracherwerb und Kennenlernen von Recht und Werten müssen unabhängig vom Bleiberecht und Aufenthalt zugänglich sein. Das schließt Europäer*innen mit ein.

Der Zusammenhalt zwischen EU-Migrant*innen und den Bürger*innen wird wesentlich durch soziale Integration in Arbeit, Schule, politischer Beteiligung und anderen gesellschaftlichen Bereichen erreicht. DIE LINKE hat zu Fragen der Integration unablässig Initiativen auf den Weg gebracht. Hervorzuheben ist der Antrag  „Sächsische Initiative zur Stärkung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) in und durch die Regionen“ (Drs 6/17432), mit dem gemeinsame soziale Standards für alle Europäer*innen auch in Sachsen durchgesetzt werden sollen. Die „soziale Säule“ muss auch den besonderen Erfordernissen der Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt gerecht werden. Dazu gehört die Absicherung der Rahmenbedingungen, sodass die EU-Bürger*innen in Sachsen ihr Recht auf Weiterbildung und Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Qualifizierung wahrnehmen können. Im Zuge der Unterstützung von Geflüchteten hat die LINKE ein größeres Angebot an kostenfreien Sprach- und Orientierungskursen gefordert, die auch EU-Migrant*innen einschließen. DIE LINKE will Mehrsprachigkeit anerkennen und fördern – bei Migrantinnen und Migranten einerseits, bei Ämtern und Behörden andererseits – sowie ergänzende Angebote zum Spracherwerb (Deutsch als Fremdsprache) in allen Schulen einrichten. Dabei dürfen nicht Nützlichkeitserwägungen im Vordergrund stehen. Daher brauchen wir ein Integrationskonzept, das durch Mitwirkung der Betroffenen entwickelt wird. Auch auf kommunaler Ebene brauchen wir entsprechende Konzepte und Einrichtungen, die eine wirkliche Integration ermöglichen und fördern (siehe SächsMigrTeilhG, Drs 6/13768). Dabei ist es nicht mit einem ausreichenden Angebot an Sprachkursen getan, sondern es bedarf einiger Rahmenbedingungen wie de Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten.

Den Zusammenhalt der EU Bürger wollen wir in sämtlichen Bereichen stärken, angefangen von einem starken Studenten- und Auszubildendenaustausch, über interkulturelle Projekte bis hin zu einer Verwaltung, in der sämtliche Leistungen auch in Englisch angeboten werden. Ein einfacher Zugang zu Sprach- und Orientierungskursen ist dabei ebenso wichtig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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