Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im sächsischen Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im sächsischen Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im sächsischen Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an sächsischen Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?

Die Regelungen im Schulgesetz sind ausreichend, um aktiv und umfassend gegen Diskriminierung vorzugehen.

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die bestehenden Lücken durch das AGG schließt, auch im Bildungssektor. Wenn das Schulgesetz in diesem Zuge angepasst werden muss, werden wir es anpassen.

Schüler*innen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig von Bildungsbenachteiligungen und struktureller Diskriminierung betroffen. Im Schulgesetz haben wir uns für ein diskriminierungsfreies Miteinander als Auftrag und Ziel der Schulentwicklung aller Schulen eingesetzt – das novellierte Schulgesetz bleibt jedoch hinter dieser Forderung zurück. Bildung ist der Schlüssel für eine gelingende Teilhabe. Lehrer*innen, Schulen und Schulträger brauchen deutlich mehr Unterstützung, damit die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, besser gelingt. Die „Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten“, das dreistufige Handlungskonzept zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit Fokus auf Ausbildung der Bildungssprache Deutsch, ist eine gute konzeptionelle Grundlage. Angesichts gestiegener Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden muss die schulische Integration jedoch auch in der Praxis gewährleistet werden. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass alle Bildungseinrichtungen grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, unabhängig von sozialem Status, Herkunft, Muttersprache oder Einkommen der Eltern. Längeres gemeinsames Lernen und integrierte Ganztagsschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Um struktureller Diskriminierung nachhaltig zu begegnen, müssen auch Lehrer*innen stärker als bisher sensibilisiert werden.

DIE LINKE in Sachsen befürwortet „einen effektiven Diskriminierungsschutz“ im Schulgesetz und wird eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes im Parlament einbringen. Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Frage 1: Wir werden entschlossen gegen Diskriminierungen und insbesondere Mobbing an Schulen vorgehen. Eine Schulgesetzänderung wird es mit uns jedoch nur geben, wenn wir damit konkret Veränderungen herbeiführen können. Symbolpolitik kann man über Statements und Veranstaltungen betreiben. Unsere Gesetze sind dafür aber der falsche Ort.
Frage 2: Unterstützung und Sensibilisierung des Lehrpersonals, Ansprechpartner bei Problemen damit schaffen sowie eine individuelle Förderung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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