Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen bei Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
  3. Planen Sie die Einrichtung einer/eines Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen wie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die damit vorbildlich ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement umsetzt?

Zu. 1. und 3. ist deutlich zu machen, dass dies nicht geplant ist. Hinsichtlich 2. sehen wir die Verantwortung in erster Linie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung dies sicher zu stellen.

Die Themen sollten in die Weiterentwicklung der Landesantidiskriminierungsstrategie einfließen Dabei halten wir bspw. die Einrichtung eines Beauftragten beim Landesamt für Schule und Bildung für überlegenswert.

An Schulen sind Vertrauenslehrer*innen und Beratungslehrer*innen, aber auch andere Lehrkräfte, Schulleitung oder Schulkonferenz Ansprechpartner*innen bei Diskriminierungserfahrungen. Zielführender als eine generelle Verpflichtung der einzelnen Schule, Konzepte für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen vorzuhalten, ist es aus unserer Sicht, vorhandenes Material wie den Leitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ bekannter zu machen und Schulleitung sowie Schulaufsicht sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, wie der Antidiskriminierungsbeauftragten des Berliner Senats, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. An Hochschulen sind Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung gesetzlich vorgesehen. Daneben sind die Beauftragtenstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – an den Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eigene Beauftragtenstellen für die Belange von LSBTIQ*-Personen etwa existieren an keiner sächsischen Hochschule. Gesonderte Mittel für die Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen erhalten die Hochschulen derzeit keine. Wir wollen die Hochschulen im Rahmen von verbindlich wirkenden Zielvereinbarungen einerseits stärker in die Pflicht nehmen, setzen uns andererseits im Haushalt aber auch für gesonderte Mittel zur Förderung von Vielfalt ein.

Die Hochschulen im Freistaat genießen Autonomie. Auch den Schulen wird eine immer größere Eigenständigkeit eingeräumt. Insofern kann die Politik zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für Beschwerdestrukturen und Anlaufstellen schaffen, deren Umsetzung obliegt jedoch den (Hoch)Schulen selbst. DIE LINKE wird sich für eine Überprüfung und ggf. Verbesserung von Beschwerdestrukturen durch das Parlament einsetzen. Sowohl in den Hochschulen als auch in den Schulen sind bereits Strukturen und Personal (Vertrauenslehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen u.a.m.) vorhanden, an die sich Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen wenden können. Für eine Optimierung bzw. verbesserte Wirksamkeit von Beschwerdestrukturen wird sich DIE LINKE im Parlament einsetzen.

Sowohl in Schulen als auch in Hochschulen muss es eine Beschwerde- bzw. Ombudsstelle geben, an die sich Betroffene wenden können. Die von den Schulen beauftragten Lehrkräfte für Vielfalt werden wir fortbilden, vernetzen und bei ihrer Arbeit entlasten. Im Bereich der Schulen ist es zum einen wichtig, dass sich die Schüler einer erwachsenen Person anvertrauen können. Jedoch sehen wir in diesem Bereich auch viel Potenzial bei engagierten Schülern, wie beispielsweise den AGs/GTAs der Streitschlichter. Die Errichtung eines gesonderten Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen planen wir nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht