Der Freistaat Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Sozialwesen und Kultur. Er hat damit die Möglichkeit, eine umfassende Barrierefreiheit als Kriterium in den eigenen Ausschreibungen, Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen festzulegen.
Werden Sie die Förderrichtlinien und vertraglichen Rahmenbedingungen so anpassen, dass die allumfassende Barrierefreiheit zu einer notwendigen Voraussetzung für die Beauftragung und die Förderung durch den Freistaat wird?
Dies wäre im Einzelfall zu prüfen. |
|
Schrittweise Barrierefreiheit ist unser Ziel. Die Förderungen sollten auch jetzt schon darauf ausgerichtet sein. Als Beispiel sei das Landesinvestitionsprogramm genannt, bei dem Fördermittel vergeben werden, wenn Barrierefreiheit gewährleistet ist. Über den Begriff „allumfassend“ ist allerdings zu diskutieren. Denn hier könnte tatsächlich die Gefahr bestehen, dass dann dem eigentlichen Ziel Barrierefreiheit geschadet wird, weil in einigen Bereichen schlicht keine Angebote mehr gemacht werden (können). Ein sofortiges „100 %“-Umsetzen würde viele gute Projekte schlicht überfordern oder beenden. Das Ziel ist trotzdem klar und muss auch mit Konsequenz verfolgt werden. Es ist ein Weg und nicht in einem Schritt zu lösen. Beispielhaft wurde hier im Bereich des ÖPNV wurde etwa durch unsere Strategiekommission ein Kompromiss gefunden, der auch vom Beauftragten der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung mitgetragen werden konnte und den wir unterstützen. |
|
Eine umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen – von der Kita bis zur Verwaltung – muss finanziell vom Freistaat unterstützt werden. Gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen in öffentlichen Gebäuden und Behörden lehnen wir ab. Bestehen Zugangsbarrieren, so müssen die Bürger*innen darüber informiert werden, bspw. auf Amt 24. Das Inklusionsgesetz muss auch auf die „Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ ausgeweitet werden, z.B. Ampeln betreffend. Förderrichtlinien sollen so ausgestaltet sein, dass Barrierefreiheit förderfähig ist, z.B. bei Jugendeinrichtungen oder Arztpraxen. Wir wollen mit Hilfe eines Landesprogramms Barrierefreiheit an Bahnhöfen, Haltepunkten und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fußverkehr fördern. |
|
Ja. Vor wenigen Monaten haben wir einen Gesetzentwurf für ein modernes Vergabegesetz eingebracht, der klare Forderungen in Sachen Antidiskriminierung, Inklusion und Barrierefreiheit, Gleichstellung der Geschlechter und Familienfreundlichkeit stellt (Landtags-Drucksache 6/13914). Diese Forderungen werden wir auch weiterhin immer wieder einbringen. Bauliche Barrierefreiheit muss bei allen Neubauprojekten von Anfang an selbstverständlich sein, um später aufwendige Umbauten zu vermeiden. Bei allen bestehenden Einrichtungen setzen wir uns dafür ein, dass in den nächsten Jahren barrierefreie Zugänge geschaffen werden. In Ausschreibungen muss klar sein, dass Aufträge bzw. Förderungen an Barrierefreiheit geknüpft sind. |
|
Ja. Barrierefreiheit ist für die Teilhabe aller am Gemeinwesen unerlässlich. Nicht nur zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, sondern als Grundvoraussetzung, um Chancengleichheit zu ermöglichen, ist es daher notwendig, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Knüpfung der Barrierefreiheit an die Förderung durch den Freistaat ist daher geboten. |
|
Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |