Laut Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. In Deutschland sind die Bundesländer für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen verantwortlich, dementsprechend sind sie dazu verpflichtet, die EU-Rückführungsrichtlinie umzusetzen. Die sächsischen Flughäfen verfügen über keine Abschiebebeobachtung. Abschiebungsbeobachtungsstellen gibt es an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt a.M.
Werden Sie Art. 8. Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen und Abschiebebeobachtungsstellen an den Flughäfen in Dresden und Leipzig einrichten?
Für diesen Wahlprüfstein hat uns die CDU keine Antwort übersandt. |
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Wir halten diese Stellen für sinnvoll und werden uns für ihre Einrichtung einsetzen. |
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Da Abschiebungen in hohem Maß in die Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifen, befürworten wir eine Abschiebebeobachtung an Sächsischen Flughäfen. Diese würden eine wichtige Vermittlerrolle einnehmen und könnte bei Verstößen, wie beispielsweise Familientrennung, keine vorrangige Berücksichtigung von Kindeswohl oder keine ausreichende ärztliche Begleitung berichten. |
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DIE LINKE Sachsen setzt sich für eine Abschiebebeobachtung an den Flughäfen in Dresden und Leipzig ein. Die EU-Rückführungsrichtlinie (Art. 8, Abs. 6) ist in dieser Frage verpflichtend und verlangt „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen“ einzurichten. Der aus dem Richtliniencharakter folgende Gestaltungsspielraum fordert geradezu dazu heraus, die Sächsische Staatsregierung zur Transparenz zu zwingen und zu kontrollieren, wie sie den ein solches „wirksames System“ gestaltet. Der Linksfraktion war und ist hier u.a. wichtig, die ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung (Drs 6/11176, Drs 6/11478, Drs 6/16342) einzufordern. Abschiebebeobachtung muss aus unserer Sicht von einer unabhängigen Stelle erfolgen, aber staatlich finanziert werden. |
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Wir werden uns dafür einsetzen, dass Abschiebungen möglichst fair, rechtssicher und ohne Komplikationen durchgeführt werden können. Ob es dazu Abschiebebeobachtungsstellen bedarf, werden wir prüfen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |