Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Sachsen genitalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, dass gesetzlich klargestellt werden soll, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind. Dieser Gesetzentwurf ist in Planung, womit dem Anliegen Rechnung getragen wird.

Ja.

Wir lehnen geschlechtsverändernde und/oder zuweisende Operationen an Kindern ab, denn solche Operationen können schwere Körperverletzungen bedeuten und psychische Langzeitschäden auslösen. Solche massiv verletzenden Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von jungen Menschen dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung und nicht ohne umfassende Information passieren. Wir fordern, dass sich die künftige Staatsregierung im Bundesrat für ein bundesweites Verbot oder zumindest besseren Schutz vor den OPs stark macht.

Absolut. Geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Indikation müssen untersagt werden. Studien und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen unmissverständlich, dass geschlechtsvereindeutigende Operationen ohne medizinische Notwendigkeit für die Betroffenen zu massiven gesundheitlichen und psychischen Belastungen führen – oftmals ein Leben lang. Die Bundesärztekammer gibt hier klare Vorgaben, dennoch finden in Sachsen noch immer solche Operationen statt. Es ist dringend notwendig, das medizinische Personal inklusive der Hebammen und Geburtshelfer in diesem Bereich zu schulen, um diese massiven Eingriffe endlich zu unterbinden. Bereits in dieser Wahlperiode haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und eine parlamentarische Initiative dazu auf den Weg gebracht. Wir werden auch künftig an dem Thema dranbleiben und nicht nachlassen.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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