Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?
Grundsätzlich gelten für uns die Vorgaben des Grundgesetzes wie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Eine Benennung konkreter Maßnahmen ist allerdings nicht möglich, da dies nur sachverhaltsbezogen erfolgen kann. |
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Die Trennung von Religion und Staat sowie die Religionsfreiheit sind verfassungsmäßige Grundsätze, ebenso das Prinzip des Pluralismus. Mit dem Konzept „W wie Werte“ haben wir die Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Bildung beschrieben, sie werden zur Zeit umgesetzt. |
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Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet Freiheit gegenüber möglichen Einschränkungen durch den Staat, aber auch Schutz vor Indoktrination durch den Staat oder durch den Staat protegierte Akteure. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit der einen endet erst mit der Beeinträchtigung der Freiheitsrechte anderer (vgl. GG. Art. 4, Abs. 1 u. 2 in Verb. mit Art.2, 1). Wir wollen beharrlich für gegenseitigen Respekt unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen werben. Gegenseitiges Kennenlernen von Religionen und Weltanschauungen sollte weiterhin wichtiger Teil von Religions- und Ethikunterricht sein. Dialog zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften begrüßen wir ausdrücklich. Gerichtliche Entscheidungen über Fragen von Religiosität und Weltanschauungspraktiken im öffentlichen Raum und über staatliche Neutralität in konfessionellen Fragen sollten nur die Ausnahme sein. Die Grundlagen in Form einer gefestigten Rechtsprechung im Religionsverfassungsrecht liegen vor. |
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Uns liegt viel an der Trennung von Staat und Religionen. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie glauben oder woran sie glauben. Niemand soll anderen religiöse Ansprüche aufzwingen dürfen. Niemand darf Vorteile erhalten oder Nachteile erleiden, weil er religiöse Überzeugungen teilt oder eben nicht teilt. Der Glaube ist eine persönliche Entscheidung. Zunächst ist es unser Anliegen, das Trennungsgebot von Artikel 109 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung („Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt“.) tatsächlich zu verwirklichen. Dazu gehört insbesondere auch die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs. Zur gezielten Förderung des Verständnisses für die verschiedenen Religionen möchten wir die Stärkung von Lehrinhalten zu den verschiedenen Religionen in die Fachlehrpläne für den Ethikunterricht an sächsischen Schulen sowie die dafür notwendige Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen festschreiben. Darüber hinaus möchten wir durch eine entsprechende gesetzliche Regelung den Aufgabenbereich der jetzigen Landeszentrale für politische Bildung auf die Bildungsarbeit zum Neutralitätsgebot des Staates und sein förderndes Verhältnis zu den Religionen erweitern und für die dafür notwendige personelle und sächliche Ausstattung sorgen. |
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Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |