Anerkennung von Mehrfachdiskriminierung

Viele Menschen erfahren Diskriminierung anhand der Überschneidung von zwei oder mehr Vielfaltskategorien, wie beispielsweise Herkunft/Geschlecht/Religion. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst dies, nennt jedoch keine Konsequenzen.

Wie werden Sie auf Landesebene den rechtlichen Schutz bei Mehrfachdiskriminierung konkretisieren und ausbauen?

Da die Mehrfachdiskriminierung Gegenstand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Bundesebene ist, werden wir die Frage der Ausgestaltung des Schutzes und möglicher Konsequenzen auch auf Bundesebene diskutieren.

Dazu wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das sich auch diesem Thema annimmt.

Neben konkreten Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung sowohl von Behörden als auch in der Gesellschaft darüber, was unter Mehrfachdiskriminierung zu verstehen ist und wo diese stattfindet, bedarf es Beratungs- und Anlaufstellen für Mehrfachdiskriminierung. Dies können an bestehende Beratungsstrukturen angebunden und ausgebaut werden, wie etwa bestehende Beratungsangebote für queere Geflüchtete oder Frauen mit Fluchterfahrung. Die rechtliche Schutzlücke könnte durch ein Landesantidiskrimi­nierungsgesetz geschlossen werden.

Mehrfachdiskriminierung ist in der Tat ein großes Problem, Betroffene leiden vielfach an doppelter Stigmatisierung. Somit ist eine höhere Sensibilisierung für Mehrfachdiskriminierung unbedingt notwendig. Wir brauchen eine flächendeckende Beratungsstruktur, lange Wege dürfen kein Hemmnis sein, Beratungsstellen aufzusuchen. Die aktuell bestehenden Anlaufstellen in Leipzig und Chemnitz reichen bei Weitem nicht aus und müssen kontinuierlich erweitert werden. Ziel muss es sein, in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt eine eigene Antidiskriminierungsberatungsstelle einzurichten. Dabei sollten die Beratungsangebote alle Diskriminierungsmerkmale – auch Mehrfachdiskriminierung – und Zielgruppen berücksichtigen. Die dafür notwendigen Mittel und Ressourcen sind im Haushalt einzustellen.

Wir sehen die besondere Schwere von Mehrfachdiskriminierungen und wollen diese entsprechend berücksichtigen. Mit Verweis auf die Frage zum LADG halten wir mangels konkreten Nutzens eine generelle Regelung für nicht wirksam. Eine entsprechende Änderung des AGGs auf Bundesebene wäre da deutlich wirksamer.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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