Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Sachsen gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sächsische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Fundierte Informationen können auf unterschiedliche Weise gewonnen werden: sei es durch Studien oder im Rahmen eines Austausches mit relevanten Akteuren. Als Sächsische Union werden wir hierzu keine Studien durchführen.

Wir werden weiterhin mit den Akteuren der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen zusammenarbeiten. Dazu sind Studien ein Weg, um gerade in bisher noch in weiten Teilen im Dunkelfeld liegenden Bereichen wichtige Informationen zu gewinnen. Diskriminierung umfasst viele Phänomenbereiche. Mögliche weitere Schwerpunkte wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der sächsischen Antidiskriminierungsarbeit bestimmen.

Bisher gibt es nur wenige Studien über die Lebensrealitäten beispielsweise von LSBTTIQ* Menschen, Migrant*innen oder Menschen mit Benachteiligungen, die in Sachsen Diskriminierungserfahrungen machen. Die Erarbeitung solcher Studien muss als konkrete Maßnahme beispielsweise im Landesaktionsplan Vielfalt aufgenommen werden und entsprechende finanzielle Mittel in der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt werden, welche derzeit noch nicht bezifferbar sind. Bei der Setzung von Schwerpunkten sind Expert*innen aus der Zivilgesellschaft aus den verschiedenen Bereichen mit einzubeziehen. Informationen über den Zugang zu Diskriminierungsschutz für alle Gruppen ist genauso wichtig wie das Wissen über diskriminierende Praxen und Strukturen.

Wir bemängeln seit Langem, dass die Staatsregierung es versäumt, durch Studien und Statistiken fundierte Daten zusammenzutragen, um zielgerichtete politische Handlungsstrategien zu entwickeln. In dieser Wahlperiode haben wir u.a. beantragt, einen Lebenslagenbericht für LSBTIQ* anzufertigen, Wohnungslosenzahlen zu erfassen, die polizeiliche Kriminalstatistik um die Kategorie „Hassgewalt“/„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zu ergänzen und eine Studie zur kommunalpolitischen Teilhabe aus der Geschlechterperspektive sowie der Perspektive des sozioökonomischen Status in Auftrag zu geben. Diese Forderungen sind nach wie vor unerfüllt, daher werden wir sie auch in der nächsten Legislaturperiode wieder einbringen. Darüber hinaus sind wir gut vernetzt, in ständigem Kontakt mit Verbänden und Bürger_innen und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, sodass wir um viele Formen der alltäglichen Diskriminierungen wissen. Auch in der kommenden Wahlperiode werden wir einfordern, dass die Praxis im Umgang mit Diskriminierung thematisiert wird.

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.
Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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