Bundestag 2021

Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von trans*, inter* und nicht-binären Personen

Für viele trans*, inter* und nicht-binäre Menschen stellt sich die Suche nach geeigneten und nahen Hausärzt:innen oder Psychiater:innen und die Übernahme von Leistungen durch Krankenkassen als schwierig dar. Hürden im Gesundheitsbereich sowie fehlendes Wissen über die spezifischen Belange der unterschiedlichen Zielgruppen wirken sich negativ auf ihre Gesundheitsversorgung aus.

  1. Mit welche konkreten Maßnahmen wird Ihre Partei den Zugang zur Gesundheitsversorgung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen verbessern und eine diskriminierungsarme Gesundheitsversorgung sicherstellen?
Nach wie vor gibt es Stigmatisierung und Diskriminierung von inter- und transgeschlechtlichen Personen in ihrem Alltag, auch in der Gesundheitsversorgung. Deshalb fördert das Bundesgesundheitsministerium Projekte, die Barrieren abbauen sollen und Maßnahmen zur leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Das Projekt InTraHealth verfolgt das Ziel, ein allgemeines und kostenfrei zugängliches Informations- und Selbstlernangebot zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in der Gesundheitsversorgung zwecks Abbaus der Diskriminierung von inter- und transgeschlechtlichen Personen zu konzipieren und umzusetzen. Das Projekt TRANS*KIDS verfolgt das Ziel einer Verbesserung und Weiterentwicklung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten sowie diskriminierungsfreien Versorgung von minderjährigen Transpersonen im Gesundheitswesen.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.
Den Anspruch auf medizinische körperangleichende Maßnahmen wollen wir gesetzlich verankern und dafür sorgen, dass die Kostenübernahme rechtlich gewährleistet wird. Dies haben wir bereits in unserem Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz gemacht und den Anspruch explizit geregelt. Bei Gesundheitsleistungen sowie Operationen und Hormontherapien muss stets das Selbstbestimmungsrecht gesichert sein. Zudem brauchen wir dringend einen bundesweiten Aktionsplan für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wie wir GRÜNE ihn nach Gesprächen mit Vertreter*innen der queeren Community bereits vorgelegt haben. Darin müssen konkrete Maßnahmen enthalten werden, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen zu verbessern, eine diskriminierungsarme Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die allgemeine Lebenssituation von LSBTIQ* nachhaltig und zielgerichtet zu verbessern.
DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm queere Gesundheitszentren mit Schwerpunkt trans* und inter* auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten. Neben den queeren Gesundheitszentren braucht es Weiterbildungsangebote bzw. Ausbildungs- und Studiencurriculae für Ärzt*innen, medizinisches Personal sowie Pflegekräften, um geschlechtersensible Kompetenzen auszubauen. Alle Menschen haben ein Recht auf eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung - dies muss das Ziel sein. Außerdem werden wir unseren Antrag auf gesetzliche Verankerung bedarfsgerechter Gesundheitsversorgung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen weiter verfolgen (*LINK*). Mit der Aufnahme der Bedarfe ins Sozialgesetzbuch V würde Rechtssicherheit hergestellt. Die Praxis fachlich überkommener und unnötiger Antragsverfahren auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse und die damit verbundene Verpflichtung, auch ohne psychische Erkrankung und eigenen Behandlungswunsch eine Psychotherapie zu durchlaufen, muss aufhören.
Unsere Grundsätze: Wir Freie Demokraten wollen das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand müssen ohne diskriminierende Hürden grundsätzlich per Selbstauskunft möglich sein. Ein erweitertes Offenbarungsverbot soll vor Diskriminierung schützen. Aufklärungs- und Beratungsangebote wollen wir stärken. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern sind wirksam zu verbieten, um deren Selbstbestimmung zu stärken. Für die Alltagspraxis bedeutet das konkret, dass medizinisches Personal über die vorhandenen Fachpraxen hinaus, für die besonderen Bedürfnisse von LSBTI geschult werden muss. Hier liegt die besondere Herausforderung in der entsprechende Anpassung möglichst verpflichtender Lehrelemente in Ausbildung bzw. Studium. Wir treten dafür  ein, dass der Senat auf die notwendigen Anpassungen und Umsetzung der Curricula hinwirkt, die der runde Tisch „Diskriminierung von LSBTIQ“ laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage von Sebastian Czaja MdA „Medizinische Versorgung für Transpersonen“ vom 7.11.2020 entwickeln sollte. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25267.pdf Wir begrüßen darüber hinaus die Bemühungen von Verbänden der Regenbogen-Community mit den Vertretungen der medizinischen Fachdisziplinen zu verbindlichen Empfehlungen und Richtlinien für den nichtdiskriminierenden Umgang mit Trans-, Inter- und nicht-binären Menschen zu kommen.
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