Bisher sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keine Verbandsklage und keine Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände vor. Mit einer Verbandsklage könnten Antidiskriminierungsverbände in Fällen von struktureller Diskriminierung klagen, also in Fällen, in denen nicht nur Einzelpersonen betroffen sind. Eine Prozessstandschaft würde es ermöglichen, dass in einem Einzelfall nicht die betroffene Person klagen müsste, sondern Antidiskriminierungsverbände vor Gericht das Recht der diskriminierten Person im eigenen Namen geltend machen könnten.
- Werden Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um ein Verbandsklagerecht und das rechtliche Mittel der Prozessstandschaft erweitern?
- Wie werden Sie den Antidiskriminierungsverbänden finanziell die rechtliche Vertretung und Begleitung von Betroffenen ermöglichen?