Das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) regelt seit 40 Jahren, wie trans* Personen ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern können. Ebenso lange steht das Gesetz massiv in der Kritik, da es Grundrechte von trans* Personen verletzt und ihnen die Pflicht auferlegt, zwei Gutachten einzureichen, in denen ihre Identität als psychische Störung gefasst wird. Auch die 2018 eingeführte sogenannte Dritte Option wird kritisiert, weil in den Regelungen Intergeschlechtlichkeit pathologisiert wird und die dort verankerte Pflicht, ein Attest einzureichen, der Lebensrealität vieler intergeschlechtlicher Personen nicht gerecht wird. Um dieser Kritik zu begegnen, wird international wie zuletzt in der EU-LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie empfohlen, Hürden bei der Änderung des Geschlechtseintrags abzubauen und die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags gesetzlich zu ermöglichen.
- Werden Sie die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen einführen, sodass jegliche Hürden wie verpflichtende Beratung, Gutachten, oder Atteste abgeschafft werden und die Erklärung der Person selbst gegenüber dem Standesamt ausreicht?