Bundestag 2021

Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags

Das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) regelt seit 40 Jahren, wie trans* Personen ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern können. Ebenso lange steht das Gesetz massiv in der Kritik, da es Grundrechte von trans* Personen verletzt und ihnen die Pflicht auferlegt, zwei Gutachten einzureichen, in denen ihre Identität als psychische Störung gefasst wird. Auch die 2018 eingeführte sogenannte Dritte Option wird kritisiert, weil in den Regelungen Intergeschlechtlichkeit pathologisiert wird und die dort verankerte Pflicht, ein Attest einzureichen, der Lebensrealität vieler intergeschlechtlicher Personen nicht gerecht wird. Um dieser Kritik zu begegnen, wird international wie zuletzt in der EU-LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie empfohlen, Hürden bei der Änderung des Geschlechtseintrags abzubauen und die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags gesetzlich zu ermöglichen.

  1. Werden Sie die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen einführen, sodass jegliche Hürden wie verpflichtende Beratung, Gutachten, oder Atteste abgeschafft werden und die Erklärung der Person selbst gegenüber dem Standesamt ausreicht?

Das Transsexuellengesetz erlaubt es, neue Vornamen anzunehmen und den Personenstand von männlich zu weiblich oder von weiblich zu männlich zu ändern. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom April 2020 ist es zudem möglich, den Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen oder den Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Es ist auch möglich, nur den oder die Vornamen zu ändern. In allen Fällen muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person sich nicht mit dem Geschlecht auf ihrer Geburtsurkunde identifiziert – und zwar seit mehr als drei Jahren und voraussichtlich dauerhaft. Es besteht Einigkeit in CDU und CSU, dass das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags bei transsexuellen Personen deutlich zügiger, transparenter und kostengünstiger ausgestaltet werden muss, um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts zu erhöhen. Ob und für welche Fallgestaltungen künftig neben dem familiengerichtlichen Weg eine bloße Erklärung vor dem Standesamt für die Änderung des Geschlechtseintrags ausreichen wird, beraten wir bereits seit längerem intern. Hier werden wir angemessene Lösungen finden. Dabei wird das Selbstbestimmungsrecht volljähriger Menschen, aber auch der Schutz von Minderjährigen, zu würdigen sein.

Jeder Mensch sollte selbst über sein Leben bestimmen können. Wir wollen, dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deshalb werden wir das Transsexuellengesetz reformieren.

Ja. Wir GRÜNE schlagen ein Selbstbestimmungsgesetz vor, dessen Leitbild die persönliche Freiheit ist und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass das überholte Transsexuellengesetz endlich aufgehoben wird. Eine unbürokratische Änderung der Geschlechtsangabe wie der Vornamen auf Antrag der betroffenen Person beim Standesamt werden wir ab 14. Lebensjahr ermöglichen, das Offenbarungsverbot konkretisieren und Verstoße dagegen sanktionieren.

Ja, wir wollen das TSG abschaffen und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ohne große Umstände für alle. Entsprechende Forderungen hatten wir Ende 2018 sowohl als Änderungsantrag ins Gesetzgebungsverfahren zur Dritten Option als auch als eigenständigen LINKEN-Antrag im Bundestag eingebracht. In unserem Wahlprogramm fordern wir einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für alle. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung muss mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt möglich werden – ohne die bisherigen Zwangsberatungen, Gutachten, ärztlichen Atteste und Gerichtsverfahren.

Für uns als Freie Demokraten umfasst das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen geschlechtlichen Identität. Das derzeitige Transsexuellengesetz (TSG) wollen wir abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen, da das TSG eine solche Selbstbestimmung nicht gewährleistet, sondern insbesondere trans* und nichtbinäre Personen benachteiligt. Schon seit 2015 empfiehlt der Europarat seinen Mitgliedstaaten über die Resolution 2048, dass Personen „schnell und transparent“ eine Änderung der Geschlechtsangabe möglich gemacht werden soll. Das Verfahren solle allein auf der selbstbestimmten Entscheidung der jeweiligen Person beruhen.

Diese Empfehlung hat die Bundesregierung gänzlich ignoriert: In dieser Legislaturperiode hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag deshalb einen Gesetzentwurf zur geschlechtlichen Selbstbestimmung eingebracht (vgl. BT-Drs. 19/20048). Damit wäre für die Änderung des Geschlechtseintrages eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt möglich gewesen und hätte endlich die Notwendigkeit von oftmals diskriminierenden Verfahren zur Erstellung von Gutachten beendet. Da die Große Koalition diesen Antrag abgelehnt hat, werden wir uns weiterhin mit voller Kraft für geschlechtliche Selbstbestimmung einsetzen.

Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.