Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist 2006 in Kraft getreten. Es regelt den Diskriminierungsschutz im Arbeits- und Zivilrecht. Wissenschaftler:innen, Antidiskriminierungsberatungsstellen und Betroffene weisen seit langem auf Schutzlücken und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung hin. Eine in 2016 durchgeführte Evaluation im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu zahlreichen Novellierungsvorschlägen geführt, die Umsetzung steht aber weiterhin aus.
- Werden Sie eine Novellierung des AGG vornehmen und falls ja, was werden bei der Überarbeitung des Gesetzes die zentralen Punkte sein?